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Der lange Weg zu einer Verfassung

Das Grundgesetz Der lange Weg zu einer Verfassung

Stand: 20.05.2019

Die westlichen Militärgouverneure überreichen den Ministerpräsidenten der Länder die alliierten Vorschläge zur Bildung einer verfassunggebenden Versammlung | Bild: picture-alliance/dpa

Nach der Kapitulation im Mai 1945 war Deutschland ein besetztes Land. Die Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich hatten Deutschland in vier Besetzungszonen aufgeteilt. Nur wenige glaubten damals daran, dass aus den Trümmern des Dritten Reichs ein demokratischer Staat entstehen würde.

Londoner Sechsmächtekonferenz

Als Ende 1947 die Siegermächte eine Konferenz der Außenminister in London ergebnislos abbrechen mussten und eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit vertagt wurde, wurde offensichtlich, dass es kein weiteres gemeinsames Vorgehen mehr geben würde. Es bildeten sich zwei Lager: Die Sowjetunion auf der einen und die Westmächte USA, Frankreich und Großbritannien auf der anderen Seite. Damit begann die entscheidende Phase der westdeutschen Staatsbildung. Anfang 1948 tagten die westlichen Siegermächte - diesmal zusammen mit den drei Benelux-Staaten - abermals in London, um über eine zukünftige Deutschlandpolitik zu beraten. Insbesondere der Widerstand Frankreichs gegen die Gründung eines westdeutschen Staates musste überwunden werden. Schließlich wurde in den sogenannten Londoner Empfehlungen vom 7. Juni 1948 die Schaffung einer gemeinsamen Verfassung für die West-Zonen Deutschlands angekündigt.

Frankfurter Dokumente

Die drei Militärgouverneure der Westmächte beriefen anschließend die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Bundesländer nach Frankfurt am Main, wo sich das Hauptquartier der Amerikaner befand. Die Ministerpräsidenten der Länder stellten im Nachkriegsdeutschland die obersten politischen Repräsentanten des Landes dar. In den sogenannten Frankfurter Dokumenten unterbreiteten ihnen die Siegermächte ihre Pläne: Die Ministerpräsidenten wurden dazu angehalten, möglichst umgehend eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

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