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Hilfe für schwangere Studentinnen Mutterschutzgesetz

Seit 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz. Erstmals haben damit auch Studentinnen ein Recht darauf, mit dem Studium zu pausieren, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen sollen: so wie bislang bei Frauen, die berufstätig sind. Welche Erleichterungen bringt der Mutterschutz für Studentinnen?

Von: Friederike Kühn

Stand: 22.11.2020

Mama Paula studiert mit ihrem Baby  | Bild: BR

Paula hat im Dezember ein Baby bekommen und kurz davor noch ihr Physikum in Tiermedizin gemacht. Wäre ihre Tochter vier Wochen später auf die Welt gekommen, wäre sie jetzt im Mutterschutz und müsste sich erst mal keine Sorgen machen, wie es in ihrem Studium weitergeht. Denn mit dem Mutterschutz dürfen den Frauen keine Nachteile entstehen. Seit Januar diesen Jahres müssen die Hochschulen versuchen, Studentinnen für verpasste Prüfungen oder Kurse in den vierzehn Wochen rund um den Geburtstermin, Alternativen anzubieten, wie sie Studienleistungen später oder anders erbringen können.

Das Wichtigste im Neuen Mutterschutzgesetz

"Ich erhoffe mir von dem neuen Mutterschutzgesetz, dass man besonders in Studiengängen wie Tiermedizin keinen Zeitverlust mehr hat, weil man so viele Kurse als Schwangere nicht mitmachen darf. Also, dass die Uni in Zukunft Lösungen findet, wie man als Schwangere trotzdem an diesen Kursen teilnehmen kann." Paula, Studentin der Tiermedizin im 5. Semester

Doch ob sich das durch das neue Mutterschutzgesetz ändern wird, ist offen.

Margit Weber, Frauenbeauftrage der Ludwig-Maximilians-Universität in München, begrüßt die Novellierung des Mutterschutzgesetzes, das aus dem Jahr 1958 stammt und bislang nur für Frauen galt, die berufstätig sind. Durch die Aufnahme von Studentinnen in den Mutterschutz seien diese nicht mehr auf das Wohlwollen ihrer Hochschule angewiesen, sondern könnten auf ihrem Rechtsanspruch bestehen.

Probleme sieht die Frauenbeauftrage allerdings bei der praktischen Umsetzung: gerade bei Praktika oder Kursen, in denen Gefährdungspotentiale für die schwangere oder stillende Studentin und ihr Kind bestehen und von denen sie bislang ausgeschlossen waren.  

"Den Laborplatz, wo die Studentin ihre Versuche durchführt, so umzugestalten, dass die Studentin nicht gefährdet ist und weiterarbeiten kann, ist schwierig. Inwieweit die Hochschulen sich hier bemühen müssen, welchen Aufwand sie betreiben müssen, um Alternativen anzubieten, ist im Gesetz nicht geregelt. Es ist schwer und meines Erachtens nicht möglich, so dass sich da wohl nicht viel ändern wird."

Dr. Margit Weber, Frauenbeauftrage Uni München

Die Praxis wird zeigen, welche Vorteile das neue Mutterschutzgesetz für Studentinnen tatsächlich bringt. Vieles ist noch unklar, zum Beispiel, ob Studentinnen im Mutterschutz weiterhin BAFÖG erhalten. Eventuell ist es vorteilhafter ein Urlaubssemester zu nehmen; eine Möglichkeit, die es schon länger gibt. Wichtig ist auf jeden Fall: sich frühzeitig bei den Prüfungsämtern oder dem Studiendekan informieren, welche Möglichkeiten es gibt! Und das ist auf jeden Fall ein Vorteil: Die Hochschulen sind jetzt gesetzlich gezwungen, schwangeren Studentinnen so weit es geht entgegenzukommen.

Für alle Schwangeren und Eltern, die Human-, Zahn- oder Tiermedizin an der LMU München studieren, der direkte E-Mail-Konrakt: medi-eltern@fachschaft-medizin.de


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