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Opfer von Missbrauch Versicherung zahlt Entschädigungen

Ein Beitrag von: Antje Dechert

Stand: 31.01.2024

Es kann als "Arbeitsunfall" gelten, wenn etwa ein Ministrant bei seiner Tätigkeit missbraucht wurde. Das gilt für alle minderjährigen Ehrenamtlichen in beiden Kirchen. 400 Fälle sind bereits bei der Berufsgenossenschaft VBG gemeldet worden.


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