412. Verhandlungstag, 27.2.2018 Altverteidiger von Zschäpe beantragen erneut Entpflichtung
Die sogenannten Altverteidiger von Beate Zschäpe wollen kurz vor den Plädoyers der Verteidigung aus dem NSU-Prozess aussteigen. Erneut beantragten Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl von ihrem Pflichtmandat entbunden zu werden.
Die sogenannten Altverteidiger von Beate Zschäpe wollen kurz vor den Plädoyers der Verteidigung aus dem NSU-Prozess aussteigen. Erneut beantragten Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl von ihrem Pflichtmandat entbunden zu werden. „Unsere Mitwirkung ist nicht weiter nötig“, begründete Rechtsanwalt Wolfgang Heer den Antrag. Zschäpes neuer Verteidiger Mathias Grasel sei seit über zwei Jahren an jedem Verhandlungstag anwesend gewesen und hätte sich nach eigenen Angaben intensiv eingearbeitet. Beate Zschäpe schloss sich dem Antrag sofort an.
Bruch zwischen Zschäpe und Altverteidigern
Zwischen Zschäpe und ihren Altverteidigern war es 2015 zum Bruch gekommen. Seit über zwei Jahren steht ihr mit Mathias Grasel ein vierter Pflichtverteidiger zur Seite. Er wird unterstützt durch seinen Kanzleikollegen Hermann Borchert, der als Wahlverteidiger nur ab und zu im Gerichtssaal auftaucht. Zschäpe spricht seit dem Zerwürfnis mit den Altverteidigern nur mit Grasel und Borchert. Zwischen ihnen und den Altverteidigern gibt es offenbar keine Kommunikation. Frühere Anträge auf Entpflichtung waren gescheitert.
"Eifersüchteleien" kein Grund zur Entpflichtung
Auch diesmal gebe es keinen Grund zur Entpflichtung, sagt Bundesanwalt Herbert Diemer. Seiner Ansicht nach sind die Altverteidiger nach wie vor zur Sicherstellung des Verfahrens notwendig. „Eifersüchteleien unter Verteidigern sind kein Grund zur Entpflichtung“, so Diemer in einer Stellungnahme. Nach bisherigem Plan sollen Zschäpes Vertrauens-Verteidiger Borchert und Grasel am 13. März mit ihrem Schlussvortrag beginnen. Danach sind Heer, Stahl und Sturm am Zug.
Neuer Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben
Die Verteidigerplädoyers könnten sich allerdings noch weiter verzögern, denn die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben stellte einen weiteren Beweisantrag. Es geht um die Frage, wie das NSU-Trio an die Ceska 83 gelangte, mit der neun Geschäftsleute getötet wurden. Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Ralf Wohlleben an der Beschaffung der Mordwaffe beteiligt war. Seine Verteidiger wollen nun den Thüringer Neonazi Sven R. als Zeugen laden, um diesen Vorwurf zu entkräften. Ein ähnlich lautender Beweisantrag war vor kurzem vom Gericht abgelehnt worden.