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Streit um Anlieger-Kosten Wer muss für den Straßenausbau zahlen?

Hauseigentümer finden die Abgabe für den Straßenausbau ungerecht, Bürgermeister haben Stress damit. Denn reiche Gemeinden können ihre Bürger verschonen, ärmere bitten zur Kasse. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt heute über den Straßenausbau-Beitrag.

Von: Raimund Bacher

Stand: 03.11.2016

Teerung einer Straße in einem Wohngebiet. Straßenwalze beim Verdichten des Asphalts. Memmingen | Bild: picture-alliance/dpa/Eriche Häfele

15.000 bis 20.000 Euro kommen bei Straßenbau-Maßnahmen schnell zusammen. Und das pro Anlieger. Egal, ob der Gehweg erneuert wird oder die Straße neu geteert wird. Bei einigen wird der sogenannte "Straßenausbau-Beitrag" allerdings gar nicht erhoben - so etwa in Hohenbrunn, einer Gemeinde im Südosten des Landkreises München. Dort zieht Bürgermeister Stefan Straßmair deshalb vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um seine Bürger auch weiterhin vor horrenden "Straßenbau-Kosten" zu verschonen.

Was sind die Knackpunkte?

Schon innerhalb einer Gemeinde gibt es Unterschiede. In einem reinen Wohngebiet sind die Kosten deutlich höher als wenn das Haus an einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße liegt. Begründet wird das damit, dass Wohnstraßen nun mal nur für die Anwohner da sind. Doch auch unter den Gemeinden in Bayern gibt es gravierende Unterschiede: Nur rund 1.500, also etwa drei Viertel, der Gemeinden im Freistaat haben eine Satzung, die die Erhebung von Straßen-Ausbau-Beiträgen regelt. Für die restlichen Gemeinden gilt: Keine Satzung - keine Rechnung für die Bürger.

Als extrem ungerecht angesehen wird oftmals auch, dass sich die Beitragshöhe bei Straßenbau-Arbeiten nach der Größe des Grundstücks richtet - aber keine Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Grundstücks-Eigentümer nimmt.

Das heißt im Extremfall?

Dass etwa ein Rentner mit einem älteren Häuschen, aber größeren Grundstück - auf dem Lande - mehr zahlen muss als der Eigentümer des Mietshauses mit wenig Grund in einer Stadt. Allerdings gibt es hier Obergrenzen, um unnötige Härten zu vermeiden. Konkret haben die Kommunen die Möglichkeit, Beiträge zu erlassen, die 40 Prozent des Verkehrswerts einer Immobilie übersteigen.

Zudem können Gemeinden sogenannte "wiederkehrende Beiträge" erheben. Das heißt, alle Haus- und Grundbesitzer in der Gemeinde zahlen einen bestimmten Jahresbeitrag für den Straßenausbau vor ihren Häusern. Die Belastung soll dadurch besser verteilt werden.

Was sorgt für Zündstoff?

Bei den Straßenausbaubeiträgen handelt es sich um eine sogenannte "Soll-Regelung". Das heißt, alle Kommunen sind grundsätzlich verpflichtet, die Beitäge zu erheben. Ausgenommen sind lediglich Städte und Gemeinden mit einer besonders günstigen Haushaltslage.

Und hier liegt die Krux

Der Landtag konnte sich nicht zu einer MUSS-Regelung durchringen. Zu groß wäre der Druck von den Bürgern gewesen, die in "reichen" Gemeinden wohnen, die bislang keine Beiträge erhoben haben. Denn hier wären plötzlich saftige Rechnungen fällig geworden. Ebenso nicht durchringen konnte sich der Landtag zu einer KANN-Regelung, die jeder Gemeinde fast jede Freiheit gelassen hätte.

Die regionalen Unterschiede machen klar: Franken und die Oberpfalz hatten nach einer MUSS-Regelung gerufen - Schwaben und Oberbayern nach einer KANN-Regelung...vermutlich deshalb blieb es bei der "SOLL-Regelung"...für Gemeinden, die die Straßenausbau-Beiträge in einer Satzung geregelt haben.


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mugg., Mittwoch, 09.November 2016, 14:05 Uhr

30. kosten straßenbau

AFD, ich komme, jeder Dödel benützt "meine" Straße, nur ich muß/soll zahlen, warum nicht alle

Dieter R., Samstag, 05.November 2016, 08:39 Uhr

29. schon immer geregelt und auf einmal ungerecht ?

Liebe Leser,
es ist hier schon ein Witz, dass die sehr vielen Mieter den armen Eigentümern die Grundsteuer bezahlen müssen (in den Nebenkosten). Wenn jetzt noch die Allgemeinheit den Eigentümern die Straßen herrichten muss, könnte doch eigentlich die Miete halbiert werden und alles ist gut, oder ?
Falls ausserhalb der Städte in den Kommunen die Beitragsbelastungen zu groß sind, weil die Grundstücke dort so groß.... sind, sollten die Bürger mal die Augen aufmachen und den Rathäusern auf die Finger schauen! Regelmäßiger Unterhalt verlängert die Lebensdauer einer Straße auf bis zu 60 Jahre.
Regelmäßig heißt jährliche Kontrolle und sofortige Reparaturen. Dann bleibt auch der Beitrag billig. Luxussanierungen auf dem Lande in Dörfern kann man verhindern! Ihr müsst Euch nur an der Politik beteiligen und nicht immer daheim auf der Couch sitzen.
Viele Grüße

Parteiloser, Freitag, 04.November 2016, 13:02 Uhr

28. Welche Partei geht diesen Unfug an?

Eine Partei, die diesen Spuk beendet, kann sich meiner Stimme sicher sein!

Differenzierer, Donnerstag, 03.November 2016, 23:11 Uhr

27. Gebühren oder Steuern...

...ist im Endeffekt egal!

Wenn hier manche anfangen zwischen dem Terminus zu argumentieren läuft das falsch.

Die bloße Möglichkeit eine U-Bahn fahren zu können, könnte man dann genauso als Anwohnervorteil sehen und den Bau per "Anwohnergebühren" zu finanzieren.
Was ist mit Gas, Wasser und Abwasser? Auch diese Baukosten müssten dann streng genommen den Nutznießern in Rechnung gestellt werden.
Die Telekom ließe nicht lange auf sich warten bei der Kostenrechnung.

Nein, egal ob es Gebühr oder Abgabe oder Steuer bezeichnet wird: Der Strassenbau und Unterhalt, sowie die Infrastruktur der Daseinsvorsorge sind solidarisch per Steuern zu bezahlen. Sonst kommen wir in Zeiten des Wegezolls zurück.
Auch Theater werden von der Gemeinschaft finanziert und manche Leute gehen nie ins Theater.

Diese Satzungen finde ich verfassungswidrig, da eine Ungleichbehandlung durch den Staat erfolgt.

Johann Schmuittermeier, Donnerstag, 03.November 2016, 21:40 Uhr

26. Straßenausbaubeitragssatzung

Diese Satzung ist das ungerechteste was es in Bayern gibt, es hat schon viele Hauseigentümer in den finanziellen Ruin getrieben, und viele Freundschaften mit Zahlungsverpflichteten und Mandatsträgern zerstört, da man bei der Auslegung der Satzung keinen Spielraum hat ist der Bürgermeister immer de Prellbock Fazit diese Satzung hat nur Feinde gemacht! Das ganze Problem könnte über die längst überfällige Grundsteuerreform gelöst werden ein zeitgemäßer Messbetrag auf alle Grundstücke denn ein Grundstück ohne Straße gibt es nicht und die Landwirte die ja immer von der Zahlung befreit müsste auch zahlen!