Klagen gegen subsidiären Status Flüchtlinge ziehen vor Gericht
Immer mehr syrische Flüchtlinge bekommen nicht mehr den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen, sondern nur noch den "subsidiären Schutz", bei dem Flüchtlinge nur noch für ein Jahr Aufenthaltserlaubnis bekommen und der Familiennachzug eingeschränkt ist. Die Koalition hatte dies im Asylpaket II im März beschlossen. Doch viele Flüchtlinge wehren sich inzwischen mit Anwälten gegen die Entscheidungen des BAMF und klagen. Bisher gaben ihnen deutsche Verwaltungsgerichte meist Recht.

Rechtsanwalt Hubert Heinhold verliert langsam die Geduld. "Die kommen nicht zu Potte", sagt er und verweist auf Eingaben an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Januar, dem Februar, dem Mai und dem Juni dieses Jahres.
Anschließend hat Heinhold Klage eingereicht – gegen die Asylentscheidung, die das BAMF im Fall seines Mandanten getroffen hat: Rami Othman ist Syrer, in seiner Heimat hat er immer wieder das Assad-Regime kritisiert und musste daher um sein Leben fürchte. Der Geheimdienst sucht nach ihm und seiner Familie, bricht die Wohnungstür auf – da sind die Othmans schon weg, in Deutschland.
Heinhold vermutet Strategie des BAMF
Für das BAMF ist Rami Othman trotzdem kein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie viele andere Syrer bekommt er nur den "subsidiären Schutz“ zugesprochen. Das heißt: Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und der Familiennachzug ist ausgesetzt. Hubert Heinhold glaubt, das Bundesamt fälle diese Entscheidungen ganz bewusst, um die Flüchtlingszahlen niedrig zu halten:
"Das ist natürlich klare Politik, man will abschrecken, man will verhindern, dass Leute nach Deutschland kommen und das ist menschenrechtlich inakzeptabel und wird der Not der zurückgebliebenen Familien in keinster Weise gerecht. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das wenig zu tun. Diese Praxis muss beendet werden."
Rechtsanwalt Hubert Heinhold
Othman: "Eine Rückkehr wäre lebensgefährlich"
Prozesstag vor dem Verwaltungsgericht München: Anwalt und Mandant besprechen sich ein letztes Mal. Rami Othman will Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Ansonsten müsste er bei Kriegsende zurück nach Syrien, das könnte lebensgefährlich für ihn sein, sagt er: "Wenn der Krieg zu Ende ist, kann ich nicht zurück nach Syrien gehen. ich würde festgenommen. Das ist gefährlich für mich für meine Familie, für meine Kinder…". Dann beginnt die Verhandlung hinter geschlossenen Türen.
Verwaltungsgericht München an der Leistungsgrenze
Rund 32.000 Syrer wie Rami Othman haben 2016 laut BAMF gegen die Entscheidungen des Bundesamtes geklagt. Bisher haben 76 Prozent der Klagenden Recht bekommen.
Am Münchner Verwaltungsgericht befassen sich inzwischen 18 Richter mit den Asylentscheidungen, bisher waren es vier. Dass die Zahl der Klagen so sprunghaft angestiegen ist, bringt auch das Verwaltungsgericht München an seine Grenzen, so Gerichtspräsidentin Andrea Breit:
"2016 sind insgesamt 1100 Klagen hier eingegangen. Das beudeutet, dass es mehrere Hundert Porzent mehr geworden sind als im Vorjahr und das ist ein riesen Anstieg an Verfahren, der uns an unsere Grenzen bringt."
Andrea Breit Gerichtspräsidentin am Verwaltungsgericht München
Jedes Urteil kostet rund 1.000 Euro
Auch hier im Münchner Verwaltungsgericht werden die Verhandlungen überwiegend pro Flüchtling entschieden, so Breit. Dazu kommt: Verlorene Prozesse sind für das BAMF teuer. Sie kosten jeweils um die 1.000 Euro, die der Steuerzahler übernehmen muss. Das heißt aber auch: Die getroffenen Entscheidungen des BAMF sind zu einem großen Teil rechtswidrig. Für Rechtsanwalt Hubert Heinhold ist klar, was zu tun wäre:
"Das Bundesamt wäre verpflichtet, aus prozessökonomischen Gründen aber auch aus menschenrechtlichen Gründen nachzugeben und zu sagen: Wir geben wieder den Flüchtlingsstatus, so wie wir es in der Vergangenheit getan haben. Denn im letzten Jahr hat sich die Lage in Syrien nicht gebessert sondern verschlechtert."
Rechtsanwalt Hubert Heinhold
Stellungnahme des BAMF
Das BAMF sieht bisher keinen Anlass seine Praxis zu ändern. Schriftlich teilt es dem Bayerischen Rundfunk mit: "Subsidiären Schutz erhält, bei wem der Schutzgrund allein in der Bürgerkriegssituation in seinem Land liegt und bei wem kein Verfolgungsschicksal vorliegt bzw. bei Rückkehr zu befürchten ist. Aus den Erfahrungen unserer Entscheider ist dies zunehmend der Fall."
Grundsatzentscheidung in der höheren Instanz
Zurück bei Rami Othman und seinem Anwalt. Die Verhandlung ist vorbei. Die Chancen, dass sie gewinnen, stehen laut Rechtsanwalt Heinhold 50 zu 50. Wie die Gerichte in Bayern künftig entscheiden, hängt auch vom Verwaltungsgerichtshof in München eine Instanz höher ab. Der könnte für diese Klagen eine einheitliche Richtung vorgeben. In Schleswig-Holstein hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Fall einer Syrerin vor einigen Tagen im Sinne des BAMF entschieden: dass es rechtmäßig ist, ihr nur subsidiären Schutz zu gewähren. Für Bayern ist dieses Urteil aber nicht bindend.
Kommentieren
herman, Montag, 28.November 2016, 11:26 Uhr
15. Beschäftigung mit Symptomen einer „Krankheit“ am falschen Ort
Die wahren Ursachen liegen in der enormen Überbevölkerung (z.B. Syrien: 4 Mill. E. 1950, 23 Mill. 2013, 2% pro Jahr, 3 Geburten pro Frau!) und Hunger, Kriege und Naturkatastrophen in Armutsregionen der Welt, die von der vielgepriesenen Globalisierung nicht profitieren. Schon lange bekanntes Wissen auch in der Politik. Allerdings bin ich über diese "neue Entwicklungshilfe" sehr skeptisch. Wo wird jetzt in Afrika etc. durch D und auch durch die EU dies konkret umgesetzt? Wie bei vielem in der Politik wird es bei schönen Absichtserklärungen bleiben, sobald sich die eigene Lage verbessert, und neue aktuell wichtigere Themen (z.B. Wahljahr, Profiliierung Wählerstimmenfang etc.) sich für die Politik auftun. Nachhaltiges glaubwürdiges Handeln sehe ich zurzeit überhaupt nicht! Hier in D lässt sich das Problem nicht ansatzweise lösen. Was wohl mit dem "Wir schaffen das" gemeint war?
Jugendlicher, Montag, 28.November 2016, 11:15 Uhr
14. Deutschland kann nicht nur aus Flüchtlingen und Rentnern bestehen
Bei allem Respekt: Wenn wir nicht aufpassen und deutsche Familien und Singles fördern, dann sieht unsere Alterspyramide bald katastrophal aus. Zuwanderung wird dieses Problem nicht lösen. Es muss endlich geklärt werden, für wen dieses Land eigentlich da ist!!!
thorie, Montag, 28.November 2016, 10:59 Uhr
13. was will uns BR
vorgaukeln?
die politik (diensterren) sind schuldlos!?
nur die richter sind schuld?
wm, Montag, 28.November 2016, 10:44 Uhr
12. Die Kläger........
......haben sich Merkels Parole zu eigen gemacht :"Wir schaffen das."
Ulrike, Montag, 28.November 2016, 10:35 Uhr
11. Syrer klagen für Bleiberecht und Nachholung von Familien + Verwandschaft
Die Syrer klagen, um für sich und für ihre Großfamilien ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in dem deutschen Sozialsystem zu erhalten. Es braucht die massive Reduktion des Zustroms. Denn das große Problem, das ich sehe, ist die Situation und der Migrationsdruck in Afrika. Derzeit eine Milliarde Menschen, in 20 Jahren zwei Milliarden Menschen, Ende dieses Jahrhunderts vier Milliarden Menschen: Wenn wir unsere Außengrenzen nicht sichern, wenn wir nicht umstellen von einem System der Aufnahme bei uns hin zu einem System der Hilfe vor Ort – was wesentlich nachhaltiger wäre und man mit demselben Geld viel mehr Menschen helfen könnte –, dann wird der Druck einfach immer stärker steigen. Die Asylflut wird erst dann ausbleiben, wenn in Deutschland die gleiche Armut herrscht wie in Afrika.
Antwort von Stephania, Montag, 28.November, 10:42 Uhr anzeigen
Richtig. Und wenn bei uns die gleiche Armut herrscht wie z.B. in Afrika - wo sollen wir dann hin. Wer gewährt uns Asyl und verpflegt uns ???
Antwort von Ratlose, Montag, 28.November, 10:55 Uhr anzeigen
... Umstellung zu einem System der Hilfe vor Ort.....
Das nennt sich Entwicklungshilfe.
Seit ich denken kann, wurde Entwicklungshilfe betrieben.
Damit wurden nur ein paar Despoten mit ihren Großfamilien reich.
Geholfen hat es so gut, wie nichts.
Was ich sehr bedauere.
Antwort von wm, Montag, 28.November, 11:18 Uhr anzeigen
@Stephanie
<<<Wer gewährt uns Asyl und verplegt uns???>>>
Niemand!!
Ich mache mir Orbans Anmerkung zur Flüchtlingskrise zu eigen."Das ist ein deutsches Problem."