Ministererlaubnis gestoppt Fusion Edeka und Kaisers vorerst gescheitert
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt. Nach dem Urteil der Kartellexperten hätte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen.
Die Sonderlaubnis von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann ist nach einer Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtswidrig. Die Richter des Ersten Kartellsenats haben die Ministererlaubnis deshalb zunächst außer Kraft gesetzt, teilte das Gericht auf seiner Internet-Seite mit.
"Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie habe über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit EDEKA und KT geheime Gespräche geführt."
Begründung des Urteils, Pressemitteilung vom 12.07.2016
Gabriel reagierte darauf und nannte den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Befangenheit als "absurd".
Für Sigmar Gabriel eine Schlappe und ein Ohrfeige zugleich
Das Bundeskartellamt hatte den Firmen die Fusion untersagt. Gabriel hatte dann im März unter Auflagen grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben und damit das Veto der Behörde ausgehebelt. Dagegen hatte unter anderem der Edeka-Konkurrent Rewe vor dem Düsseldorfer Gericht geklagt.
"Ich bedauere das Urteil sehr, weil jetzt wieder die Gefahr der Zerschlagung von Tengelmann droht und der Verlust vieler Arbeitsplätze. Dass die Sicherheit der Arbeitsplätze und der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch Tarifverträge und Betriebsräte nach Auffassung des Gerichts keinen Gemeinwohlgrund darstellen sollen, halte ich für mehr als problematisch."
Sigmar Gabriel, Bundeswirtschaftsminister
Wer mit wem und wer dagegen?
Edeka und Tengelmann hatten die Fusionspläne vor fast zwei Jahren vereinbart. Doch das Kartellamt legte sein Veto ein. Dann hebelte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dieses nach langer Prüfung aus. Seine Ministererlaubnis verknüpfte er aber mit Auflagen; so sollte Edeka mit allen Arbeitnehmern rechtssichere Tarifverträge vereinbart, die über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausschließen.
"Die Ministererlaubnis sei darüber hinaus rechtswidrig, da der Bundesminister bei seiner Entscheidung zu Unrecht den Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte (z. B. Tarifverträge u. ä.) bei KT als einen Gemeinwohlbelang berücksichtigt habe. Das im Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 Satz 1 schrankenlos gewährte Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen (Gewerkschaften) zu bilden, beinhalte gleichrangig und unterschiedslos das Recht, einer solchen Vereinigung auch fern zu bleiben, sich also nicht gewerkschaftlich zu organisieren......."
Begründung des Urteils, Pressemitteilung vom 12.07.2016
Und Rewe freuts
Der Konkurrent Rewe begrüßte die Entscheidung. Edeka und Kaiser's Tengelmann hätten bei dem Fusionsvorhaben von Anfang an auf einen Weg der Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ zwar keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Doch bleibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.Nach Einschätzung von Experten kann sich durch das Vollzugsverbot der geplante Zusammenschluss um Jahre verzögern. Damit droht den Plänen möglicherweise das Aus.
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wm, Dienstag, 12.Juli 2016, 13:45 Uhr
1. Da hat sich.....
....der große Zampano wohl allzuweit aus dem Fenster gelehnt.
Ich schaffe das!!!