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Gastronom aus dem Landkreis Augsburg verurteilt 2,27 Euro Stundenlohn für den Küchenchef

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und 165.000 Euro Schadenswiedergutmachung – so lautet das Urteil des Landgerichts Landshut gegen einen chinesischen Gastronom aus dem Landkreis Augsburg. Der Mann hatte seine Beschäftigten nicht zur Sozialversicherung angemeldet.

Stand: 15.07.2016

Das Landgericht in Landshut | Bild: picture-alliance/dpa/Armin Weigel

Wie das Hauptzollamt Augsburg mitteilte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Besitzer zweier Chinarestaurants in Erding und im Landkreis Augsburg über drei Jahre hinweg seine Beschäftigten nicht oder nur zum Teil zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

66 Stunden Arbeitszeit pro Woche

Er unterzeichnete für die chinesischen Spezialitätenköche Arbeitsverträge mit falschen Arbeitszeiten und falschen Lohnangaben. Unter dem Deckmantel einer legalen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mussten die Beschäftigten tatsächlich erheblich länger und zu einem wesentlich niedrigeren Lohn arbeiten. Ein Koch hatte beispielsweise mindestens 66 Stunden pro Woche arbeiten müssen und dafür lediglich 2,27 Euro Stundenlohn bekommen, berichtete der Zoll.

Sozialversicherungsbetrug in 142 Fällen

Ursprünglich war dem Gastronomen auch Schleusung und Menschenhandel vorgeworfen worden. So konnte der chinesische Koch den Arbeitgeber nicht wechseln, weil seine Aufenthaltserlaubnis nur für den Betrieb des Angeklagten galt. Zudem hatte der Gastronom den Reisepass des Kochs einbehalten, damit der nicht wieder nach China zurückkehren konnte.

Insgesamt konnten die Zöllner dem Angeklagten Sozialversicherungsbetrug in 142 Fällen nachweisen. Nachdem der Angeklagte in der Berufungsverhandlung ein Geständnis abgelegt hatte, reduzierte das Landgericht die ursprünglich vom Amtsgericht ausgesprochene Gefängnisstrafe von drei Jahren.


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