Parteispendenaffäre SPD-Landesparteichef Pronold von "Dimension" überrascht
Die Spendenpraxis bei der Regensburger SPD sorgt auch beim Landesparteichef Florian Pronold für Verwunderung. "Es ist ungewöhnlich, dass ein einzelner Ortsverein solche Spendenbeträge bekommt, weil normalerweise Wahlkämpfe über Stadtverbände abgewickelt werden", sagte er. Von der Finanz-Prüfung wusste er allerdings schon länger.
"Diese Sache hat mich in dieser Dimension tatsächlich auch überrascht", sagte SPD-Landesparteichef Florian Pronold zum BR. Er bestätigt allerdings, dass Anfang 2016 eine Prüfung der Regensburger Parteifinanzen stattgefunden hat.
"Ich wusste, dass es in einem anderen Zusammenhang in dem besagten Ortsverein im Regensburger Süden eine Prüfung gab, die wir über den Landesschatzmeister bei der Bundespartei veranlasst haben, aber diese Prüfung hatte einen anderen Hintergrund."
Florian Pronold
Überprüfung läuft
Nachfragen, was, warum und wie kontrolliert wurde, hat der Bundesverband auf Nachfrage nicht beantwortet. Nur, dass die Überprüfung durch die Partei noch läuft. Pronold wird in diesem Punkt genauer:
"Wir haben im Januar oder Februar als Landesverband, als die Rechenschaftsberichte aus allen Ortsvereinen bei uns eingingen, dort eine Frage auftauchen sehen: Dass die Wahlkampffinanzierung nicht entsprechend den Vorschriften unserer Partei gelaufen ist."
Florian Pronold
Die Parteispendenaffäre
Dabei geht es um Spenden von drei Bauunternehmern für die SPD in Höhe von 618.000 Euro. Auf Seiten der Spender wäre dies strafbar als Vorteilsgewährung. Die Spenden gingen an den Ortsvereins Regensburg Süd. Wolbergs ist Vorsitzender des Ortsvereins, seine von ihm getrennt lebende Frau Anja ist Kassierin. Thomas Goger, der Landesschatzmeister der SPD und zugleich Staatsanwalt in seiner Heimatstadt Bamberg, hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht, nachdem er den Kassenbericht des Ortsvereins Regensburg Süd überprüft und die möglicherweise illegale Spendenpraxis entdeckt hatte.
Parteispenden: Was ist eigentlich erlaubt?
Spenden, die über 10.000 Euro liegen, müssen mit Namen und Adressen im Rechenschaftsbericht genannt werden. Das gilt auch für mehrere Spenden desselben Geldgebers, wenn sie zusammen über 10.000 Euro betragen. Falls das nicht gemacht wird, können die Strafen empfindlich sein: bis zur dreifachen Höhe des falsch oder nicht angegebenen Betrags oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Ein Schlupfloch gibt es: Firmen können Spenden aufsplittern, in dem sie sie von ihren Tochterfirmen kommen lassen. Das bestätigt der Parteienrechtler Sebastian Roßner von der Universität Düsseldorf.