Das Grundgesetz Zentrale Streitpunkte
Schon bei der Präambel zum Grundgesetz war man sich nicht einig. Während die Union einen Gottesbezug in die Präambel setzen wollte, sträubte sich die SPD dagegen. Schließlich einigte man sich auf folgenden Kompromiss, der bis heute das Grundgesetz einleitet: »Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen«.
Bund versus Länder
Als zentraler Streitpunkt bei den Verfassungsverhandlungen stellte sich alsbald das Verhältnis zwischen Bund und Ländern heraus. Die Besatzungsmächte hatten eine föderative Ordnung gefordert, nur wie sollte diese konkret aussehen? Welchen Einfluss sollten die Länder auf die Gesetzgebung haben, und bei wem sollte das Recht liegen, Steuern einzuziehen? Beim Bund oder bei den Ländern? Während die SPD eine starke Bundesgewalt forderte, wollte die CDU (und noch mehr die CSU) den Einfluss der Länder sichern. Man einigte sich schließlich darauf, dass Bund und Länder gemeinsam für die Steuern zuständig sein sollten, eine Umsetzung, die mehr den Vorstellungen der SPD entsprach. In Hinsicht der Beteiligung an der Gesetzgebung setzten sich mit der Einrichtung eines Bundesrates die Konservativen durch. Der Bundesrat sollte aus Vertretern der Landesregierungen bestehen und an der Gesetzgebung beteiligt sein.
Gleichberechtigung
Ein weiterer Streitpunkt war die verfassungsrechtliche Festschreibung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die meisten Abgeordneten wollten an der Formulierung festhalten, die bereits in der Weimarer Verfassung enthalten war. Dies lief allerdings den Vorstellungen der Frauen zuwider. Insbesondere Elisabeth Selbert von der SPD lehnte sich dagegen auf und organisierte massiven Widerstand. Schließlich einigten sich die Abgeordneten darauf, in Artikel 3 folgenden Satz in das Grundgesetz aufzunehmen: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt«. Dies wurde zu einem Meilenstein der Emanzipation in Deutschland.