358. Verhandlungstag, 25.4.2017 Auf der Zielgeraden
Der Münchner Staatsschutzsenat hat erneut zahlreiche Beweisanträge nicht zugelassen. Als letzten Termin für noch ausstehende Anträge hat er den 17. Mai festgesetzt.
25. April
Dienstag, 25. April 2017
Verhandlungstage, an denen so wie heute keine Zeugen geladen waren, endeten zuletzt oft schon zur Mittagspause. Nicht so heute. Mit heiserer Stimme begründete der Vorsitzende Richter Manfred Götzl viele Stunden, warum sein Staatsschutzsenat Beweisanträge von Nebenklägern und Verteidigern reihenweise abgelehnt hat. Zentrale Satz dabei: „Für die Urteilsfindung ist das ohne tatsächliche Bedeutung“. Und: „Das Gericht ist nicht zu ausufernder Aufklärung verpflichtet.“ Götzl machte damit erneut deutlich: In diesem Prozess muss das Münchner Oberlandesgericht nur zu einem Urteil kommen, ob die fünf Angeklagten im Hinblick auf die ihnen zu Last gelegten Taten schuldig sind oder nicht.
Gericht sieht keinen weiteren Aufklärungsbedarf
Ob beispielsweise Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bei 1995 von der Staatsanwaltschaft Gera verfolgten Ausspähaktionen einer Flüchtlingsunterkunft beteiligt waren, ohne dass es dann zu einem Anschlag auf das Haus kam, hält der Senat für unerheblich. Entsprechende Anträge der Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens hat er deshalb i abgelehnt. Genauso will das Gericht nicht mehr die vielen Hinweisen in Medienberichten behandeln, wonach beim zehnten und letzten Mord des NSU in Heilbronn angeblich amerikanische FBI-Agenten und deutsche Verfassungsschützer vor Ort waren.
Die Wohlleben-Verteidigung hatte beantragt, Zeugen dazu zu laden. Auf den Tag genau zehn Jahre nach der Ermordung der Polizistin Michele Kiesewetter, bekam der Senat dabei Unterstützung durch die Bundesanwaltschaft. Für die, so legte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten in einer Stellungnahme dar, sind Böhnhardt und Mundlos eindeutig die Täter. Dafür sprächen die Waffen und Ausrüstungsgegenstände von Kiesewetter und ihrem lebensgefährlich verletzten Kollegen, die man bei Mundlos und Böhnhardt nach ihrem Tod im Wohnmobil in Eisenach gefunden habe. Genauso wie das Bekenner-Video des NSU, das ausführlich auf die Tat eingehe.
Beweisanträge nur noch bis 17. Mai
Danach stellte Richter Manfred Götzl fest, dass seine bereits Anfang Dezember letzten Jahres erhobenen Aufforderung, Beweisanträge zügig und gesammelt zu stellen, durch den Senat als zulässig bestätigt worden sei. Nachdem die erste Fristsetzung für viel Kritik und jede Menge Befangenheitsanträge gesorgt hatte, stieß Götzl mit seiner Ankündigung heute auf keinen Widerstand. Als letzten Termin für noch ausstehende Anträge nannte er den 17 Mai.
Ringen um das psychiatrische Gutachten
Zuvor werden die Altverteidiger von Beate Zschäpe noch einmal versuchen, das psychiatrische Gutachten von Professor Henning Saß zu entkräften. In einem langen Antrag listete Rechtsanwältin Anja Sturm auf, welche methodischen Fehler der vom Gericht bestellte Forensiker gemacht habe, als er der Hauptangeklagten aufgrund der im Prozess gemachten Beobachtungen die volle Schuldfähigkeit bescheinigte. Dazu wollen Sturm und ihre Kollegen morgen den von Ihnen beauftragten Gutachter Professor Petro Faustmann von der Ruhr-Universität Bochum befragen.