Das Grundgesetz Das Grundgesetz als Erfolgsmodell
Dass man das Grundgesetz zunächst als Provisorium betrachtete lag daran, dass man fürchtete, eine endgültige Verfassung könne die Teilung Deutschlands in zwei verschiedene Staaten vorantreiben und verfestigen. Daher entschied man sich auch dafür, den Begriff »Grundgesetz« zu verwenden.
Lehren aus der Vergangenheit
In den dreißig Jahren vor Verkündung des Grundgesetzes hatten die Deutschen Erfahrungen mit ihrer ersten Demokratie und mit den Auswüchsen eines totalitären Staates gemacht. Insbesondere die Zeit des Nationalsozialismus wirkte sich prägend aus. So votierten beispielsweise nach einer bewegenden Rede des SPD-Abgeordneten Friedrich Wilhelm Wagner, der auf die mörderischen Erfahrungen in der Nazi-Diktatur verwiesen hatte, die Delegierten für die Abschaffung der Todesstrafe. Um Machtmissbrauch zu verhindern wurde ganz klar die Gewaltenteilung organisiert. Das direkt vom Volk gewählte Parlament sollte die Gesetze erlassen, die allerdings mit dem Grundgesetz konformgehen mussten. Taten sie dies nicht, so konnte das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig erklären. Außerdem wurde der Bundespräsident komplett entmachtet und das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum eingeführt, das den Sturz des Kanzlers oder der Kanzlerin nur möglich macht, wenn das Parlament gleichzeitig einen Nachfolger wählt.
Das Grundgesetz als Exportschlager
Im Laufe der Nachkriegszeit etablierte sich das Grundgesetz zum »Exportschlager«. Viele Länder, die ebenfalls eine Diktatur hinter sich gelassen hatten, nahmen sich das Grundgesetz zum Vorbild. So etwa Spanien, Portugal oder Griechenland. Nach dem Ende des Kalten Krieges bedienten sich auch einige osteuropäische Staaten bei der deutschen Verfassung. Und auch das konstruktive Misstrauensvotum und das föderalistische System des Grundgesetzes diente anderen Staaten als Vorbild.