NSU-Prozess


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385. Verhandlungstag, 25.10.2017 NSU-Prozess

Seit Wochen tritt der NSU-Prozess auf der Stelle. Und wer sich Hoffnungen gemacht hat, dass nach Wochen des Stillstands heute endlich die Nebenkläger mit ihren Plädoyers beginnen können, hat sich getäuscht.

Von: Eckhart Querner

Stand: 25.10.2017 | Archiv

Eckhart Querner | Bild: BR

25 Oktober

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Gamze Kubasik kam mit großen Erwartungen nach München. Seit Montag ist die Tochter des 2006 vom NSU ermordeten Dortmunder Kioskbetreiber Mehmet Kubasik in München, seit Wochen wartet sie auf den Beginn der Plädoyers der Nebenklage, will selber das Wort ergreifen.

Die erste Unterbrechung nach vier Minuten

Doch gleich zu Beginn dieses 385. Verhandlungstages kündigt der Verteidiger des Angeklagten André E., Hedrich an, sein Mandant beabsichtige, zwei der Richter des 6. Strafsenats wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die erste Unterbrechung, kaum vier Minuten nach Beginn! Es wird nicht die letzte an diesem Verhandlungstag sein.

Es dürfte auch nicht der letzte Befangenheitsantrag der Verteidigung E. und der des Mitangeklagten Wohlleben sein. Alleine in den vergangenen fünf Wochen waren es rund 20 Gesuche, die den NSU-Prozess offensichtlich lahmlegen sollen.

Gamze Kubasik ärgert sich

Nebenklägerin Kubasik ist überzeugt, dass System dahinter steckt: "Ich glaube schon, dass das hier alles mit Absicht gemacht wird von der Verteidigung, dass sie möchten, dass es zu einer Verzögerung kommt und das ärgert mich total."

Ihr Anwalt Sebastian Scharmer, der immer weniger Verständnis für die Taktik der Richter hat, sagt den wartenden Journalisten in die Kamera, das Gericht müsse jetzt handeln:

"Es hätte ganz leicht die Möglichkeit, durchzugreifen, nämlich jetzt in dieser Phase zu sagen, das ist unzulässig! Das geht! Das kann man in Stunden entscheiden, ich hab das heute angeregt. Dem ist das Gericht nicht gefolgt, aus welchen Gründen auch immer."

Gamze Kubasik

Ende nach 50 Minuten

Doch das Gericht entscheidet anders. Es verhandelt nicht weiter, sondern gibt dem Angeklagten E. die Möglichkeit, sein Ablehnungsgesuch zu formulieren. Der Vorsitzende Richter Götzl weicht von seinem Kurs also nicht ab, den Prozess revisionssicher zu führen. Verbieten kann er die Befangenheitsanträge der Verteidigung ja sowieso nicht. Die Folge: nach einer knappen Stunde wird der Prozess vertagt, der morgige Verhandlungstag fällt aus, weiter geht es erst nach den Herbstferien am 9. November.


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