Schlagloch-Asphalt - wer haftet Wer zahlt für einen Schlagloch-Schaden?
Einmal nicht aufgepasst und schon ist man mit seinem Auto in ein tiefes Schlagloch gefahren. Wir klären die Frage, wer zahlt und wer haftet, wenn unser Auto auf Schlagloch-Asphalt beschädigt wird.
Wer ist für die Reparatur der Straßen zuständig?
Grundsätzlich sind die sogenannten Straßenbaulastträger, also Bund, Länder, Städte, Kommunen oder Gemeinden, für den verkehrssicheren Zustand der Straßen zuständig. Sie müssen Schäden reparieren oder den Autofahrer davor warnen, wenn er mit der Gefahrenstelle nicht rechnen kann. "Die Verantwortlichen müssen in bestimmten Abständen den verkehrssicheren Zustand der Straßen kontrollieren - bei Autobahnen häufiger als bei Kreisstraßen", sagt Dr. Rasso Graber, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.
Haften die zuständigen Behörden für Schlaglochschaden?
Prinzipiell ja. "In der Theorie gibt es die Haftung, in der Praxis ist es aber unglaublich schwierig", sagt Rechtsanwalt Graber. Laut StVo besteht in Deutschland ein Sichtfahrgebot: Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb des sichtbaren Bereichs anhalten können - also auch, wenn plötzlich ein Schlagloch auftaucht.
"Wenn das Schlagloch so groß ist, dass ein Schaden entsteht, ist es in der Regel auch so groß, dass ich es hätte sehen müssen."
Dr. Rasso Graber, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Verletzt der Baulastträger die Pflicht, den Schaden zu beheben oder den Fahrer davor zu warnen, muss er für die entstandenen Kosten aufkommen. Allerdings nur dann, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht vorgenommen wurden: "Die Haftung ergibt sich durch das Unterlassen der Reparatur, denn die Städte und Kommunen verursachen die Schlaglöcher ja nicht, sie müssen sie nur reparieren", sagt Graber. Wenn Sie direkt nach seinem Entstehen über ein Schlagloch fahren, können Sie den Baulastträger nicht haftbar machen, weil er keine Chance hatte, die Stelle zu reparieren.
Schaden durch Schlagloch - wer zahlt?
Ist durch ein Schlagloch ein Schaden an Ihrem Auto entstanden, zahlt das in der Regel die Vollkaskoversicherung. Wer nur eine Teilkaskoversicherung hat, muss die Reparatur selbst zahlen. In bestimmten Fällen könnte man eine Klage gegen die zuständige Behörde erwägen. Dr. Rasso Graber: "Wenn klar ist, dass die Kommune vom Schaden weiß, aber nichts dagegen macht, stehen die Chancen nicht schlecht."
Wichtig: Schlagloch und fehlende Warn-Beschilderung fotografieren
Wenn Sie das Pech hatten, in ein schlecht zu erkennendes Schlagloch zu krachen und Sie haben den Verdacht, dass Ihr Auto beschädigt wurde - fotografieren Sie, wenn möglich, den Straßenschaden und auch das Fehlen von Warnbeschildung. "Dazu gehört, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften in Betracht kommender Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Polizei und Kfz-Versicherung informiert werden", rät der ADAC.
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