Prozess gegen Ex-Manager BayernLB lehnt Vergleich ab
Der Schadenersatzprozess gegen acht ehemalige Top-Manager der BayernLB wird ohne gütliche Einigung enden. Eine Richterin hatte einen Vergleich in Höhe von 25 Millionen Schadenersatz für die BayernLB vorgeschlagen - zu wenig für die Bank. Sie fordert 200 Millionen.
Die Anklage lautet auf grobe Pflichtverletzungen. Konkret geht es darum, ob die acht Top-Manager für das Milliardendebakel durch den Kauf der Kärntner Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) strafrechtlich belangt werden können. Die Bank fordert 200 Millionen Euro Schadenersatz und will den Vorschlag des Gerichts wegen der großen Differenz nicht annehmen. Der Verwaltungsrat der BayernLB habe beschlossen, den Vergleichsvorschlag in Höhe von 25 Millionen Euro abzulehnen, hieß es aus Finanzkreisen.
Nur zwei Manager können haftbar gemacht werden
Zum Auftakt des Prozesses Mitte Juni hatte Isabel Liesegang, Vorsitzende Richterin der 20. Zivilkammer am Landgericht München, durchblicken lassen, dass vermutlich nur der damalige Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt und Ex-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky haftbar gemacht werden. Die beiden, die federführend über den HGAA-Deal verhandelt hatten, hätten sich leicht fahrlässig verhalten und die marode HGAA nicht gut genug geprüft. Dennoch betonte die Richterin aber auch, dass die Expansion der BayernLB von der früheren CSU-Staatsregierung ausdrücklich gewünscht war.
Wieviel zahlt die Versicherung?
So errechnet sich die Vergleichssumme
Als Grundlage zogen die Richter die Gesamtforderung der BayernLB von 200 Millionen Euro heran. Diese geteilt durch acht - weil acht Ex-Vorstände - macht 25 Millionen Euro pro Mann. Davon sollten Schmidt und Gribkowsky aber nur die Hälfte zahlen, weil die Richter nur leichte Versäumnisse sehen.
Die Vorstände sind für solche Fälle versichert. Die Versicherung zahlt jedoch erst nach einem Urteil oder einem Vergleich. Ob die Versicherung die volle Summe übernehmen würde oder ob die Ex-Manager für einen Teil selbst aufkommen müssen, ließ die XL Insurance zum Prozessauftakt offen.
Nur ein Manager von acht persönlich erschienen
Betroffen sind der ehemalige Vorstandschef Werner Schmidt und dessen Nachfolger Michael Kemmer - heute Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken - sowie die Ex-Vorstandsmitglieder Dieter Burgmer, Rudolf Hanisch, Theo Hanischmacher, Stefan W. Ropers, Ralph Schmidt und Gerhard Gribkowsky. Zum Prozessauftakt erschien nur Dieter Burgmer persönlich, die anderen ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Der nächste Verhandlungstermin ist für Ende Oktober angesetzt.
Wissentlich eine marode Bank gekauft?
Kern der Angelegenheit ist, ob die damals Verantwortlichen ihre Pflicht grob verletzt haben, als sie im Mai 2007 die HGAA erwarben, weil damals schon bekannt war, dass die Kärntner Bank Probleme hatte. Über die HGAA, die unter anderem großräumig in Südosteuropa vertreten war, sollten neue Geschäftsfelder erschlossen werden. Und es lag in der Absicht der damaligen CSU-Staatsregierung, dass die Landesbank expandiert. Für 50 Prozent der HGAA-Anteile plus eine Aktie bezahlte 2007 die BayernLB 1,6 Milliarden Euro - ein völlig überteuerter Preis, wirft die Landesbank ihrem früheren Vorstand vor. Die Manager hätten nicht sorgfältig genug geprüft, wie es um das Kärntner Geldinstitut stand. Alarmsignale seien ignoriert und Risiken dem Verwaltungsrat, in dem Vertreter der Eigentümer - Freistaat und Sparkassen - sitzen, verschwiegen worden.
Am Ende kostete der Fehlkauf den Freistaat - als Haupteigentümer der BayernLB - mehr als 3,7 Milliarden Euro. Im Dezember 2009 gab die BayernLB die HGAA an Österreich zurück, wo sie notverstaatlicht wurde.
Die ehemaligen Vorstände
Beckstein und Huber abgehakt, Faltlhauser und Naser nicht
Auch gegen die Ex-Mitglieder des Verwaltungsrats wie den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein oder den einstigen Wirtschaftsminister Erwin Huber (beide CSU) hatte die BayernLB Schadenersatzansprüche geprüft. Da sie sich nach Einschätzung von Juristen aber nur "leicht fahrlässig" verhalten haben sollen, verzichtete die Bank bei den meisten auf rechtliche Schritte. Nur von Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser verlangt sie ebenfalls Schadenersatz wegen grober Fahrlässigkeit. Hier stehen aber noch keine Prozesstermine fest.