Anwalt im Urlaub Zschäpe-Erklärung im NSU-Prozess erst im Dezember
Die im NSU-Prozess geplante Erklärung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird nicht vor dem 8. Dezember stattfinden. Das erfuhren Bayerischer Rundfunk und Südwestrundfunk aus Justizkreisen.
Demnach teilte Zschäpes neuer Wahlverteidiger Hermann Borchert in einem Schreiben an die Prozessbeteiligten mit, dass er sich im Urlaub befinde und die Verlesung der Erklärung daher verschoben werden müsse.
Ursprünglich sollte die Erklärung am Mittwoch verlesen werden. Weil allerdings in dieser Woche alle Verhandlungstage abgesetzt wurden, war die Erklärung für nächste Woche erwartet worden. Im Hintergrund wirkt Borchert schon länger, aber erst seit dieser Woche ist der Münchner Strafrechtler, Kanzleipartner von Zschäpes viertem Pflichtverteidiger Mathias Grasel, offiziell Teil des Verfahrens.
Auch Wohlleben plant offenbar Aussage
Kurz zuvor war bekannt geworden, dass nun offenbar auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben reden will. Das meldete das Nachrichtenmagazin "Spiegel". Von der Wohlleben-Verteidigung wurde der "Spiegel"-Bericht weder bestätigt noch dementiert. Damit ist auch unklar, ob der frühere NPD-Funktionär selbst reden oder - wie im Fall Zschäpe angekündigt - eine Erklärung durch seine Anwälte verlesen würde.
Wohlleben wird beschuldigt, die Beschaffung der wichtigsten Tatwaffe des NSU organisiert zu haben. Mit der Pistole vom Typ "Ceska" sollen die mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bundesweit neun Gewerbetreibende erschossen haben: acht türkisch- und einen griechischstämmigen. Diese Morde gelten als rassistisch motiviert. Die Anklage hält die Verwendung der immer gleichen Waffe für eine verschlüsselte Form der Selbstbekennung. Beim zehnten NSU-Mord, dessen Opfer die Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn war, wurden andere Waffen verwendet. Die Bundesanwaltschaft hält Wohlleben außerdem für die "steuernde Zentralfigur" hinter dem NSU. Er ist neben Zschäpe der einzige Angeklagte im NSU-Prozess, der noch in Untersuchungshaft sitzt.