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Gescheiterter erster Anlauf Der Aufstand der Unfähigen

Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Zur Prüfung der Frage, ob die NPD die Kriterien für ein Verbot erfüllte, kam es nicht. Eine Sperrminorität von drei Richtern sah in der staatlichen Unterwanderung der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes ein Verfahrenshindernis. Was als "Aufstand der Anständigen" begonnen hatte, endete in einer Blamage der Antragsteller.

Stand: 20.12.2012|Bildnachweis

  • 1. August 2000
    Günther Beckstein (1.August 2000) | Bild: dapd

    Pressekonfernz mit Beckstein und Schily am 1. August 2000

    1. August 2000

    Vorreiter Beckstein

    Nach einer Reihe tatsächlicher und vermeintlicher rechtsextremistischer Anschläge und Übergriffe auf Ausländer wird der Ruf nach schärferen Gegenmaßnahmen lauter. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert die Bundesregierung auf, einen Verbotsantrag gegen die NPD vorzubereiten.







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