NSU-Prozess


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245. Verhandlungstag, 24.11.2015 Anträge abgeschmettert

Alles bleibt wie gehabt. Das Gericht darf im NSU-Prozess weiter verhandeln. Und Beate Zschäpe muss weiter von ihren Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm verteidigt werden. Keine große Überraschung. Trotzdem gab es viel Unmut.

Stand: 24.11.2015 | Archiv

Mira Barthelmann | Bild: BR

24 November

Dienstag, 24. November 2015

Mit einem Strahlen im Gesicht betrat Zschäpe heute den Gerichtssaal, begrüßte ihren Pflichtverteidiger Mathias Grasel freudig und folgte dem Beginn der Hauptverhandlung offenbar mit großem Interesse. Doch spätestens nach der Mittagspause gefror dieses anfängliche Lächeln. Und auch bei ihren drei anderen Pflichtverteidigern gab es lange Gesichter. Heer, Stahl und Sturm müssen nämlich Zschäpe weiter vertreten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat den Entpflichtungsantrag abgeschmettert.

Zschäpe-Verteidigung laut Gericht nicht gefährdet

In hohem Tempo verliest er die viele Seiten umfassende Begründung. Es gebe keinen Grund "für eine nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses" zwischen der Hauptangeklagten im NSU-Prozess und ihren drei Pflichtverteidigern. Das "problematische Binnenverhältnis" sei eine Behauptung von Heer, Stahl und Sturm, die nicht näher begründet worden sei. Stahl kontert, nachdem Götzl mit seiner Ablehnungsbegründung fertig war: "Der Vortrag von Negativtatsachen ist nicht notwendig. In der Gesamtschau ergibt sich, dass wir völlig ahnungslos waren." Ahnungslos über die Tatsache, dass Zschäpe schon seit August den Gedanken hege, "etwas" aussagen zu wollen. Der Senat bleibt bei seiner Meinung: Die Gefährdung einer ordnungsgemäßen Verteidigung ist nicht gegeben. Zschäpe wird also weiter mit ihren drei selbst gewählten Pflichtverteidigern leben müssen und sie mit ihr.

Weiter Warten auf Aussage der Hauptangeklagten

Eine Reihe weiter hinten auf der Anklageseite gab es zuvor ebenfalls lange Gesichter. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben hatte einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Ein Ersatzsenat hatte diesen bereits gestern abgelehnt. In der Hauptverhandlung wurde auf diese Tatsache nicht näher eingegangen. Für die Verfahrensbeteiligten gab es dafür eine mehrseitige, schriftliche Begründung. Es bleibt also erst einmal alles beim Alten. Erst einmal. Denn mit der Aussage von Zschäpe könnte dieser Prozess noch einmal erheblich in Bewegung geraten. Am 8. Dezember soll es soweit sein. Dann ist der fünfte Verteidiger der Hauptangeklagten aus dem Urlaub zurück.


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