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Verfassungsjurist, ehemaliger Bundesverfassungsrichter Fabio, Udo di

Udo di Fabio ist seit 2003 Professor für öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Von 1999 bis 2011 war er Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Stand: 11.03.2014 | Archiv

"In der Weimarer Republik hat man zu stark auf den Reichspräsidenten geschaut und im Parlament nach 1928 auf der Basis des Wählerwillens keine demokratischen Mehrheiten mehr geschaffen, die ausreichend gewesen wären, um stabil regieren zu können. In der Bundesrepublik hat die Verfassung daraus ja eine Konsequenz gezogen: Sie hat jedem Konkurrenten des Parlaments die Kompetenzgrundlage entzogen. Der Bundespräsident ist im Vergleich zum Kaiser und Reichspräsidenten der Weimarer Zeit entmachtet worden durch das Grundgesetz. Stattdessen ist dafür das Bundesverfassungsgericht in ungewöhnlicher Weise mit Kompetenzen ausgerüstet worden. Und siehe da, die Suche nach dem Überparteilichen, bei dem das Gemeinwohl abgebildet oder gar gefunden wird, hat sich für viele Bürger auf das Bundesverfassungsgericht und vielleicht ganz allgemein auf Gerichte gelenkt. Das ist vielleicht auch der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht im Vergleich zu Abgeordneten, zu Regierungsmitgliedern, zu Parteien so unglaublich populär ist."

Udo di Fabio

Zur Person

  • Geboren
  • 26. März 1954 in Walsum
  • Schule
  • Abitur am Abendgymnasium
  • Ausbildung
  • Verwaltungsausbildung für den mittleren Dienst
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum
  • 1987 rechtswissenschaftliche Promotion
  • 1990 sozialwissenschaftliche Promotion
  • Beruf
  • Jurist

Funktionen und Ämter

  • Aktuelle Funktion
  • Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn
  • Ämter/berufliche Stationen
  • 1970–1980 Verwaltungsbeamter in der Stadtverwaltung von Dinslaken
  • 1985 Richter beim Sozialgericht in Duisburg
  • 1993 Habilitation, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, dann Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Trier
  • 1997 Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte an der Universität München
  • 1999–2011 Richter am Bundesverfassungsgericht
  • Seit 2003 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn

Veröffentlichungen

  • Die Kultur der Freiheit, München: Beck, 2005.
  • Die Staatsrechtslehre und der Staat, Paderborn: Schöningh 2003.
  • Der Verfassungsstaat in der Weltgesellschaft, Tübingen: Mohr, Siebeck, 2001.
  • Der Schutz der Menschenwürde durch Allgemeine Programmgrundsätze, München: BLM, 1999.
  • Der Ausstieg aus der wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie. Europarechtliche und verfassungsrechtliche Vorgaben, Köln: Heymanns, 1999.
  • Das Recht offener Staaten, Grundlinien einer Staats- und Rechtstheorie, Tübingen: Mohr, 1998.
  • Produktharmonisierung durch Normung und Selbstüberwachung, Köln: Heymanns, 1996.
  • Risikoentscheidungen im Rechtsstaat. Zum Wandel der Dogmatik im öffentlichen Recht, insbesondere am Beispiel der Arzneimittelüberwachung, Tübingen: Mohr, 1994.
  • Offener Diskurs und geschlossene Systeme. Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in argumentations- und systemtheoretischer Perspektive, Berlin: Duncker & Humblot, 1991.

Erstsendung: 25.3.2014


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