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Schärferes Asylrecht Das Asylpaket II in der Analyse

"Grausam" oder "notwendig": Im Bundestag ist über das Asylpaket II diskutiert worden. Es war die erwartet hitzige Debatte. Janina Lückoff erklärt, um was es in diesem Paket genau geht.

Stand: 19.02.2016 | Archiv |Bildnachweis

Eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien geht am 03.11.2015 an der Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Kasernen-Gelände bei Ehra-Lessien im Landkreis Gifhorn (Niedersachsen). | Bild: picture-alliance/dpa

Das Maßnahmenpaket enthält unter anderem die besonders umstrittene Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem, subsidiärem Schutzstatus. Dies soll im Grundsatz auch für Minderjährige gelten, die ihre Eltern nachholen wollen.

Weiterer zentraler Punkt ist die Errichtung von bundesweit fünf Registrierzentren, um dort Asylverfahren für Flüchtlinge mit geringen Chancen auf Anerkennung zu beschleunigen. Zudem sollen Abschiebungen straffällig gewordener Ausländer erleichtert werden. Doch das Asylpaket II umfasst auch noch weitere Punkte:

Um sie hatte sich der erste Koalitionsstreit gedreht: Die Union forderte Transitzonen in Grenznähe, die SPD sah darin Haftzonen und verlangte dezentrale Einreisezentren. Anfang November einigten sich die Parteien auf die Aufnahmezentren.

Worum geht's?
Menschen ohne Bleibeperspektive sollen ein besonders schnelles Asylverfahren durchlaufen. Zu ihnen gehört, wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, mit einer Wiedereinreisesperre belegt ist oder einen Folgeantrag stellt. Auch jene, die nicht bereit sind, mitzuwirken am Verfahren, die falsche Angaben über ihre Identität machen oder ihre Dokumente mutwillig vernichtet haben fallen darunter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, soll vor Ort binnen einer Woche über den Antrag entscheiden. Inklusive Widerspruchsfrist soll das gesamte Verfahren nach drei Wochen abgewickelt sein. Für die entsprechende Personengruppe gilt eine

Residenzpflicht
Der Antragsteller wird verpflichtet, im Aufnahmezentrum zu wohnen, bis sein Verfahren abgeschlossen ist. Verstößt er dagegen wird sein Verfahren eingestellt. Wird der Antrag abgelehnt sollen die betreffenden Personen direkt aus den Aufnahmezentren in ihr Land zurückkehren oder abgeschoben werden.

Die Zahlen:
Drei bis fünf solcher Zentren soll es geben, zwei davon in Manching und Bamberg. Die weiteren Standorte und die genaue Anzahl sind bislang nicht bekannt. Das werde im Einvernehmen mit den Ländern bestimmt, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Die Kritik:
Asylrechts-Experten befürchten, dass die schnelleren Bearbeitungszeiten zu Lasten eines fairen und gründlichen Verfahrens gehen. Anträge könnten kaum noch individuell geprüft werden. Besonders schwerwiegend würde dies besonders schutzbedürfte Flüchtlinge treffen, wie Kranke, Traumatisierte oder Minderjährige. Manche erwarten, dass die Reformen eine Reihe an Klagen nach sich ziehen werden.







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