Menschenrechte Regierung setzt UN-Vorgaben nur teilweise um
Private Firmen sollen künftig zusagen, dass sie bei Produktionen im Ausland auf die Wahrung der Menschenrechte achten. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu will die Bundesregierung aber nicht einführen - anders als andere EU-Partner.
Die große Koalition möchte die Leitlinien der Vereinten Nationen für die Einhaltung von Menschenrechten bei Auslandsgeschäften nicht in verbindliches Recht umsetzen und es bei einer freiwilligen Regelung belassen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf den Entwurf der Bundesregierung für den Nationalen Aktionsplan zu Wirtschafts- und Menschenrechten.
Franzosen und Briten setzen auf gesetzliche Maßnahmen
2011 hatte die EU-Kommission alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die UN-Leitlinien in nationale Aktionspläne umzusetzen. Anders als der französische oder der britische Aktionsplan sieht der deutsche Entwurf keine gesetzliche Verantwortung für Produktion und Lieferkette vor. Die Bundesregierung will aber an Unternehmen ab 500 Mitarbeitern appellieren, nachprüfbare Methoden für die Einhaltung von Menschenrechten zu entwickeln. Sie strebt dabei bis 2020 eine Quote von 50 Prozent an.
Wirtschaft lehnt auch vorgeschlagene Selbstverpflichtung ab
Dem Bundesverband der Deutschen Industrie geht auch das zu weit. Er befürchtet Sonderprüfungen von umstrittenen Geschäften und eine Ausweitung des Haftungsrechts. Für Betroffene könnte es Sonderwege für Klagen vor deutschen Gerichten geben.
Immer wieder verletzen auch deutsche Firmen und ihre Auftragnehmer Menschenrechte, etwa bei der Herstellung von Textilien.