NSU-Prozess


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415. Verhandlungstag, 14.3.2018 Ein Befangenheitsantrag sorgt für einen kurzen Prozesstag

Ralf Wohlleben stellt einen weiteren Befangenheitsantrag. Das war keine Überraschung. Gestern hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl seine Beweisanträge abgelehnt und ihm vorgeworfen, den Prozess nur verschleppen zu wollen.

Von: Ina Krauß

Stand: 14.03.2018 | Archiv

Ina Krauß | Bild: BR/Julia Müller

14 März

Mittwoch, 14. März 2018

Großes Interesse heute am NSU-Prozess; der Zuschauerraum war auch heute wieder fast voll besetzt. Doch die Besucher waren mehr oder weniger umsonst gekommen. Bereits nach etwa einer halben Stunde musste die Hauptverhandlung wieder unterbrochen werden. „Der ganze Aufwand für nur eine halbe Stunde?!“, wundert sich unsere Hospitantin, die das erste Mal im Gerichtssaal mit dabei ist.

Es hilft nichts, es steht ein Befangenheitsantrag im Raum, da kann nicht weiter verhandelt werden. Ralf Wohlleben, der mutmaßliche Waffenlieferant des NSU, wirft dem Senat vor, sich bereits ein Urteil über seine Schuld gebildet zu haben und lehnt sämtliche Richter ab - nicht zum ersten Mal. Hintergrund ist die Abweisung seiner jüngsten Beweisanträge. Praktisch in letzter Minute wollten seine Verteidiger nachweisen, dass nicht Wohlleben die Mordwaffe Ceska 83 für den NSU beschafft hat, sondern Sven R., Waffennarr wie Uwe Böhnhardt und politischer Weggefährte. Die Wohlleben-Verteidigung wollte Sven R. als Zeuge laden.

Das hätte er mal früher tun sollen, argumentierte das Gericht sinngemäß. Schließlich ist die Beweisaufnahme bereits seit fast einem Jahr abgeschlossen, der Prozess befindet sich in der Schlussphase. Seit Mitte letzten Jahres wird plädiert, da werden an einen Beweisantrag hohe Maßstäbe gesetzt. Der Antrag hatte nach Ansicht des Gerichts zu wenig Substanz, hätte bereits 2014 gestellt werden können. Auch die Verteidigung wisse, dass nichts Sachdienliches dabei herauskomme und deshalb sei der Beweisantrag „ins Blaue hinein“ gestellt, er diene allein der Prozessverschleppung.

Auch der heute gestellte Befangenheitsantrag hat wenig Aussicht auf Erfolg. Jedenfalls wurden auch seine zahlreichen Vorgänger abgelehnt. Das Gericht will am nächsten Dienstag weiter verhandeln.


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