Urteil im Ettaler Missbrauchsprozess Ehemaliger Präfekt muss für sieben Jahre ins Gefängnis
Im Prozess gegen einen 46-jährigen, ehemaligen Religionslehrer und Präfekten am Klosterinternat Ettal hat das Gericht am Nachmittag das Urteil gesprochen. Der Angeklagte muss unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sieben Jahre ins Gefängnis.
Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe in nichtöffentlicher Sitzung eingeräumt. Er nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.
Unklarheiten über genaue Tatzeitpunkte von Missbrauchsfällen sorgten vorübergehend für Verwirrung im Ettaler Missbrauchsprozess. Konkret ging es darum, dass sich die Aussagen und das Geständnis des Angeklagten teilweise von den Inhalten der Plädoyers der Verteidigung unterschieden. Es ging um fragliche Tatzeiträume, die im Zweifelsfall auch von einer Gesetzessänderung betroffen gewesen wären.
Zeitweise stand auch im Raum, doch noch das Opfer als Zeuge zu laden. Dann hätte der Prozess aber frühestens im kommenden Jahr fortgesetzt werden können.
Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Kein konkretes Strafmaß nannte dagegen die Verteidigung. Dem Angeklagten wurden insgesamt 15 Fälle des sexuellen Missbrauchs vorgeworfen, davon sind fünf Fälle als schwerer sexueller Missbrauch zu werten.
Jürgen R. hatte die Tatvorwürfe in nichtöffentlicher Sitzung eingeräumt. In Jeans und Sweatshirt und deutlich angespannt hatte der 46-Jährige am Morgen auf der Anklagebank Platz genommen. "Ich habe alles gesagt", so seine Worte.
Zweiter Prozess
Der Angeklagte war seit 2001 neben seiner Tätigkeit als Religionslehrer auch Präfekt im Kloster Ettal. Er war also zuständig für zehn bis zwölf Internatsschüler einer Klasse, betreute Hausaufgaben, gab Nachhilfe und machte mit ihnen Ausflüge und Filmabende.
Es war der zweite Missbrauchsprozess gegen Jürgen R. alias Pater Georg. Bereits im vergangenen Jahr war er wegen sexuellen Missbrauchs an drei Kindern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Noch während dieses ersten Prozesses hatte die Aussage eines betroffenen, ehemaligen Schülers weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Gang gesetzt.