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Messenger-Streit Datenschützer rät zu Verzicht auf Whatsapp

Johannes Caspar wirft Whatsapp einen rechtswidrigen Umgang mit den Daten seiner Nutzer vor. Das Unternehmen bleibt stur, nun rät der Hamburger Datenschutzbeauftragte zu alternativen Messenger-Diensten.

Von: Florian Regensburger

Stand: 11.10.2016

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar | Bild: picture-alliance/dpa

Die 35 Millionen Nutzer in Deutschland sollten einen Abschied von Whatsapp "ernsthaft prüfen", sagte Johannes Caspar dem Hamburger Abendblatt. Stattdessen plädierte er für Messenger, "die einen datenschutzfreundlicheren Umgang mit Informationen ihrer Kunden praktizieren". Dies sind bekanntermaßen etwa Threema oder Wire.

Facebook zieht gegen Anordnung vor Gericht

Ende September hatte der Hamburger Datenschützer den Unternehmen per förmlicher Verwaltungsanordnung untersagt, Nutzerdaten miteinander abzugleichen. Dagegen zieht Facebook laut Hamburger Abendblatt nun vor Gericht. Unter anderem dürfte es dabei um die Frage gehen, ob Caspar überhaupt für Facebook zuständig ist, das seinen Deutschlandsitz in Hamburg hat. Facebook dagegen beruft sich darauf, dass sein Europa-Geschäft zentral von Irland aus gesteuert werde, und daher die dortigen Datenschützer zuständig seien.

Caspar mahnt Rechtsverstöße an

Für Caspar steht jedoch fest, dass die Übermittlung etwa von Telefonnummern aus dem Adressbuch von Whatsapp-Nutzern an Facebook nicht rechtens ist. Einerseits handele es sich um eine Irreführung der Verbraucher, da die beiden Unternehmen bei der Übernahme Whatsapps durch Facebook vor rund zwei Jahren öffentlichkeitswirksam versichert hatten, dass die Daten eben - auch in Zukunft - nicht zusammengeführt würden. Außerdem sei auch der Daten-Austausch an sich nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar.

Auch der VZBV geht gegen Whatsapp und Facebook vor

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) läuft Sturm gegen die Datenaustausch-Pläne von Facebook und Whatsapp. Der VZBV mahnte am 19. September Whatsapp wegen der Weitergabe von Kundendaten an den Mutterkonzern förmlich ab. Die Frist, der Anordnung nachzukommen, läuft bis 14. Oktober. Für den Fall, dass die Unternehmen ihr nicht Folge leisten - was nicht unwahrscheinlich ist - zieht der VZBV eine Klage in Erwägung.


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