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Münchner Amoktat Staatsanwaltschaft will Haftbefehl gegen möglichen Mitwisser

Der mögliche Mitwisser der Amoktat von München bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht München habe den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft will erneut Rechtsmittel einlegen.

Von: Lena Deutsch

Stand: 13.08.2016 |Bildnachweis

Blumen und Kerzen erinnern am Olympia-Einkaufszentrum in München an die neun Opfer des Amoklaufs. | Bild: picture-alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Möglicherweise wusste der 16-jährige Jugendliche, dass sein Freund einen Amoklauf plante. Trotzdem bleibt er auf freiem Fuß. Wieso das Landgericht sich so entschieden hat, weiß die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben noch nicht. Man werde Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, kündigte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch an.

In der Psychiatrie kennen gelernt

Klar ist: Für minderjährige Jugendliche gelten besonders hohe Anforderung an einen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft scheitert damit zum zweiten Mal: Schon vor zwei Wochen wurde ein entsprechendes Gesuch abgewiesen.

Der mögliche Mitwisser kannte den Amokläufer, der vor drei Wochen am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen hatte, näher. Nach Angaben der Ermittler hatten sie sich bereits im vergangenen Sommer in einer Psychiatrie kennen gelernt. Mittlerweile ist klar: Am Tag des Amoklaufs haben sich beide Jungen im Bereich des Tatorts getroffen, möglicherweise wusste der 16-Jährige, was sein Freund geplant hatte.

Der Münchner Amokläufer war psychisch krank, hatte Depressionen und soziale Phobien, war in psychologischer Behandlung. Danach war er 2015 zwei Monate stationär im Klinikum Harlaching, später schloss sich eine ambulante Therapie an. Viel Zeit verbrachte der 18-Jährige vor dem Computer. Er spielte Counter-Strike. Aus den Sicherheitskreisen hieß es weiter, der Attentäter soll Probleme in der Schule gehabt und am Freitag eine Prüfung nicht bestanden haben. Er sei in Deutschland groß geworden, seine Eltern seien in den 90er-Jahren in die Bundesrepublik gekommen.

Freundlicher Junge

Der Deutsch-Iraner lebte mit seiner Familie in der Münchner Maxvorstadt. Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus beschreiben den mutmaßlichen Täter als freundlich und hilfsbereit. So habe er die Zeitungen im Haus verteilt.







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Anton H., Sonntag, 14.August 2016, 15:39 Uhr

11. Interessant

Wenn man sich die einzelnen Kommentare zu Gemüte führt merkt man gleich wer sich noch einen Rest Realitätssinn bewahrt hat.

Die oeffentlchrechtlichen Biotope in denen die Realitätsverweigerer leben werden spätestens dann verschwinden wenn Vater Staat das Geld ausgeht.

Untersuchungshaft ist keine Verurteilung.

Am besten wir schaffen die Justiz ganz ab.

  • Antwort von Der Beste, Sonntag, 14.August, 16:09 Uhr anzeigen

  • Antwort von Lyn, Sonntag, 14.August, 16:53 Uhr anzeigen

  • Antwort von Sargkastler, Sonntag, 14.August, 17:37 Uhr anzeigen

Gröschel Erika, Sonntag, 14.August 2016, 14:14 Uhr

10. Täter München

Es stimmt mich traurig,das bei dem Massenmörder nur seine guten Eigenschaften hervorgehoben werden . Ach jetzt hat dieser tolle Junge aus schlechter Laune heraus ein paar Menschen getötet. Von den erschossenen und verletzten sowie die Hinterbliebenen sind wohl keinen Bericht wert? Diese Scheinheilligkeit macht mir große Angst .

  • Antwort von Verwechsler, Sonntag, 14.August, 14:27 Uhr anzeigen

Lyn, Sonntag, 14.August 2016, 12:31 Uhr

9. Mitwisser sind mitschuldig

denn ein Mitwisser hätte es verhindern können.
Um das genau festzustellen, ist eine U-Haft wohl gedacht und angemessen.
Und dann erst kann über ein Gerichtsverfahren über Schuld und Unschuld geurteilt werden.

  • Antwort von Differenzierer, Sonntag, 14.August, 14:28 Uhr anzeigen

Deutsch-Fan, Sonntag, 14.August 2016, 11:45 Uhr

8. Unklarer Bericht, liebe Frau Deutsch.

Zunächst wäre es mal wichtig zu wissen, welcher Tatvorwurf die Staatsanwaltschaft dem 16 jährigen macht. Da sie von "möglicherweise Mitwisserschaft" schreiben, heisst das, daß selbst dieser Umstand unklar ist. Meines Erachtens kommt nur § 138 StGB "Nichtanzeige geplanter Straftaten" infrage. Ein Vergehenstatbestand.
Für die Anordnung der Untersuchungshaft müssen einer der folgenden Haftgründe bestehen: Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Im JGG werden diese Hürden für Jugendliche besonders hoch angesetzt.
Der Haftrichter sieht offenbat den "dringenden Tatverdacht" nicht oder er bewertet die Haftgründe als nicht gegeben. Letztendlich muss die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte vorbringen, die eine Haft begründen.
Der Begriff "Mittäter" ist deutlicher davon abzugrenzen. Dann würde die Bewertung des Haftrichters mit Sicherheit anders ausfallen. Bei ihrer Leserschaft kommt das offensichtlich mißverständlich an.

Renate, Sonntag, 14.August 2016, 10:52 Uhr

7. Unabhängige Justiz?

Das die Richter in Deutschland unabhängig sind, ist eine Mär. Jeder Bauamtsleiter oder ähnliche Positionen sind politisch beeinflußt und vergeben. Da wird bei den Richtern dann eine Ausnahme gemacht? Wer es glaubt. Spätestens seit Freislers Zeiten ist das vorbei. Und es hat sich auch in der BRD nicht geändert. Wie auch.

  • Antwort von Konkretos, Sonntag, 14.August, 12:14 Uhr anzeigen