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Fünf Jahre Haft Ex-Auschwitz-Wachmann verurteilt

Das Landgericht Detmold hat den 94-jährigen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz zu fünf Jahren Haft verurteilt - wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen.

Stand: 17.06.2016 |Bildnachweis

Die Zuhörer und die Prozessbeteiligten haben sich im Foyer des Landgerichts vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning am 17.06.2016 in Detmold erhoben.  | Bild: picture-alliance/dpa

Im Dienst der Waffen-SS hat Reinhold Hanning Wache geschoben im Konzentrationslager Auschwitz. Das Landgericht Detmold sieht es als erwiesen an, dass der heute 94-Jährige Beihilfe zum Mord in 170.000 "tateinheitlich zusammentreffenden Fällen" geleistet hat. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.

"Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert."

Richterin Anke Grudda


Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, Mitglied der SS-Wachmannschaft in Auschwitz gewesen zu sein und vom Massenmord gewusst zu haben. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil keine Beweise für die direkte Beteiligung an konkreten Taten vorlägen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

"Ich schäme mich dafür, dass ich das Unrecht sehend geschehen lassen und dem nichts entgegengesetzt habe."

Reinhold Hanning vor Gericht

Mit Hanning war einer der letzten noch lebenden mutmaßlich Verantwortlichen für Verbrechen der Nationalsozialisten angeklagt. Der frühere SS-Mann kam 1942 in das Konzentrationslager im damals deutsch besetzten Polen und war dort unter anderem für die Bewachung des Lagers Auschwitz I zuständig. In Auschwitz wurden mehr als eine Million Menschen ermordet.







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Zeitreisender, Samstag, 18.Juni 2016, 00:02 Uhr

10. Damals galt ein anderer Maßstab

Ich habe keinerlei Sympathien zur Nazi Zeit. Dieser widerwärtige Krieg ging von Deutschland aus. Das ist alles unbestritten richtig.

ABER:

Man versetze sich mal geistig in die damalige Lage eines kleinen Unterscharrführers. Ein kleines Licht im damaligen System. Zu seiner Zeit galt dieses Handeln als richtig. Er war kein Verantwortlicher. Widerstand wäre sicher denkbar gewesen. Sein sicherer Tod ebenfalls. Diese NS Prozesse sind einzig den vielen Opfern des Holocaust geschuldet. Eine persönliche Schuld ist höchst fraglich. Vergleichbar ist das Handeln von DDR Mitläufern im System. Werden oder wurden die auch verfolgt wegen einer untergeordneten Funktion?

Die Verurteilungen sind ein Sonderfall im deutschen Strafrecht. Jede Tathandlung, jeder Tatbeitrag wird akribisch untersucht und ermittelt. Für diese NS Verbrechen wurde ein Sonderfall geschaffen, der die bloße Anwesenheit in einem KZ strafbar gemacht hat.
Undenkbar für jede heutige Strafverfolgung.

  • Antwort von guegue007, Montag, 20.Juni, 17:45 Uhr anzeigen

BR-Fan, Freitag, 17.Juni 2016, 20:37 Uhr

9. Wie viele...

Wie viele "gute Deutsche" wären heute wieder bereit solche "Aufgaben" mit Freude zu übernehmen?

Ich glaube man würde die Massen nicht zählen können.

  • Antwort von Das ewige Braune, Freitag, 17.Juni, 22:18 Uhr anzeigen

  • Antwort von Hyypotheser, Samstag, 18.Juni, 00:14 Uhr anzeigen

KSLL, Freitag, 17.Juni 2016, 20:07 Uhr

8. Hohes Roß

Viele unserer Landsleute haben null Rückgrat und sind in allem nur Mitläufer, ob es jetzt Mode sei oder politische oder moralische Ansichten. Dennoch ist es sehr weit verbreitet, den großen hypothetischen Widerstandskämpfer zu markieren, wenn es um die Nazi-Zeit geht. Ob sie wohl alle so nobel gehandelt hätten und lieber dem sicheren Tod ins Auge gesehen hätten, als sich auch nur indirekt am Massenmord zu beteiligen? Sie können wohl froh sein, dass diese Prüfung ihnen wahrscheinlich nie gestellt wird.

Wolfgang43, Freitag, 17.Juni 2016, 19:53 Uhr

7. Verantwortung?

Mit der Logik, welche das Landgericht Detmold, das sich hierbei auch an vorangegangenen NS-Prozessen orientiert hat, zugrunde gelegt hat, könnte man auch jeden Wehrmachtsangehörigen verurteilen. Denn auch dieser hat durch seine bloße Teilnahme die Kriegsmaschinerie am Laufen gehalten. Mich wundert, dass bei einer solchen Logik kaum jemand Bauchschmerzen bekommt. Die Verurteilung selbst niederster Chargen ohne jede Befehlsgewalt gilt bei uns offenbar als Staatsraison. Dabei beurteilt man das Verhalten der Angeklagten überwiegend nach den heute geltenden rechtlichen und moralischen Maßstäben, wobei man von den Angeklagten ein Verhalten einfordert, welches unter den damaligen Umständen eine Zivilcourage erfordert hätte, die auch heute bei 99,9% der Bevölkerung nicht vorhanden sein dürfte. Im Fall Demjanjuk beispielsweise hatte der Angeklagte die Möglichkeit, entweder in deutscher Gefangenschaft zu verhungern oder sich als Gehilfe der SS-Mordmaschinerie schuldig zu machen.

  • Antwort von Erkenne den Unterschied, Freitag, 17.Juni, 21:42 Uhr anzeigen

  • Antwort von Wolfgang43, Freitag, 17.Juni, 22:22 Uhr anzeigen

Wolf, Freitag, 17.Juni 2016, 19:11 Uhr

6. Befehlsnotstand oder Feigheit?

Bei manchen Kommentaren stellen sich mir die Nackenhaare auf, da machen es sich viele immer noch sehr leicht,lieber Verdrängen als sich der Verantwortung stellen....Ich bin gespannt ob sich eines Tages Menschen dafür verantworten müssen weil sie sehenden Auges tausende im Mittelmeer ertrinken haben lassen....das Internet vergisst nichts!

  • Antwort von G.W., Freitag, 17.Juni, 20:10 Uhr anzeigen