NSU-Prozess


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146. Verhandlungstag, 7.10.2014 "Wir müssen irgendwann fertig werden"

Was ist Gegenstand im NSU-Prozess und was nicht? Darüber wurde an diesem Verhandlungstag mal wieder gestritten.

Von: Tim Aßmann

Stand: 07.10.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

07 Oktober

Dienstag, 07. Oktober 2014

Herbert Diemer ist ein Mann, der Ruhe ausstrahlt und den so schnell wohl auch nichts aus eben dieser Ruhe bringt. Heute aber war es kurz mal vorbei mit der Ruhe des erfahrenen Bundesanwalts Diemer. "Wir müssen irgendwann mit dem Prozess fertig werden", platzte es aus Diemer heraus. Damit hat er sicherlich grundsätzlich Recht und ebenso grundsätzlich teilen diesen Wunsch von Herbert Diemer wohl auch alle Prozessbeteiligten. Theoretisch. "Irgendwann" ist aber eben dann doch ein recht dehnbarer Begriff und für manche Opferanwälte im NSU-Prozess bedeutet "irgendwann" ganz offensichtlich: Dann wenn auch noch die allerletzte, unendlich weit hergeholte Frage zu rechtsextremen Strukturen gestellt wurde. Heute war wieder so ein Tag, an dem einige Vertreter der Nebenklage so lange Fragen stellten, die nicht zur Sache gehören, bis der Vorsitzende Richter Manfred Götzl einschritt und bis in diesem Fall eben Herbert Diemer grundsätzlich wurde.

Nicht alles was interessiert, gehört zur Sache

Auf dem Zeugenstuhl erneut: Thomas R. Bei ihm wohnten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe kurz nach ihrem Untertauchen 1998 und er besuchte die Drei sogar in Zwickau. All das gehört natürlich in diesen Prozess und nach all dem darf und muss selbstverständlich gefragt werden. Thomas R. antwortete allerdings erneut mit den schon bekannten Erinnerungslücken - immer dann, wenn die Fragen konkret wurden. Als das Fragerecht dann an die Nebenklage ging, rückten der NSU und der Gegenstand des Prozesses allerdings schnell in den Hintergrund. Thomas R. wurde ausführlich zur rechtsextremen "Blood & Honour"-Szene in Sachsen befragt und auch zu den sogenannten "88ern". Die Fragen wurden immer kleinteiliger und mündeten schließlich darin, ob der Zeuge noch wisse, wie viele Sachsen Ende der 1990er-Jahre zu einer rechtsextremen Veranstaltung nach Thüringen fuhren. Die Antworten auf solche Fragen sind vielleicht interessant, um die damaligen rechtsextremen Strukturen zu beleuchten, mit dem Prozess hat das Ganze aber nichts zu tun. Manche Opferanwälte sollten über ihre Definition von "irgendwann" vielleicht nochmal nachdenken.


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