NSU-Prozess


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417. Verhandlungstag, 10.4.2018 Anträge und Unterbrechungen statt Plädoyers

Heute sollte es endlich soweit sein: Nach langer Verzögerung wollte die Verteidigung von Beate Zschäpe mit ihren Plädoyers beginnen. Doch der neue Verteidiger des Angeklagten André E. zerstörte alle Hoffnungen. Das Protokoll eines gescheiterten Verhandlungstages in Kurzform.

Von: Alf Meier

Stand: 10.04.2018 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

10 April

Dienstag, 10. April 2018

9.47 Uhr

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl stellt die Präsenz fest, das heißt: Er verliest die Namen aller anwesenden Prozessbeteiligten. Auch Rechtsanwalt Daniel Sprafke, der neue Wahlverteidiger von André E., ist erstmals zugegen.

Götzl verkündet in einem Beschluss, dass der Antrag von Sprafke auf Aussetzung der Hauptverhandlung bis zur gesetzlich vorgesehenen Maximaldauer, wegen Einarbeitung in den Prozessstoff, abgelehnt wird. Außerdem wird die Berufung Sprafkes als dritter Pflichtverteidiger abgelehnt.

Sprafke: Verlange Unterbrechung der Verhandlung für zwei Stunden wegen Stellung eines Befangenheitsantrags.

Götzl: Kurze Pause zur Besprechung.

Weiter 10.30 Uhr

Götzl: Antrag auf Unterbrechung wird abgelehnt. Sprafke kann seine Anträge am Schluss des Verhandlungstages ohne Rechtsverlust stellen.

Sprafke: Will drei Befangenheitsanträge stellen. Beantrage Unterbrechung sofort.

Folgt Diskussion im Gerichtssaal, dann 20 Minuten Pause.

Weiter 10.47 Uhr

Götzl: Antrag auf Unterbrechung wird abgelehnt.

Sprafke: Herr E. hat sie abgelehnt!

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten: Rechtsanwalt Sprafke kommt nicht mehr klar…wir haben hier eine Form von verwirrter Prozess-Destruktion!

Götzl: Unterbrechung bis 11.15 Uhr.

Weiter 11.23 Uhr

Götzl: Die Verfügungen des Vorsitzenden werden bestätigt. Antragssteller hat keinen Anspruch auf Unterbrechung.

Rechtsanwalt Stahl: Wenn sie vorhaben, die Plädoyers jetzt beginnen zu lassen, wird der Vortrag am Abend unterbrochen durch Befangenheitsanträge,  das ist nicht im Interesse von Beate Zschäpe.

Götzl: Mittagspause bis 12.40 Uhr.

Weiter 12.47 Uhr

Götzl: Außerhalb der Gerichtsverhandlung ist ein Befangenheitsgesuch der Verteidigung André E. gegen mich eingegangen. Pause bis 13.10 Uhr.

Weiter 13.15 Uhr

Bundesanwalt Herbert Diemer: Bräuchten noch 30 Minuten für eine Stellungnahme.

Götzl: Unterbrechung bis 13.50 Uhr.

Weiter 13.53 Uhr

Oberstaatsanwalt Weingarten: Anhaltspunkte für die Befangenheit des Vorsitzenden Richters Götzl nicht gegeben.

Kurze Pause.

Weiter 14.15 Uhr

Götzl: Hauptverhandlung wird unterbrochen. Weiter morgen 12.00 Uhr.


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