Amtsgericht entscheidet Busfahrer in Region Neu-Ulm dürfen streiken
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat den Antrag von Schwaben Mobil auf eine einstweilige Verfügung gegen den Busfahrerstreik in der Region abgelehnt. Hintergrund ist ein Streit um den bayerischen Tarifvertrag.
Der Richter am Amtsgericht Neu-Ulm sagte, ein bayerischer Tarifvertrag könne nicht in Baden-Württemberg gelten. Die Verkehrstochter der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm hat ihren Sitz in Bobingen. Dort wird der niedrigere bayerische Schwaben Mobil-Tarif angewendet. Der Streik, so der Richter, sei aber kein Verstoß gegen den Tarifvertrag und damit gegen die Friedenspflicht.
Die Gewerkschaft Verdi fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit in Baden-Württemberg. In Zahlen sind das 14 Euro Stundenlohn mit einer stufenweisen Anhebung auf 14,89 Euro. Schwaben Mobil hatte 13,41 Stundenlohn angeboten. Den erhalten aber nur Fahrer, die alle Zulagen bekommen.