Großes Dilemma Soll man Islamisten abschieben oder nicht?
Nach dem mutmaßlichen Tod des Allgäuer Dschihadisten Erhan A. hat Innenminister Joachim Herrmann die Ausweisung noch einmal verteidigt. Trotzdem bleibt die Frage: Soll man ausweisen und den Torror exportieren, oder festsetzen?
Das sagt das Innenministerium:
Warum werden Islamisten abgeschoben?
Die Bekämpfung des gewaltbereiten Islamismus und dazu gehört die Beobachtung von dschihad-orientierten Reisesachverhalten, ist ein Schwerpunkt der bayerischen Sicherheitsbehörden. Dabei muss der Schutz der einheimischen Bevölkerung immer ganz klar im Vordergrund stehen. Die bayerischen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst viele dieser Ausreiseplanungen frühzeitig wahrzunehmen, um deren Verwirklichung zu unterbinden.
So verfügt Bayern mit dem 2009 erarbeiteten und 2013 aufgrund der Entwicklung in Syrien konkretisierten "Gemeinsamen Handlungskonzept des Bayerischen Landeskriminalamts, des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz und des Operativen Staatsschutzes der Bayerischen Polizei im Zusammenhang mit Reisebewegungen von Islamisten in terroristische Ausbildungslager oder zur Teilnahme am bewaffneten Jihad" über ein Maßnahmenpaket, um geplante Ausreisen aus dschihadistisch-salafistischen Motiven in Krisengebiete bzw. Wiedereinreisen möglichst frühzeitig zu erkennen. Entscheidend ist dabei die umfassende und kontinuierliche Abstimmung aller beteiligten Behörden.
Die Ausreise von dschihad-orientieren Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit soll unter anderem flankierend durch pass- und personalausweisrechtliche Maßnahmen verhindert werden. Seit 30. Juni 2015 kann hierzu auch auf das Instrument der Personalausweisentziehung und der Ausstellung eines Ersatzpersonalausweises zurückgegriffen werden. Daneben werden auch die nach der bisherigen Rechtslage möglichen Maßnahmen wie die Passentziehung oder die Beschränkung des Personalausweises auf die Bundesrepublik Deutschland angewendet.
Bei dschihadistischen Islamisten/Salafisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit prüft die Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus) aufenthaltsbeendende Maßnahmen und die Möglichkeit, ihre Wiedereinreise zu verhindern. Kann ihr Aufenthalt nicht beendet werden, werden auch bei ihnen Ausreiseverbote geprüft und erlassen.
Wie kann man verhindern, dass abgeschobene Islamisten junge Menschen aus Deutschland für den Dschihad rekrutieren?
Islamisten nutzen das Internet gezielt als Propaganda-, Kommunikations-, Rekrutierungs-, und Steuerungsmedium. Die bayerischen Sicherheitsbehörden betreiben deshalb gezielte Auswertung von Internet und Social Media.
In diesem Kontext darf insbesondere auf das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) hingewiesen werden. Vertreter des BfV, BKA, BND, MAD und GBA arbeiten hier eng zusammen, um Veröffentlichungen mit islamistischen und "dschihadistischen" Inhalten im Internet auszuwerten und zu analysieren.
Hierdurch sollen frühzeitig extremistische und terroristische Strukturen und Aktivitäten im Internet identifiziert werden.
Eine hundertprozentige Sicherheit vor Dschihadrekrutierung im Internet gibt es damit aber nicht.
Wie kooperativ sind aus Ihrer Sicht Dienste wie Twitter, Facebook oder Telegramm in der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden? Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern?
Die Zusammenarbeit der Bayerischen Polizei mit Anbietern sozialer Medien gestaltet sich positiv. Die jeweiligen Firmen stehen der Bayer. Polizei als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten in Teilen direkte Kontaktmöglichkeiten an.
Positiv erwähnt werden kann beispielsweise die Kooperation seitens von Facebook in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Amoklage vom 22. Juli 2016 in München.
Im Rahmen der Zusammenarbeit ist zu beachten, dass einige der Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben und bei Anfragen der Behörden auf die dort geltenden Rechtsvorschriften insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz verweisen.
Diese dort geltenden Rechtsvorschriften decken sich nicht immer mit der deutschen Gesetzeslage.
Entsprechende Optimierungsmöglichkeiten werden im direkten Benehmen – im Einzelfall aber auch strukturiert – mit den jeweiligen Unternehmen lösungsorientiert erörtert.
In persönlichen Gesprächen mit den verantwortlichen Betreibern setzen wir uns zudem gezielt dafür ein, Bayerische Sicherheitsinteressen klar zu fordern und Vereinbarungen zur Verbesserung der Ermittlungseffizienz – unter Beachtung der jeweiligen Gesetzesvorschriften – zu erzielen.
Wie viele Islamisten wurden in den letzten Jahren ausgewiesen?
Stand Juli 2016: Es liegen derzeit Erkenntnisse zu 92 Islamisten aus Bayern vor, die in Richtung Syrien bzw. Irak gereist sind, dies planen oder dort agierende islamistisch terroristische Organisationen in sonstiger Weise unterstützen.
Von diesen halten sich derzeit 27 Personen im Krisengebiet auf, um mutmaßlich auf Seiten jihadistischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder sich für deren Ziele anderweitig einzusetzen. 25 Personen, die sich im Krisengebiet aufhielten, sind bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt, davon 22 nach Bayern. Sechs ausländische Gefährder wurden 2015 ausgewiesen. In 2016 wurden bisher drei islamistische "Gefährder" ausgewiesen. Die Anzahl der behördlich tatsächlich verhinderten Ausreisen bewegt sich im Freistaat Bayern im niedrigen zweistelligen Bereich.
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winfried, Samstag, 27.August 2016, 18:15 Uhr
2. Soll man Islamisten abschieben oder nicht?
Natürlich, ja !!! ... Wenn das nicht möglich ist, dann unmittelbar an der Grenze internieren ... zum Ausland hin offen. Deutsche Küche zu Ramadan-unabhängigen, d.h. hier ortsüblichen, Zeiten, würden Ausreisewünsche wecken bzw. das Abschiebeverfahren unterstützen.
wm, Samstag, 27.August 2016, 10:55 Uhr
1. In einer demokratischen Staatsform.....
......wird nicht Abgeschoben,brav "Durchfüttern" heißt hier die Devise!
Dieser Tage eine Doku über die einzigste "Chain-Gang" in den USA aufmerksam verfolgt.
Der knallharte zuständige Sheriff zeigt den Jungs wo es lang zu gehen hat.
Zum Beispiel,in rosafarbenen Unterhosen und in"Sträflingsuniform" mit angelegten Ketten an den Füßen Straßenbankette säubern.
Unter der Aufsicht mit Guns bewaffneter Aufseher.
Sollte man hierzulande auf eine gewisse Klientel übertragen.