Direktorin Deutsches Institut für Menschenrechte Rudolf, Beate
Prof. Dr. Beate Rudolf ist Juristin und seit 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet wurde. Sein Zweck ist die Förderung und der Schutz der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland.
"Das Verfassungsgericht sagt ganz deutlich: Die Grundrechte im Grundgesetz müssen ausgelegt und verstanden werden im Licht der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Deutschlands. Das heißt, wir haben bei uns eine ganz starke Verschränkung dieser beiden Rechtsmaterien. Das bedeutet, Menschenrechte sind verbindlich vom Gesetzgeber zu beachten. Wo man in Abwägungen gerät, wo auch die Menschenrechte Abwägungen zulassen, sind natürlich auch andere Erwägungen zulässig. Aber die Menschenrechte ziehen doch auch dabei klare Grenzen. Diese Grenzen muss der Staat beachten und das müssen wir in der politischen Diskussion, in der öffentlichen Diskussion auch immer wieder deutlich machen."
Beate Rudolf
Das Gespräch zum Nachlesen
Zur Person
- Geboren
- 12. Juni 1964 in Köln
- Ausbildung
- 1983-1989 Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, an der Université de Genève, am Institut de Hautes Etudes Internationales und am Institut des Etudes Européennes (Genf)
- 1999 Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Beruf
- Rechtswissenschaftlerin
Funktionen und Ämter
- Aktuelle Funktion
- Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- Ämter/berufliche Stationen
- 1984-1986 Studentische Hilfskraft am Institut für Römisches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- 1990-1992 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- 1991-1994 Rechtsreferendariat in Bonn, Königswinter, Köln, Boston (USA), Straßburg
- 1994-2000 Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- 2001-2002 Research Fellow an der Tulane Law School, New Orleans, USA
- 2003-2009 Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht an der Freien Universität Berlin
- Seit 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Veröffentlichungen
- (Hrsg. zusammen mit Hanna Beate Schöpp-Schilling und Antje Gothe) Mit Recht zur Gleichheit. Die Bedeutung des CEDAW-Ausschusses für die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen weltweit, Baden-Baden: Nomos, 2014.
- (Hrsg.) Geschlecht im Recht. Eine fortbestehende Herausforderung, Göttingen: Wallstein Verlag, 2009.
- (Hrsg. zusammen mit Matthias Mahlmann) Gleichbehandlungsrecht. Handbuch, Baden-Baden: Nomos, 2007.
- (Hrsg.) Menschenrecht Wasser?, Frankfurt am Main: Lang, 2007.
- (Hrsg.) Frauen und Völkerrecht. Zur Einwirkung von Frauenrechten und Fraueninteressen auf das Völkerrecht, Baden-Baden: Nomos, 2006.
- (Hrsg. zusammen mit Juliane Kokott) Gesellschaftsgestaltung unter dem Einfluß von Grund- und Menschenrechten. Beiträge zur interdisziplinären Tagung der Association des Auditeurs de l’Académie Internationale de Droit Constitutionnel, Baden-Baden: Nomos, 2001.
Erstsendung: 17.11.2015