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RESPEKT Was ist Migration, Zuwanderung, Flucht?

Migration ist älter als die Zivilisation. Menschen, die ihren Wohnort verlassen und an einen anderen ziehen, nennt man Migrant*innen. Ihr Ziel kann, muss aber nicht in einem anderen Staat liegen. Je nach ihren Beweggründen und ihrem Rechtsstatus werden Migrant*innen dann etwa Flüchtlinge genannt, Gastarbeiter*innen, Einwanderer*innen, Asylsuchende oder Expats. Das sind hochqualifizierte, meist vom Arbeitgeber ins Ausland entsandte Fachkräfte.

Stand: 10.08.2020

Die Hauptgründe für Migration sind weltweit die gleichen: Suche nach Verdienstmöglichkeiten (Arbeitsmigration) oder Flucht vor Gefahren wie Krieg, Seuchen, Hungersnot, Gewalt oder Unterdrückung. Sowohl Arbeits- wie auch Flucht-Migration findet primär innerhalb des eigenen Landes oder in nähere Nachbarländer statt.

So waren 2019 laut UNHCR weltweit 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter 46 Millionen Vertriebene im eigenen Land. Flucht ist ein Sonderfall von erzwungener Migration. Als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 haben Menschen, die fliehen, Anspruch auf Schutz - wenn sie verfolgt werden wegen ihrer Religion, Ethnie, politischen Überzeugung oder weil sie zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehören. Sie dürfen zum Beispiel nicht ausgelesen oder abgeschoben werden. Derzeit haben weltweit 26 Millionen diesen Status.

Mehr Infos zu Flucht, Zuwanderung und Integration

  • Auf der Themenseite und im Film "Flüchtlinge" geht es um die individuelle Situation von Flüchtlingen in Deutschland, etwa um ihr Recht auf Asyl, den Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildung.
  • Auf der Themenseite "Zuwanderung" untersuchen wir, wie sich die Einwanderung in Deutschland auf den Arbeitsmarkt, den Wohnungsmarkt, die wirtschaftliche Entwicklung, auf die Sozialkassen und auf das Bildungssystem auswirkt.
  • Die Themenseite "Integration" beleuchtet die Situation, wenn Migrant*innen länger in Deutschland bleiben. Ob und wie eine Gesellschaft von Migration profitiert, ob und wie langfristig Konflikte verschärft oder vermieden werden.

Fakt ist: Deutschland war und ist ein Einwanderungsland. Wie gut wir damit und miteinander zurechtkommen, ist nicht zuletzt eine Frage des Respekts, den wir für andere Menschen aufbringen.

Glossar Migration

Abschiebung bedeutet: Eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, wird zur Ausreise aus diesem gezwungen. Durchgesetzt wird die Abschiebung durch staatliche Behörden. In der Regel schieben sie die Person in ihr Herkunftsland ab oder in ein Drittland.

Der Begriff bedeutet: Schutz vor Gefahr, sichere Unterkunft, Zufluchtsort. Er wird heute vor vor allem für die Aufnahme  Verfolgter verwendet und ist als Rechtsanspruch auf Schutz etwa im deutschen Asylgesetz geregelt.

Ausbürgerung ist die Entziehung der Staatsbürgerschaft gegen den Willen der/des Betroffenen.

Jede Person, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes hat, in dem er*sie lebt.

Auswanderung oder Emigration bezeichnet die Migration vom Standpunkt des Landes, das die Menschen verlassen. Es ist anders gesagt das "Wegziehen" von Menschen aus einem Land.

Einbürgerung bedeutet, jemand bekommt die Staatsbürgerschaft eines Landes, in dem er*sie bisher als Ausländer*in lebte.

Zuwanderung oder Einwanderung bezeichnet die Migration vom Standpunkt des Landes aus, in das die Menschen kommen.

Exil bedeutet, dass jemand dauerhaft ein anderes Land als sein Heimatland als Lebensmittelpunkt wählt. Oft ist der Grund hierfür, dass das andere Land mehr Freiheit, Grundrechte und Sicherheit bietet als das Heimatland. Jüdische Schriftsteller*innen etwa gingen während der NS-Zeit aus Deutschland ins Exil in die USA. Whistleblower Edward Snowden (US-Amerikaner) lebt im Exil in Russland.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom März 2020 regelt, nach welchen Kriterien Fachkräfte nach Deutschland einwandern dürfen. Es soll sicherstellen, dass genau die Menschen kommen, deren berufliche Qualifikationen gerade gebraucht werden. Es ergänzt das Zuwanderungsgesetz von 2005.

Als "Flüchtling" bezeichnen wir umgangssprachlich die meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen. Juristisch ist der Begriff enger gefasst: Als Flüchtling in Deutschland gilt nur, wer unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. In diesem UN-Abkommen heißt es konkret: "Wer wegen der begründeten Furcht vor Verfolgung geflohen ist". Gründe können die Ethnie, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein. Der Flüchtling weiß, dass sein eigenes Land ihn nicht davor schützt. Aus Angst vor Verfolgung kann er deshalb dort nicht mehr (frei) leben. Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land.

Als es nach dem Zweiten Weltkrieg wirtschaftlich wieder steil bergauf geht, fehlen der Bundesrepublik Arbeitskräfte. Ab 1955 schließt sie daher mit Italien, Griechenland, Spanien, der Türkei und anderen Ländern Anwerbeabkommen und nimmt Millionen Arbeitsmigranten als sogenannte "Gastarbeiter" auf. Sie tragen viel zum wirtschaftlichen Aufstieg der Bundesrepublik bei.

Integration defininiert das Bundesministerium des Inneren so: Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte. Integration ist also keine einseitige Anpassung, sondern ein Zusammenwachsen . Menschen müssen sich immer wieder integrieren, wenn sie in eine unbekannte Umgebung oder Gemeinschaft kommen. Wichtig dabei ist es zum Beispiel, die Sprache der neuen Gruppe zu verstehen und gemeinsame Rituale zu finden.

Migration heißt: Menschen ziehen innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort. Migrant*innen sind sowohl Flüchtlinge als auch freiwillige Auswanderer*innen. Meist bezeichnen wir mit "Migration" jedoch die Situation, wenn jemand sein Heimatland freiwillig verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Und unfreiwillige Migration wird meist "Flucht" genannt.

Die Staatsangehörigkeit sagt aus, welche Staatsbürgerschaft jemand hat, also zu welchem Staat er*sie rechtlich gehört. Es ist auch möglich, mehreren Staaten anzugehören.

Zuwanderung oder Einwanderung bezeichnet die Migration vom Standpunkt des Landes aus, in das die Menschen kommen. Vom Standpunkt des anderen Landes sind diese Menschen Auswanderer*innen.

Das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es ersetzt eine Vielzahl von bisher geltenden, sogenannten Aufenthaltstiteln durch zwei: befristete Aufenthaltserlaubnis und unbefristete Niederlassungserlaubnis.


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