BR-Datenrecherche Wo bringt Bayern die Flüchtlinge unter?
Im Jahr 2015 kommen wohl mindestens so viele Asylbewerber nach Bayern wie im Rekordjahr 1992. BR-Recherchen zeigen, wo und wie der Freistaat einen Teil der Flüchtlinge unterbringt.
Die Flüchtlingskrise ist in jedem Winkel Bayerns angekommen. Überall im Freistaat wurden Notunterkünfte eingerichtet, da die Kapazitäten der bestehenden Einrichtungen ausgeschöpft sind. Unsere Recherche zeigt erstmals einen Überblick, wo geflüchtete Menschen im Freistaat aktuell in Gemeinschaftsunterkünften, Erstaufnahmezentren und Notunterkünften untergebracht sind, um welche Art der Unterbringung es sich handelt und welche neuen Unterkünfte geplant sind.
Zur Karte
Aus Sicherheitsgründen geben viele Behörden nicht die genauen Adressen von Flüchtlingsunterkünften heraus. In unserem Datensatz befinden sich deshalb keine detaillierten Anschriften, sämtliche Punkte auf der Karte markieren die ungefähren Standorte.
Nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums befanden sich Ende Oktober etwa 121.000 Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber in Bayern. Etwa 62% von ihnen sind in Privatwohnungen und dezentralen Einrichtungen untergebracht, die in der Verantwortung der Kreisverwaltungsbehörden stehen. Diese Unterkünfte sind auf der Karte jedoch nicht eingezeichnet, da sie nicht zentral erfasst werden.
Erstaufnahme-Kapazität wird verdoppelt
Wie die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zeigen, werden im Freistaat 2015 wohl mehr Asylanträge gestellt werden als im bisherigen Rekordjahr 1992 (59.337 Asylbewerber), schon Ende Oktober waren es 54.412. Die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen soll deshalb bis März 2016 von momentan ca. 16.000 auf 33.000 Plätze ausgebaut werden. Zusätzlich dazu müssen die Kommunen Notfallplätze für die Erstaufnahme bereithalten.
Notunterkünfte weiter Teil des Plans
Das im Oktober 2015 verabschiedete Asylgesetz sieht vor, dass Asylbewerber sechs statt bisher drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden dürfen. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten sogar bis zum Abschluss der Asylverfahrens oder bis zur Abschiebung.
Ist das Asylverfahren noch anhängig, muss aber spätestens nach sechs Monaten die Anschlussunterbringung erfolgen. Früher bedeutete das üblicherweise den Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft. Zwar sollen die verfügbaren Plätze dort von derzeit 21.000 bis Mitte 2016 um etwa 16.700 Plätze erweitert werden, dennoch kann auf Notunterkünfte und Überbrückungsstandorte nicht verzichtet werden. Alleine in München sollen 7.080 Plätze in Überbrückungsstandorten entstehen, die baulichen und hygienischen Qualitätsstandards für Gemeinschaftsunterkünfte sind hier außer Kraft gesetzt.
Hürden bei der privaten Unterbringung
Zumindest die Unterbringung in Not- und Überbrückungsunterkünften könnte entschärft werden, wenn Asylbewerber vermehrt in Privatwohnungen untergebracht würden. Schon jetzt müssten nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums etwa 17.000 Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften in eine private Unterkunft umziehen. Allerdings gibt es für interessierte Vermieter bürokratische Hürden, zudem gestaltet sich die Wohnungssuche für Asylbewerber schwierig.
Zu den Daten
BR Data, das Datenjournalismus-Team des BR, hat für diese Seite Informationen von unterschiedlichen Quellen zusammengetragen und eigene Anfragen an die Behörden gestellt, um ein möglichst breites Bild zu erhalten. Eine vollständige und tagesaktuelle Auflistung aller Einrichtungen kann es allerdings nicht geben, da sich die Situation von Tag zu Tag ändert und ein wesentlicher Teil der Asylbewerber in Privatwohnungen und dezentralen Unterkünften untergebracht ist. Sollten Sie Ergänzungen zu dieser Aufstellung haben, wenden Sie sich bitte an data@br.de.
Sendung
B5 aktuell, 23.11.2015, 06:00 Uhr