Erster Mai Tag der Arbeit und des Protestes
In zahlreichen Ländern ist der Erste Mai gesetzlicher Feiertag. Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationalen im Jahre 1889 wurde er als "Kampftag der Arbeit" eingeführt.
01. Mai
Freitag, 01. Mai 2015
Im darauffolgenden Jahr wurde der Tag erstmals mit Massenprotesten begangen, auf denen sich die Demonstranten für die Ziele der Arbeiterbewegung einsetzten. Der Hintergrund: Im 19. Jahrhundert war die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeiter besonders schlecht. Um diese Unterlegenheit auszugleichen, schlossen sie sich deshalb zu Parteien und Gewerkschaften zusammen.
Streiktag statt Feiertag
1889 formierte sich die Zweite Internationale, eine internationale Arbeiterassoziation, und die rund 400 Delegierten verabschiedeten eine Resolution. Darin forderten sie unter anderem den Acht-Stunden-Tag, Verbot der Kinderarbeit sowie das Verbot der Nachtarbeit von Frauen und Minderjährigen. Der 1. Mai 1890 wurde zum Kampftag erklärt, an dem diese Forderungen durchgesetzt werden sollten. An diesem ersten "Tag der Arbeit" gingen zwar sehr viele Interessenvertreter auf die Straße, doch ging es mit der Umsetzung der Ziele nur äußerst langsam voran. Noch bis nach dem Ersten Weltkrieg war der Tag nicht offiziell anerkannt und galt als Streiktag.
Umdeutung zur Nazizeit
In Deutschland wurde der Erste Mai unter dem NS-Regime ideologisch umgewertet: Hitler erklärte den Tag erstmals zum gesetzlichen Feiertag und deutete ihn ideologisch um zum "Tag der nationalen Arbeit". Schon am 1. Mai 1933 fanden eindrucksvoll inszenierte Massenkundgebungen statt, mit denen die Arbeiter für Hitlers Partei gewonnen werden sollten. Am 2. Mai 1933 schaltete Hitler die Gewerkschaften aus. Deren ehemalige Mitglieder wurden mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern einheitlich in der Deutschen Arbeitsfront organisiert, die von nun an den Ersten Mai ausrichten sollte. Erst im wirtschaftlich wiedererstarkten Nachkriegs-Deutschland konnte die Arbeiterschaft den Feiertag wieder begehen.