Interview Was ändert sich bei der Ausbildung zum Psychotherapeut*innen?
Campus Magazin hat bei Katharina Janzen , der Konferenzrätin des PsyFaKo e.V., nachgefragt, was und wie sich die AUsbildung zum Psychotherapeuten ändern wird. Seit 2018 ist sie Studentische Vertreterin im Prozess der Novellierung des Psychotherapeuten Gesetzes.
1. Wie sieht die Reform des Ausbildungswegs zum*r Psychotherapeutin aus, der das Psychologiestudium neu aufstellt?
2. Welche Studieninhalte sind konkret betroffen?
Die Approbationsordnung gibt vor welche Studieninhalte über Bachelor und Master hinweg erbracht werden müssen, um am Ende des Masters für Klinische Psychologie und Psychotherapie zur Approbationsprüfung zugelassen zu werden. Nur mit der Erbringung dieser Inhalte im Studium ist es möglich Psychotherapeut*in zu werden. Das betrifft voraussichtlich Inhalte wie die psychologischen Grundlagenfächer, Statistik und Methodenlehre, Grundlagen des Wissenschaftlichen Arbeitens, Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie medizinische Grundlagen und Pädagogik in Bachelor und Master. Die meisten Universitäten werden sich bemühen ab WiSe 2020 einen polyvalenten approbationsordnungskonformen Psychologie Bachelor anzubieten, der eine möglichst breite Orientierung innerhalb der gesamten Psychologie (Klinische Psychologie & andere Anwendungsfächer sowie den Grundlagenfächern) ermöglicht, sodass die Studierenden eine fundierte Berufswahl treffen können. Mit einem solchen polyvalenten Bachelor wird es möglich sein, sowohl zum Master Klinische Psychologie & Psychotherapie zugelassen zu werden, als auch zu den meisten anderen psychologischen Mastern. Dadurch hat man sehr breite Berufsperspektiven.
3. Wann kommt die Reform?
Das neue Gesetz tritt am 01.10.2020 in Kraft. Seit dem Wintersemester 2020/2021 können neue Studienanfänger*innen nur noch Psychotherapeut*in werden, wenn sie einen Bachelor Psychologie studieren, der die Voraussetzungen der Approbationsordnung erfüllt.
4. Was bedeutet die Reform für die Studierenden?
Studierende, die ihr Studium bereits begonnen haben, werden bis 2032 Zeit haben, um ihr Studium und ihre Ausbildung zum*r Psychotherapeutin zu beenden (bei Härtefällen bis 2035). Studierende, die sich noch am Anfang ihres Studiums (noch im Bachelor) befinden, sollten an ihren Universitäten nachfragen, in wie weit es Nachqualifizierungsmöglichkeiten geben wird, die es ihnen ermöglichen können, bereits zum neuen Master klinische Psychologie & Psychotherapie zugelassen zu werden und somit in das neue Ausbildungssystem zu wechseln.
5. Worauf müssen Studienanfänger*innen ab dem Wintersemester 2020/2021 achten?
Studienanfänger*innen, die die Option haben wollen Psychotherapeut*innen zu werden, sollten, darauf achten, dass der Bachelor, für den sie sich bewerben, Approbationsordnungskonform ist. Nur mit einem solchen Bachelor kann man ab Herbst 2020 noch Psychotherapeut*in werden. Diese Information sollte auf der jeweiligen Universitätswebsite ersichtlich sein oder auf Nachfrage bei der jeweiligen Universität in Erfahrung zu bringen sein. Grundsätzlich sollten sich Studienanfänger*innen damit auseinandersetzen, welche psychologischen Fach- und Anwendungsbereiche sie interessieren und nachprüfen, welche dieser Bereiche die Universität, an der sie sich bewerben, anbietet, da dies von Universität zu Universität stark variiert.
Stellungnahme der PsyFaKo
In Anbetracht, dass die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) die letzten 20 Jahre unter unzumutbaren, ausbeuterischen Bedingungen ihre Psychotherapeut*innen Ausbildungen machen mussten, sind wir erfreut darüber, dass nun endlich eine Reform des Ausbildungswegs zum*r Psychotherapeut*in vorgenommen wurde. Wir erachten das neue Ausbildungssystem als zielführend, da den zukünftigen Psychotherapeut*innen hierdurch ein sozialrechtlicher Status über den gesamten Aus- und Weiterbildungsprozess hinweg gesichert ist und während der stationären Weiterbildung eine tarifliche Vergütung ermöglicht wird. Dennoch greift das neue Gesetz an einige Stellen deutlich zu kurz und hat noch großen Nachbesserungsbedarf. Beispielsweise ist weder die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung, noch die Finanzierung der Mehrkosten und der zusätzlich benötigten Studienplätze des neuen Studiums, noch der Nachqualifizierungs-möglichkeiten für aktuellen Studierenden gesichert. Außerdem werden die aktuellen Studierenden und PiA mit der viel zu knappen Übergangsfrist und den unzureichenden Regelungen zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation während der Ausbildung weiterhin in einer äußerst prekären Situation zurückgelassen. Es bleibt zu beobachten, ob Bund- und Länder ihrer Verantwortung den zukünftigen Psychotherapeut*innen gegenüber noch nachkommen und die fehlenden Finanzierungskonzepte sowie die dringend benötigten Nachbesserungen schaffen werden.
Steckbrief Katharina Janzen (23 Jahre alt)
Bachelor Psychologie an der LMU München (2015 – 2019)
Master Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaften an der LMU München seit 2019
Fachschaftsvertretung Psychologie der LMU München seit 2015
u.a. Fachschaftssprecherin, stellvertretende Fachschaftssprecherin, studentische Vertreterin in Kommissionen zur Neugestaltung des Bachelorstudiums 2018 & 2020, studentische Vertreterin in Kommissionen zur Neugestaltung der Masterstudiengänge, studentische Vertreterin im Leitungskollegium des Departments Psychologie
Konferenzrätin des PsyFaKo e.V. seit 2018, d. h. Vorsitzende der bundesweiten Studierendenvertretung der deutschsprachigen Psychologiestudierenden
Studentische Vertreterin im Prozess der Novellierung des Psychotherapeuten Gesetzes