NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 157. Verhandlungstag, 11.11.2014

Am 157. Verhandlungstag wird zum dritten Mal der ehemalige V-Mann-Führer von Tino Brandt, Norbert W., vernommen. Er bestätigt dabei, dass es Informationen gab, wonach Beate Zschäpe überlegte sich den Behörden zu stellen.

Von: Alf Meier, Julian von Löwis, Tim Aßmann

Stand: 11.11.2014 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

Zeuge:

Norbert W., pensioniert, davor Landeskriminalamt Thüringen und davor Verfassungsschutz Thüringen.

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Alf Meier u. Tim Aßmann, BR)
Beginn 9:49 Uhr
Beobachtet wird der Prozess heute von der Zuschauertribüne aus auch vom Vorstand der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland und von Erich Schneeberger vom Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Bayern e.V.
Zschäpe-Verteidiger Stahl ist heute nicht zugegen auch Bundesanwalt Weingarten fehlt.
Zuschauertribüne ungefähr halb voll. Mehr normale Zuschauer als Medienvertreter.
Es kommt der Zeuge Norbert W. (ehemals V-Mann-Führer Tino Brandt und zum mittlerweile dritten Mal als Zeuge hier, seine zweite Befragung wurde allerdings kurz nach Beginn wieder abgebrochen weil Richter Götzls Stimme versagte)
Götzl: Geht mir darum: Haben Sie Informationen bekommen über telefonischen Kontakt zwischen Brandt und dem Trio.
W: Bin ja erst im Juli 98 erst wieder mit der Führung beauftragt worden. Bei jedem Treffen mit Brandt ist gefragt worden: Neue Erkenntnisse über die Flüchtigen? Brandts Kontakte in der Sache waren André K. und Wohlleben.
Götzl: Hatte Brandt mal tel. Kontakt zu einem der Drei.
W: Kann ich ihnen nicht sagen.
G: Mal Informationen darüber bekommen, dass er telefonischen Kontakt aufnehmen sollte oder er jemanden angerufen hat?
W: Diese Faktenvermerke - das hat er berichtet bei jedem Treffen. Wie das im Einzelnen zustande kam? Jedenfalls ist das nicht im Auftrag geschehen.
W: Gab die Information: Auftrag von Wohlleben: Anrufbare Zelle in Coburg (wo Brandt arbeitete) herausfinden und ihm (Wohlleben) die Nummer mitteilen. Das muss im Frühjahr 99 gewesen sein.
Nach meiner Erinnerung war das nur einmaliger Kontakt, dieser Anruf - wo er gesagt hat: Es handelte sich bei dem Anrufer um Böhnhardt. Er blieb immer hartnäckig bei der Person Böhnhardt. Zum Zeitpunkt der Anrufe sind mehrere Observationen gelaufen und in Chemnitz wurde Foto gemacht, wo sich später herausgestellt hat, dass es Böhnhardt war. Da hat er (Brandt) aber niemanden erkannt.
G: War auch Thema, warum Brandt Anruf annehmen sollte?
W: Wir waren auch total überrascht. Haben im Vorfeld allerdings auch ständig versucht Informationen von Wohlleben aufzunehmen (die dieser Brandt erzählte), weil wir sicher waren, dass er (Wohlleben) der Kontakt zu den Flüchtigen ist.
W: Er (Brandt) hat ja zum Inhalt des Gesprächs eigene Erklärung abgegeben.
G: Besteht Zusammenhang zwischen Telefonat und der Tätigkeit Rechtsanwalt E.s?
W: Nein. Nicht direkt. E. (mittlerweile verstorben) war interessiert Zustimmung Zschäpes zu erhalten, um sie vertreten zu können.
G: Zeitlicher Zusammenhang?
W: Muss auch 99 gewesen sein.
W: Wir waren ja mit Eltern Böhnhardt in Kontakt und das hat wohl Unruhe in Szene gebracht und war, vermute ich, Grund, dass sich die angekündigten Telefonate immer wieder verzögert haben.
G: Erinnerungen zu den Kontakten mit den Eltern Böhnhardt?
W: Bin schwer enttäuscht. Die Frau hatte zugesagt, dass vertraulich zu behandeln und gesagt nicht mit den Dreien in Kontakt zu stehen. Muss feststellen, dass wir total angelogen wurden.
W: Brandt stand in Kontakt mit Rechtsanwalt E. und sollte Termin ausmachen.
G. hält vor (die Vorhalte kommen aus Vermerken des V-Mann-Führers und jetzigen Zeugen W. über die Treffen mit Tino Brandt): Telefonnummer die von Brandt an Wohlleben übermittelt wurde.
G. hält vor: Quelle (Brandt) erhielt Anruf von Wohlleben: Treffen mit Rechtsanwalt E. sei gut gelaufen und sie (Brandt) müsse damit rechnen in der siebten oder achten Kalenderwoche Anruf (vom Trio) zu erhalten.
W. bestätigt diesen Vermerk und dessen Inhalt.
W: Carsten S. (der Angeklagte) hat irgendwann Schnittstelle zu den Dreien von Wohlleben übernommen. Das er in diese Rolle hinein kam, war am Anfang für uns auch überraschend.
G. hält vor: Quelle vermutete finanzielle Gründe für den Wunsch der Drei nach einem Telefonat, dass sie (die Quelle) wegen der finanziellen Notlagen von André K. und Wohlleben neue Finanzierungsquellen erschließen sollte.
W. bestätigt.
W: Unsere Anweisung an ihn (Brandt) war, dass er immer in der Defensive bleiben und warten sollte, bis er angesprochen würde.
G: Vorhalt: Am 14.2 teilte Quelle mit, dass sie Wohlleben auf NPD-PT getroffen und der mitgeteilt habe, dass er am 19.2 mit dem besagten Anruf rechnen müsse.
G: Vorhalt: Am 28.2 teilte Quelle über Zelle (Telefonzelle) mit, dass sie Wohlleben über den Nichtanruf informiert habe. Der habe zugesichert, sich um neuen Anruftermin zu kümmern. Als Codewort sei "Bücherkauf" vereinbart worden.
G: Vorhalt: Quelle teilte mit, dass für den Anruf vereinbart wurde: 8.3 gegen 19 Uhr.
G: Kam Anruf dann zustande?
W: Paar Tage danach muss Anruf dann stattgefunden haben, auch zu dieser Zeit. Der Anruf kam zustande und er (Brandt) wurde aufgefordert Vermerk zu machen: Ging um Vertrauensverlust zu André K. und die finanziellen Schwierigkeiten und um Streit zwischen Brandt und Sven R. (Kameradschaft Saalfeld-Rudolstadt).
W: Vertrauensverlust weil da wohl Gelder nicht wie vereinbart weiter gegeben worden sind, oder weil er Gelder nicht wie vereinbart umgesetzt hat.
W: Weil Streit mit R. erwähnt wurde und das Szenekenntnis voraussetzte, ging er (Brandt) davon aus, dass der Anrufer Böhnhardt war.
G. hält vor: Inhalt des Gesprächs: Anrufer fragte nach neuem Unterschlupf.
W: Das war die Geschichte, dass er sich nachher mit Torsten H. in Verbindung gesetzt hat wegen möglichem Unterschlupf im Ausland.
G. hält vor: H. müsse sich deswegen mit Wohlleben treffen.
W. bestätigt
G. hält vor: Anrufer teilte mit, dass Kontakt mit Quelle nur noch im Notfall erfolgen würde.
W: Ja
Pause
Weiter um 11:10 Uhr
G: Ging es bei Telefonat um Abrechnung von Spielen (Pogromly)?
W: Spiele waren für mich kein Thema. Konnte mir keine Vorstellung machen, dass man mit dieser Art von Spielen eine große finanzielle Unterstützung erreicht. Das war auch ab Mitte 98 kein Thema mehr mit den Spielen.
G: War Anlaufadresse im Ausland Thema im Anruf?
W: Das lief ja vorher schon mit H. Da wurde ja dann G. ins Spiel gebracht.
G: Grund angegeben, warum Carsten S. Kontakt zu den Dreien übernommen hat?
W: Weil Szene verunsichert war, gedacht wurde sie werden ständig überwacht und es müsste andere Person her. So ist man auf Carsten S. gekommen. Er muss ja das Vertrauen von Wohlleben gehabt haben.
G. hält vor: Während JN-Kongress teilte S. der Quelle mit, dass nicht mehr Wohlleben sondern er nun den telefonischen Kontakt zu den Dreien halte.
W: Ja.
G: Vorhalt: Wohlleben fühle sich ständig beschattet und verwanzt.
G. Vorhalt: Wohlleben erfreut über Spende von 500 Euro für die Drei.
W. bestätigt beides.
G. Vorhalt: Quelle fragte H. ob er die gesuchten Personen kenne. Der bejahte, er kenne sie aber nicht persönlich, sondern nur aus dem Internet. H. wurde gefragt, ob er Unterschlupf im Ausland besorgen könne und er sagte, das sei kein Problem, er kenne viele Personen die auch zu so einer Unterstützung bereit seien. Ihm wurde dann gesagt ein weiterer Kontaktmann werde ihn in der Sache ansprechen.
W: Da kam G. ins Gespräch, hatte Auftrag den Kontakt da herzustellen.
G: Dann erfolgte Mitteilung von Brandt an Wohlleben?
W: Ja
G: Vorhalt: Wohlleben zu Quelle: Prima. Dann fahre ich demnächst hin.
G: Ist das nicht Hinweis, dass Wohlleben sich kümmern werde und nicht G.?
W: Nachdem die Quelle draußen war, wurde G. eingeschaltet. Quelle hatte nach meiner Erinnerung keinen Kontakt mehr mit H.
G: Vorhalt: Carsten S. erwähnte (im Gespräch mit Brandt), dass er in Zschäpes Wohnung in der Schomerusstraße einstieg.
W. bestätigt
G. Vorhalt: Nach H.s Hochzeit in Northeim teilte Holger G. der Quelle mit, dass er mit H. nicht über die Unterbringung der Drei sprechen konnte, weil H. zu betrunken gewesen sei. H. habe sich später mit Wohlleben auf Raststätte getroffen. Nähere Angaben zum Inhalt des Gesprächs konnte die Quelle nicht machen.
W: Das kann ich nur immer so bestätigen (er meint, dass er die Vermerke nur bestätigen kann)

Mittagspause


(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 13:05 Uhr mit dem Zeugen Norbert W., ehemals V-Mann-Führer, Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen.
Götzl: Sagt Ihnen Thomas St. etwas?
W: St. aus Sachsen? Blood & Honour-Führer.
G: Vorhalt: Vermerk über Info von V-Mann 2100: Unterstützung von Riese für Trio?
W: Ist ja damals Unterstützung von Allen Seiten gekommen. Jeder Strohhalm, der etwas liefern konnte (Geld) wurde ergriffen.
G: Wer war V-Mann 2100?
W: Ist durch Aussagegenehmigung nicht gedeckt, aber ich kann es ihnen sagen: Marcel D. aus Gera.
G: Also letztlich Riese?
W: Ja
G: Vorhalt: Riese: Durch Thomas St. mitgeteilt, dass die Drei kein Geld mehr brauchen würden, weil sie jobben würden.
W: Mein Eindruck damals: Jobben konnten sie nicht, weil keine Papiere da waren. Problem war immer: Sie (er meint sich bzw. den VS) konnten keine Nachfragen stellen (lassen, über die Quelle), weil man sonst die Quelle gefährdet hätte.
G: Vorhalt: Carsten S. fragte Brandt im April 2000 ob er Handy zu den Böhnhardts bringen könne?
W: Kann nur vermuten, dass es Fam. Böhnhardt war, könnte auch Fam. Mundlos gewesen sein.
G: Vorhalt: Quelle gab an, dass schnelles Überbringen nicht möglich sei. S. sah das ein.
G: Vorhalt: Vermerk aus 2001: Als Quelle später nochmal Geld spenden wollte, erklärte Wohlleben nur ganz cool, dass das nicht mehr nötig sei.
G: Ist da was zum Aufenthalt berichtet worden
W: Von Plänen. Dass Böhnhardt und Mundlos bereit waren ins Ausland zu gehen und Zschäpe sich lieber den Behörden stellen wolle.
G: Ist das näher begründet worden?
W: Nein
G: Vorhalt: Südafrika werde als Dauer-Aufenthaltsort angestrebt. Zschäpe wolle das nicht und wolle sich nach Abreise der Zwei den Behörden stellen.
W: So ist mir das in Erinnerung ja.
Wohlleben-Verteidigerin Schneiders: zu Papieren für die Drei: Brandt berichtet, da sollten noch welche beschafft werden. André K. hatte doch aber beschafft. Ist das nicht Widerspruch?
W: Das mit K. hatte ja nicht geklappt.
W: Ich musste dass zu Papier bringen was er (Brandt) geliefert hat. Nachfragen in der Szene waren ja nicht möglich.
Wohlleben-Verteidiger Klemke: Sie haben auf Vorhalt bzgl. der Ablehnung durch Wohlleben von Geldspende durch Brandt gesagt: ohne Nachfrage. Wie haben Sie das gemeint?
W: Nachfragen waren nicht möglich in dieser Geschichte.
K: Brandt konnte nicht nachfragen. Haben Sie mal nachgefragt?
W: Wenn kein Vermerk vorhanden ist, hab ich auch nicht nachgefragt. Persönlich kann ich mich beim besten Willen nicht mehr erinnern.
Zschäpe-Verteidigerin Sturm: Zschäpe wollte nicht ins Ausland, sondern sich lieber stellen. Wie kam das bei Ihnen an? Was war damit gemeint?
W: Für uns war klar: Die Zwei gehen ins Ausland und Frau Zschäpe stellt sich. Das war unsere Ausgangslage. Wir wären dann sicher auf Frau Zschäpe zu gegangen.
Gegen Zschäpe lag ja im Grunde genommen kein Haftbefehl vor. Sie hat ja nichts zu befürchten gehabt. Sie hätte jederzeit zurück kommen können.
W: Mussten die Informationen von Brandt so entgegen nehmen und hatten den Eindruck, dass Brandt ehrlich berichtet hat.
Konnten nach unseren Überprüfungen (anderer Berichte über die Szene) davon ausgehen, dass seine Informationen zu 80 Prozent stimmten. Da wo wir geprüft haben, hat alles gestimmt. Zum Beispiel wenn er über Veranstaltungen berichtet hat, die dann tatsächlich auch statt gefunden haben.
S: Und die 20 Prozent. Worum ging es da? Welche Bereiche haben sich nicht bestätigt?
W: Wenn ich Vermerke habe ohne Ende und ich kann die nicht gegenprüfen. Was er berichtet hat, ist in diese Vermerke eingeflossen, ohne dass es gegen geprüft wurde.
Sturm fragt nun nochmal nach, woraus die Glaubwürdigkeit abgeleitet wurde.
W: Nehmen sie die H.-Geschichte. Die hat ja dann auch stattgefunden. Und der Anruf: Der hat ja dann auch so statt gefunden.
S: Ihre Treffen mit Brandt: Sie haben stenografiert bzw. mitgeschrieben.
W: Ja
S: Einmal hat Brandt ihnen eine Notiz mitgebracht. Kam das öfter vor?
W: Nein. Gesprächsnotiz hat er in meiner Zeit nur einmal mitgebracht.
Pause bis 14:25 Uhr

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 14:29 Uhr
Rechtsanwalt Pausch (Verteidigung Carsten S.): Vorhalt: Vermerk von W: Nicht vorstellbar, dass Carsten S. alleine ohne Einbindung von Wohlleben in Erscheinung tritt.
Wr: Kann mich nicht konkret erinnern, aber kann nur auf Einschätzung von Quelle basieren.
Pausch: Vermerk vom 6.10.2000: Ausstieg von Carsten S.: Sie sagten, Sie könnten dazu nichts sagen, weil es nicht ihr Vermerk sei. Er trägt Kennziffer 251/... Ich hatte Sie so verstanden, dass das ihre Kennziffer ist.
W: Kennziffer der Quelle.
P: Und ihre Kennziffer
W: 251 ist mein Stellenzeichen gewesen. Entschuldigung.
P: Das deutet darauf hin, dass der Vermerk von ihnen ist.
W: Richtig
P: Vorhin gesagt, stammt nicht von Ihnen.
W: Müsste Vermerk mal vorgelegt bekommen.
Vermerk wird vorgelegt. W. sagt er sei von ihm.
W: Vermerk ist von mir, die Erkenntnisse sind aber von Tino Brandt.
P: Ist ihnen bekannt ob bei Ralf Wohlleben ein Handy lagerte und wozu das bestimmt war?
W: Nicht bekannt. Es gab Vermutung, dass er in der Wohnung Handy aufbewahrt, dass nur für die Kontakte zu den Dreien benutzt werden soll. Wir waren bestrebt an diese Verbindungsdaten zu kommen, was uns aber in keinster Weise gelungen ist. Wollten über Freundin von Wohlleben an dieses Handy oder an diese Sim-Karte kommen. Die Freundin ist im Zuge der Ermittlungen der Zielfahndung auffällig geworden, angesprochen worden und es wurde Kontakt gehalten.
P: Vorhalt: Brandt hatte erklärt Wohlleben habe speziell für Kontakt vorgesehenes Handy. Es gab Auftrag dass Brandt die Karte klauen sollte, was er aber sofort ablehnte. Brandt hatte Zugang, weil er in Wohnung von Wohlleben war.
W: Dass er den Auftrag hatte das Handy zu besorgen ist unstrittig.
P: Wer fuhr zu Rechtsanwalt E. wegen Vollmacht für Zschäpe?
W: Wir hatten Info, dass Wohlleben und Carsten S. fahren. Haben dann Observation in Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Hatten Hoffnung, dass wir auch eine der gesuchten Personen antreffen. Kam aber nicht so.
P: Auch Info gehabt, dass vorgesehen dass Tino Brandt mitfährt?
W: Nein
Schneiders: Gewaltbereitschaft Brandt in Szene. Erkenntnisse?
W: Nein, kann ich nichts zu sagen. Gewaltdiskussion war kein Thema in der Zeit, in der ich ihn geführt habe.
S: Dazu auch in Bundestags-Untersuchungsausschuss gefragt worden?
W: Sicherlich, aber keine Erinnerung.
S: Vorhalt: Befragung im Ausschuss: Frage: Wie gewaltbereit war die Szene damals?
Antwort W. damals: Waren Einzeltäter, die gewaltbereit geworden sind. Von der Masse kann man das nicht sagen. Vielleicht nur vier oder fünf pro Kameradschaft mit jeweils 30 bis 40 Mitgliedern.
W. nun: Ich weiß nicht mehr, wie ich zu dieser Aussage kam. Weiß nur, dass mal Schießübungen gemacht wurden. Ansonsten ist mir über Gewaltdiskussionen nichts in Erinnerung.
S: Zu Anruf am 4.11.11 vom Leiter der Polizeidirektion Gotha.
W: War am 6.11. War am 4.11 gar nicht zuhause. Musste die Aussage in Berlin diesbezüglich zurück nehmen.
S: Haben sie Erkenntnisse über Versuch des Verfassungsschutzes Carsten S. anzuwerben?
W: Nein.
Wohlleben-Verteidiger Klemke: Vernehmung durch BKA: Vorhalt: Frage: Gibt es rückblickend Anhaltspunkte, dass das Trio derart schwere Straftaten begangen hat. Antwort damals: Für mich bis heute unvorstellbar, dass drei Kleinkriminelle abtauchen und über Jahre derartige Straftaten begehen können.
W: Dazu steh ich auch heute noch. Habe RAF-Zeit mitgemacht und war für mich unvorstellbar, dass sich das unter ganz anderen Voraussetzungen wiederholt.
K: Ausdruck Kleinkriminelle verwandt?
W: Das ist möglich. Die Vorstrafen Böhnhardt waren mir bekannt. Dass ich den Begriff verwendet habe, ist wahrscheinlich. War mir unbegreiflich, dass man ohne Vorbereitung so in den Untergrund gehen kann.
Pausch: Wer war RL 24? (RL = Referatsleiter)
W: Wird Sch. gewesen sein.
Rechtsanwalt Scharmer (Nebenklage Kubasik) fragt nach Verfahren gegen Brandt.
W kann nichts Genaues dazu sagen aber: Hat mich auch gewundert, dass es bis 98 zahlreiche Verfahren gegen ihn gab, er aber wegen nichts verurteilt wurde.
Das waren politisch motivierte Straftaten, aber im Konkreten und einzeln kann ich ihnen dazu nichts sagen, welche Straftaten das waren.
Scharmer: Spielten die Angeklagten (er nennt alle außer André E.) in diesen Verfahren eine Rolle?
W: Nach meinem Wissen nicht, aber ich kann es nicht ausschließen und ihnen im Konkreten nicht sagen.
S: Zur Bezahlung von Brandt: Gab es Quittungen, Belege etc.
W: Wie bitte?
S: Ob es sie gab und wie sie ausgestellt wurden?
W: Alle Zahlungen wurden von Brandt quittiert, sind vom Rechnungshof auch geprüft worden. Fand bei jedem Treffen statt. Geld floss gegen Quittung und die wurden bei Kasse im Amt eingereicht.
S: Die finden sich also nicht bei den Akten. Hab ich das richtig verstanden?
W: Ja
S: USA-Reise von Brandt bezahlt worden von Ihnen?
W: Hab ich keine Erinnerung mehr. Das er ne Reise gemacht hat. ist klar.
Scharmer hält nun Deckblattmeldung vor in der V-Mann "Teleskop" das behauptet.
W: Kann mich doch heute nicht mehr erinnern, wer die Reise damals organisiert hat.
S: Mir ging es darum, wer es bezahlt hat.
W: Dazu bräuchten wir die Quittung.
S: Wer war "Teleskop"
W: Alles mit T war BfV-Quelle (Bundesamt für Verfassungsschutz) und dazu hatte ich keinen Zugang.
S: Was können sie zu "Operation Rennsteig" sagen?
W: Nur dass es damals in München Besprechung gab aller beteiligten Dienststellen, was man machen muss, um Zugang in die Szene zu bekommen. Es hat dann keine zweite Besprechung gegeben. Jeder hat für sich gewurschtelt. Dass das BfV 19 Quellen im THS (Thüringer Heimatschutz) führt und das LfV (Landesamt für Verfassungsschutz) davon nichts weiß, hab ich aus Presse erfahren. Hatte während der ganzen Zeit nur ein einziges Mal Kontakt mit BfV-Kollegen und da ging es um die NPD. Das gleiche gilt für den MAD. War Einbahnstraße. Da ist kein Austausch gewesen.
Scharmer geht es nun darum dass Brandt damals angab Andreas R. habe das Auto, mit dem die Drei flohen, aus Dresden abgeholt. R., ebenfalls VS-Informant, hatte das abgestritten und der VS entschied damals ihm zu glauben und nicht Brandt. W. erklärt nun als Zeuge diese damalige Einschätzung habe VS-Referatsleiter Sch. getroffen.
Scharmer bohrt jetzt mit diversen Detailfragen nach, der Zeuge W. kann sich meist nicht mehr erinnern, ist hörbar erschöpft. Bisher gibt es aber keine Pause für ihn.

Rechtsanwältin Dierbach (Nebenklage Yozgat): Wann genau sind sie pensioniert worden?
W: Am 30.7.11
D: Danach noch dienstliche Kontakte?
W: Nein.
D: Nie?
W: am 6.11.11 als mich der PD-Leiter von Gotha anrief und mir vom Wohnmobil (dem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach) erzählte. Sonst nicht.
D: Haben hier Vermerke von Ihnen über Treffs, die über längere Zeiträume (also mehrere Treffs) gehen.
W: Im Regelfall immer sofort nach Treff Vermerk gefertigt - im Regelfall ein, zwei Tage später.
D: Vermerk vom 10.5.99 bezieht sich unter Anderem auf Gespräch zwischen Quelle und Torsten H. vom 16.4. Meine Schlussfolgerung: Sie haben das deutlich vor dem 10.5 erfahren oder hat er ihnen das erst so spät berichtet.
W: Glaub ich nicht. Er hat ja ständig berichtet.
D: Wieso dann dieser Zusammenhang.
W: Kann ich ihnen nicht sagen. Weiß ich nicht.
D: Gibt hier weiteren Vermerk.
Götzl zu Dierbach: Sie sollten (den Zeugen) schon darauf hinweisen, dass es im Vermerk vom 10.5 nicht nur um den 16.4 geht.
D: Habe ich.
Dierbach erzählt dem Zeugen nun nochmal, dass sie sich das alles nicht erklären kann.
Götzl: Das ist doch keine Frage. Dazu können sie später eine Erklärung abgeben.
Götzl und Dierbach streiten nun. Rechtsanwalt Hachmeister (Verteidigung Holger G.) legt für längere Zeit seinen Kopf auf seinen Laptop.
Von oben wird gelacht, Götzl ist verärgert und beanstandet das. Dierbach hätte gerne eine Pause, bekommt aber keine.
Dierbach: Herr Zeuge: Kam es vor, dass sie ihre Vermerke angefangen und später beendet haben.
W. (genervt): Nein
Dierbach bringt nun ein weiteres Beispiel aus dem August 2000, wo Zeitraum von mehreren Monaten zusammen gefasst wird. W. kann sich nicht mehr erinnern und sich das Ganze auch nicht erklären, beteuert aber die Vermerke seien in der Regel spätestens nach zwei Tagen verfasst worden.
D: Offensichtlich ist es doch aber häufiger vorgekommen, dass sie Zusammenfassungen geschrieben haben.
W: Das kann nur auf Anweisung des Präsidenten (vom Landesamt für Verfassungsschutz) geschehen sein, dass Zusammenfassungen geschrieben wurden. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Götzl: Meine Vermutung ist, dass hier zusammen gefasst wird.
Dierbach: Ihre Vermutung hilft ja genauso wenig weiter wie meine.
Götzl: Vielleicht schon.
Dem Zeugen werden nun Vermerke an der Richterbank vorgehalten. W. erklärt nun den Bezug: Es ist eine Zusammenfassung. Götzls Vermutung bestätigt sich also.
Götzl: Nehmen sie bitte Platz und versuchen sie es Frau Rechtsanwältin Dierbach zu erklären.
W: Wenn oben steht: Fortlaufende Berichterstattung heißt das: Es war für Einzelvermerk zu wenig, sondern wurde in einem Gesamtvermerk zusammen gefasst.
D: Wissen sie wie viele Vermerke sie pro Jahr mit Bezug Tino Brandt verfasst haben.
W: Nein
D: Nicht mal annähernd?
W: Nein
W: Thüringer Akten sind alle frei gegeben worden und überallhin gegangen und das ärgert mich schon, wenn ich heute sehe wie in anderen Ländern Sperrvermerke erstellt werden.
Dierbach will nun wissen ob die handschriftlichen Vermerke W.s Handschrift sind.
Götzl (laut und verärgert): Hab ich schon gefragt und ist bestätigt worden.
Pause bis 16:20 Uhr

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 16:22 Uhr. Es fragt Rechtsanwalt Narin (Nebenklage Boulgaridis)
Narin: Vorhalt aus BT-UA: Zeuge W. damals: Brandt über Zschäpe: Matratze der Szene.
Narin: Brandt hat das hier bestritten.
W: Ich bleibe dabei. Brandt hat das wiederholt so geäußert.

Zschäpe hat Kopf in Hände gestützt, scheint zu grinsen.
Narin: Was war Operativ-Vorgang "Drilling"?
W: Suche nach Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos.
N: Aus Angaben ihres Kollegen B. folgt doch die Annahme, es wurde versucht Zschäpe anzuwerben.
W: B. glaubte Zielpersonen selbständig auswählen zu können. Es wurde abgelehnt, nie ein Vorgang angelegt. Das konnte ein Herr B. nicht entscheiden. Konnte nur der Amtsleiter entscheiden. Müssen Sie Herrn B. fragen. Ich weiß nicht wie er zu so einer Aussage kommt.
N: B. behauptet Zschäpe wurde fallen gelassen, weil sie wohl psychische Probleme hätte. W. war bei der Besprechung dabei.
W: Keiner weiß, wie er zu diesen Aussagen kommt. Das war auch einer der Gründe warum Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr möglich war. Er hat Sachen angeleiert, wozu er keine Zuständigkeit hatte.
N: Sind ihnen irgendwelche Werbungsmaßnahmen mit Bezug Zschäpe bekannt geworden?
W: Nein
N: Rennsteig-Besprechung: Meinen sie die vom 21.3.97 hier in München.
W: mit hoher Wahrscheinlichkeit
Götzl atmet laut
N: Entschuldigung: Ich sag die Fundstelle für die Verfahrensbeteiligten.
Narin hält nun die Beteiligten vor, W. erinnert sich an mindestens zwei Namen vom BfV, erinnert erneut daran, dass er zu den Quellen des BfV keinen Zugang hatte.
Narin hält Namen vom MAD und dem Staatsschutz des BKA vor. W. erinnert sich auch hier.
N: Haben sie Tino Brandt jemals über Exekutiv-Maßnahmen der Polizei unterrichtet?
W: Ich hatte nie Kenntnis über Exekutiv-Maßnahmen der Polizei. Ne konkrete Warnung würde ich nie gegenüber einem solchen Mann aussprechen.
N: Mal Brandt über Quellen anderer Länder oder Behörden unterrichtet.
W: Ich kenne keine Quellen anderer Länder
Rechtsanwältin von der Behrens (Nebenklage Kubasik.): Gab es Meldungen, dass sich Trio in die USA absetzen wollte?
W. verneint
B: Unmittelbar nach Untertauchen LfV Kontakt mit BND aufgenommen um Aufenthaltsort im Ausland abzuklären?
W: Bin erst später damit betraut worden. Was davor war, weiß ich nicht mehr.
Es gab natürlich Kontakte zum BND aber in einem ganz anderen Arbeitsgebiet. Zur "Operation Drilling" gab es meiner Kenntnis nach keine Zusammenarbeit mit dem BND.
B: Ist im Umfeld von Carsten S. mal nach möglichen Quellen gesucht worden.
W: Nein
B: Jürgen H.
W: Den hab ich angesprochen. War eine Ansprache und dabei ist es geblieben, weil er sich offenbart hatte in der Szene. Diese Mitteilung hatten wir über Brandt erhalten, so dass weiteres bereits vereinbartes Gespräch mit ihm nicht mehr geführt wurde.
Ihm wird nun ein Blatt mit handschriftlichem Text vorgehalten, W. sagt, er habe es noch nie gesehen. Auf dem Blatt wird von Observation Jürgen H.s berichtet. An die wiederum erinnert sich W. Dort ist die Rede von einem ersten Treffen am 10.8 und einem geplanten Treff am 11.8. W. bestätigt das. Auf dem Blatt steht auch wenn Geld fließen würde, könne Jürgen H. Angaben zu den Dreien machen.
W: Ist mir völlig neu.
B: Gehört zu Akten "Operation Drilling". Wer führt die denn?
W: Der Auswerter
B: Die Akten die wir aus ihrem Schrank haben. Was war da dabei?
W: Kann ich ihnen nicht sagen. Ich war nicht dabei.

(Julian von Löwis, BR)
Die Befragung des Zeugen zieht sich seit geraumer Zeit in die Länge. Dies ist sowohl dem Zeugen als auch dem Vorsitzenden Richter Götzl anzumerken. Götzl hatte sich mit Rechtsanwältin Dierbach einen Streit zur Art und Weise ihrer Befragung des Zeugen geliefert und beanstandet auch bei darauffolgenden Fragestellern sehr schnell unzulässige Formulierungen.
Der Zeuge wird immer wieder nach vorne gerufen, um auf verschiedenen Protokollen oder Mitschriften seine Handschrift zu identifizieren oder Notizen zu erläutern.
Rechtsanwältin von der Behrens (Nebenklage Kubasik): Der Anruf von Tino Brandt 1998, da sagten Sie es habe Observationen von Telefonzellen gegeben, woher hatten Sie die Informationen dazu?
W: Das haben uns sächsische Kollegen mitgeteilt.
B: Ist ihnen bekannt, ob bei der Observation am 8.3.98 eine Person beobachtet wurde, die mit Uwe Böhnhardt Ähnlichkeiten hatte.
W: Ja, bei Observation ein Foto mit Böhnhardt-ähnlicher Person, dieses Bild wurde auch Tino Brandt vorgelegt aber der hat niemanden erkannt, aber nach späteren Informationen des LKA hat es wohl Übereinstimmungen gegeben.
Rechtsanwalt Kuhn (Nebenklage Keupstr.): Gab es eine Kontaktperson „Tristan“?
W: Ja ist von mir betreut worden, wurde aber herausgenommen, war nicht mehr bereit weitere Kontakte z.B. zu Wohlleben aufzunehmen bzw. fortzuführen. Nach einem Sicherheitsgespräch bei der Bundeswehr erfolgte Kontaktaufnahme.
K: Wann war die Anwerbung.
W: Jahresende 1999 oder 2000.
K. macht Vorhalt: Vermerk Fall "Drilling": Mitteilung von "Tristan" - bei einem Treffen mit "Tristan" im Mai 2001 wurde zu den Personen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mitgeteilt, dass diese sich in Chemnitz aufhalten sollen.
Haben Sie Kenntnisse, wie der neue Versuch das Trio zu lokalisieren aussah?
W: Nein
K: Es gab den Anruf von Herrn Menzel (Leiter Polizeidirektion Gotha) bei Ihnen. Gab es außerdem auch noch ein Treffen?
W: Nein nur Anruf, ich war inzwischen in Pension getreten.
K: Wurde Ihnen gegenüber eine Drohung ausgesprochen in Ihrer ehem. Behörde Akten zu beschlagnahmen?
W: Ja in dem Telefongespräch.
K. macht Vorhalt aus der Vernehmung im Untersuchungsausschuss: Zeuge W. damals: "Ja das müssen Sie sich mal vorstellen, so ging das zu nach dem  4.11. Am 5.11. kommt der an und sagt, wenn du nichts sagst geh ich ins Landesamt für Verfassungsschutz und beschlagnahme die Akten".
W: Ich habe das bereits berichtigt, das war nicht der 5.11. sondern der 6.11. das war Sonntag Vormittag und seit dem ist die Welt anders geworden.
Der Zeuge wirkt mittlerweile recht erschöpft - es werden wohl aber noch einige Nachfragen der Opferanwälte kommen.
Pause bis 18:00 Uhr

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 18:34 Uhr
Rechtsanwalt Stolle (Nebenklage Keupstr.): Wann haben sie festgestellt, dass der Anruf des PD-Leiters Gotha sie nicht am 4.11.11, sondern am 6.11.11 erreicht hat?
W: War Fehler von mir. Ich hätte meine Aussage vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss eher korrigieren müssen. Hab es schon auf der Rückfahrt von der Anhörung gemerkt.
Stolle: Sie wurden auch vom Thüringer Landtags-Untersuchungsausschuss vernommen - Monate später. Da antworten Sie: Das hat mich beschäftigt bis in die letzten Tage. Kann nicht sagen, ob mich der PD-Leiter am 4,5 oder 6.11 angerufen hat.
W: Der Fehler war dass ich die vierzehn Tage-Frist …,(nach der Aussage in Berlin. Da gabs diese Frist) dass ich diese Aussage nicht korrigiert habe. Mir war alles unklar, alles verschwommen. Ich weiß nicht was Herr Menzel (der PD-Leiter) gesagt hat: Am 4. oder 5.11 kann es nicht gewesen sein. Mir war klar, dass dieser Anruf am 6.11 kam.
Mehr weiß ich dazu nicht. Mir ist vorgehalten worden, er habe mich am 5.11 angerufen. Das kann nicht sein, weil ich am 5.11 nicht zuhause war.
Rechtsanwalt Klemke (Verteidigung Wohlleben): Ist Ihnen der Wunsch des Stern zu Interview mit dem Trio in Erinnerung?
W: Nein. Tut mir leid
K: Vorhalt aus Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz: Kennziffer 2510: 3.11.2000: Wohlleben habe André K., Mario B. und Tino Brandt mitgeteilt, dass er von Stern-Journalisten angesprochen worden sei. Erinnerung?
W: Nein
K: Vorhalt: Der Stern sei bereit 50 bis 60.000 Mark zu zahlen. Kommt da Erinnerung?
W: Nein
K: Wohlleben habe um Bedenkzeit gebeten.
W: Kann mich an den ganzen Sachverhalt nicht erinnern.
K: Vorhalt: Anmerkung von Quelle (Brandt): André K. und Wohlleben tendierten zu Annahme des Angebots, Mario B. war dagegen.
W: Zum gesamten Vorgang keine Erinnerung.
K. An dem Treffen soll Brandt teilgenommen haben.
W: Tut mir leid
K: Vorhalt: nachdem der Stern auch bei K.anrief, hätten sich Brandt und Mario B. spontan mit K. in Rudolstädter Cafe verabredet.
W: Kann mich gar nicht erinnern. Ist wie Blackout.
K: Ist dem Verfassungsschutz die sexuelle Orientierung von Brandt bekannt gewesen?
W: Ist gerüchteweise schon mal hochgekommen, auch wenn sie sich mit anderen Personen aus der Szene unterhalten haben. War mit ihm aber kein Thema.
W: eine Information kam z.B. von Patrick W..
K: Vorher war ihnen nicht bekannt, dass Brandt homosexuell ist?
W: Nein. War es nicht
K: Fand dass dann Eingang in die Personalakte von Brandt?
W: Glaub ich nicht.
K: Sie wissen nicht, ob die Hören-Sagen-Information von Patrick W. in die Akte kam?
W: Nein
K: Die Angaben von Brandt kommen ja alle vom Hören-Sagen. Das ist aber in die Akten gelangt.
W: Kann ich nichts zu sagen.
K: Das ist aber eigenartig. Gut. Vielen Dank.
Rechtsanwalt Reinecke (Nebenklage Keupstr.): Brandt hat uns erzählt, er habe 500 Euro zur Weiterleitung an das Trio vom Landesamt f. Verfassungsschutz erhalten.
W.: Er hat einmal 500 Euro erhalten um Wohlleben seine Zuverlässigkeit zu demonstrieren.
Reinecke: War das nun Unterstützung des Trios oder nicht?
W: Kann ich nicht sagen. War operative Maßnahme.
Zeuge wird wenig später entlassen

Schluss

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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