NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 42. Verhandlungstag, 02.10.2013

An diesem Verhandlungstag werden die Vernehmungen zum Mord an Halit Yozgat in Kassel fortgesetzt. Zu Beginn verliest die Mutter von Halit Yozgat, Ayse Yozgat, eine persönliche Erklärung, mit der sie sich direkt an Beate Zschäpe wendet und sie bittet auszusagen.

Von: Heike Borufka und Paul-Elmar Jöris

Stand: 28.04.2014 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

Es folgt die ausführliche Aussage von Kriminalhauptkommissar Michael S., der zum V-Mann Andreas T. ermittelt hat. Andreas T. galt zunächst als Verdächtiger. Weitere Aussagen an diesem Prozesstag betreffen das pathologische Gutachten zu Yozgat sowie die Tatwaffen. Am Nachmittag wurde der Zeuge Andreas H. von A. vernommen, Ehemann der "Zeugin vom Dachfenster" Veronika von A., allerdings ergaben sich hier kaum neue Erkenntnisse. (Die Zeugin behauptete, Beate Zschäpe sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vor dem Mord an Mehmet Kubasik in Dortmund gesehen zu haben.)

Zeugen

  • Ulf E., Rettungsassistent (Zeuge im Mordfall Yozgat, Kassel)
  • Michael S., Kriminalhauptkommissar Bundeskriminalamt/BKA
  • Klaus-Steffen S., Institut für Rechtsmedizin/IRM Kassel (Obduktion Yozgat)
  • Wolfgang B., Institut für Neuropathologie Göttingen (Neuropathologisches Gutachten Yozgat)
  • Harald K., IRM Kassel (Obduktion Yozgat, Zusatzgutachten)
  • Jan von C., Kriminaloberkommissar, Hessisches LKA (Waffenauswertung)
  • Andreas H. von A., ehemaliger Leitender Archivdirektor Dortmund (Mordfall Kubasik)
  • Rainer G., Kriminalhauptkommissar BKA

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Heike Borufka, HR)
9.42 Uhr: Zschäpe: Brauner Pulli, helle/olivgrüne Hose, Haare offen.
9.46 Uhr: Präsenz wird festgestellt, Angehörige des ermordeten Halit Yozgat, neben anderen Ayse Yozgat (Mutter) und Ismail Yozgat (Vater) anwesend.

Mutter Yozgat (verliest auf türkisch, wird von Dolmetscher übersetzt):
Guten Morgen, sehr geehrte Richter, sehr geehrte Bundesanwälte, sehr geehrte Richter des Gerichts, sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrte Nebenkläger, sehr geehrte Zuhörer.
Mein Name ist Ayse Yozgat, ich bin die Mutter von Halit Yozgat. Mein Appell richtet sich an Frau Zschäpe. Sie sind auch eine Dame. Ich spreche als Mutter, als eine Geschädigte, als Mutter von Halit Yozgat. Ich bitte Sie, dass Sie all diese Vorfälle aufklären, weil Sie eine Frau sind, denke ich, dass die Frauen sich gegenseitig verstehen. Seit sieben Jahren schlafe ich jeweils nur zwei Stunden. Ich habe immer gedacht, warum ist das geschehen? Jeder kann Straftaten begehen, aber ich bitte um Aufklärung. Befreien Sie mich bitte von diesen Gefühlen, denn ich fühle mich sehr stark beeinträchtigt. Nicht, dass Sie die Sünden von andere übernehmen. Ich bedanke mich. Denken Sie bitte immer an mich, wenn Sie sich ins Bett legen. Denken Sie bitte immer daran, dass ich nicht schlafen kann. Ich danke Ihnen allen und danke dafür.

(Die Angeklagte Zschäpe sitzt kerzengerade da und starrt zur Wand)

Richter Götzl: Dann setzen wir die Befragung fort.
Kriminalhauptkommissar Michael S., 39, Bundeskriminalamt (zu Ermittlungen Andreas T.): Es war erst mal Tatverdacht gegen Herrn T. gegeben. War am Tatort zur Tatzeit und hat sich nicht bei der Polizei gemeldet. Sollte Akten auswerten. Herr T. war Quellenführer beim LfV (Landesamt für Verfassungsschutz), führte mehrere Quellen, unter anderem eine aus dem rechten Bereich, das war der Herr G., den hatte er seit 2003 bei sich. Wir haben dann die Kontaktdaten von ihm ausgewertet, haben aber keine Bezüge zum NSU oder dessen Umfeld feststellen können. Sein privates Umfeld ergibt sich hauptsächlich aus seinen Hobbies: Er war bei der Feuerwehr, beim Schützenclub in Vellmar, ist Motorrad gefahren, war bei Motorradclub in Trendelburg. Aus dem privaten Umfeld von Herrn T. gibt es niemanden, der Erkenntnisse im politisch-motivierten Gewaltbereich rechts hat. 1. Mai 1994 bis 31. August 1998 Observant Südhessen, 1998 Ermittler Außenstelle Kassel, danach Ausbildung zum gehobenen Dienst, V-Mann-Führer in Außenstelle Kassel, Vorläufige Suspendierung nach Festnahme und Verfahren, das die Staatsanwaltschaft Kassel gegen ihn eingeleitet hat (2006).

Bei der Durchsuchung bei den Eltern wurden Schriftstücke gefunden, Abschriften von Dokumentationen aus dem Dritten Reich. Außerdem zu Jugendzeiten gefertigte Unterschriften. War im Dorf als "kleiner Adolf" bekannt. Aus Vernehmungen in seinem Umfeld gibt es eine Aussage von einem Kollegen H., mit dem er zusammen in Offenbach gearbeitet hat, sei eher Mitte links orientiert. Andreas T. hat angegeben, er habe keine rechte Gesinnung. Hatte Waffenkarte, vier Waffen waren eingetragen: Pistole 22, war ein Revolver glaub ich, Pistole Kaliber 45, 9-mm-Pistole und ein Gewehr. Hat die Waffen dann irgendwann selbst verkauft.

T. führte insgesamt sechs Quellen, fünf aus dem islamistischen Bereich und G. aus dem rechtsextremen Bereich. Landesamt für Verfassungsschutz/LfV Hessen hat uns die Einsatzberichte zur Verfügung gestellt, die gefertigt wurden zu den Treffen. Nicht zu jedem Treffen, das im Kalender eingetragen war, wurde ein Bericht gefertigt. Er hat in seiner Vernehmung gesagt, er habe Berichte nur angefertigt, wenn von der Quelle verwertbare Informationen kamen. Er hat berichtet meistens zur örtlichen Szene in Kassel. Gäbe drei Gruppierungen: Kameradschaft Kassel, eine nicht näher bezeichnete um Markus E. und "Sturm 18". Vom Informationsgehalt her kann ich das schwer bewerten. Waren keine offensichtlichen Straftaten zu erkennen. War kein Mitglied der rechten Szene mehr, sondern hatte seine Informationen nur noch daher bekommen. Herr T. ist nochmal als Zeuge vernommen worden. Dabei ist er grundsätzlich bei den Angaben geblieben, insbesondere, dass er von dem Tatgeschehen in Kassel nichts mitbekommen habe. Er habe nichts gesehen oder gerochen (Waffengeruch). Den NSU beziehunsweise die Beschuldigten kannte er alle nicht. Von Herrn G. habe er keine Informationen bekommen, die den Mordfall Halit Yozgat betreffen.

Herrn F. haben wir im Zusammenhang mit "Sturm 18" vernommen. Gab zwei Gruppierungen dazu, einmal um Tö. und um Stanley R.. Anregung Nebenklage-Anwalt Bliwier (Rechtsanwalt der Familie Yozgat): Vernehmung von G. beantragt, unglücklich, wenn Zeuge dazu befragt wird. Mir geht's eigentlich darum, ob es im Gespräch zwischen Andreas T. und G. um die Tötung Yozgats ging?

Zeuge Michael S./BKA: Nach dem Mord, vermutlich am 10. April, gab es laut G. noch mal ein Treffen mit Andreas T.. Er habe T. auf den Mord angesprochen, er habe nervös und ausweichend reagiert, was sonst nicht der Fall ist. Wir haben im dienstlichen Kalender noch mal geschaut im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen, konnten aber keine Auffälligkeiten feststellen. Spurenkomplex Serie „Ceska“ (die Mordwaffe des NSU), ging um Auswertung der Waffen und der "Paulchen-Panther"-DVD. Ich hatte die Aufgabe, die Ermittlungsergebnisse mit der Ceska-Serie abzugleichen. Im Brandschutt aufgefundene Ceska: Handelt sich um Tatwaffe, die in allen Morden angewendet wurde. Zweite Waffe ist im Mordfall Tasköprü (Süleyman Tasköprü, erschossen am 27. Juni 2011 im Geschäft seines Vaters in Hamburg) und Simsek (Enver Simsek, Blumengroßhändler Nürnberg, das erste Mordopfer des NSU, September 2000) verwendet worden. DVD mit „Paulchen Panther“ war gefunden worden, hier wird Bezug genommen auf alle neun Morde. Bilder vom Tatort, die die Polizei nicht hat, v0r allem im Fall Tasköprü und Simsek, die nur die Täter haben können. Zu anderen Morden werden nur Zeitungsartikel verwendet. Im zweiten Video werden die ersten vier Morde thematisiert. Eine Rechnung wurde im Wohnmobil gefunden, ausgestellt auf Holger G. (Mit-Angeklagter) vom 23.Februar, Mietvertrag auf den Namen G., immer kurz vor der Tat und Abmeldung kurz nach der Tat.

Michael S./BKA: Zum Mordfall Yasar (Ismail Yasar, Nürnberg, erschossen im Juni 2005, in seinem Imbissstand, nahe einer Schule): Kartenausschnitt Nürnberg mit Kreuz „X7“, Erklärung „X7“: neben Post-Imbiss, passt zum Tatort. Dazu gibt es auch noch die Zeugenaussage von Beate K., die zwei Männer in Fahrradbekleidung sah. Während einer an der Fahrradkette hantiert, stopft der andere etwas Längliches in den Rucksack. Ist sich sicher, das war Mundlos oder Böhnhardt. Weiterer Mietvertrag: Autovermietung Zwickau. Mieter war auch wieder Holger G.. Bei Zeugenvernehmung sagt Vermieter, es gibt gewisse Ähnlichkeiten mit einem Lichtbild von Uwe Böhnhardt.

Michael S./BKA: Zum Mordfall Boulgarides (Theodorus Boulgarides, stammt aus Griechenland, Schlüsseldienst-Inhaber, erschossen im Juni 2005, vor seinem Laden im Münchner Westend): Funkzellentreffer. Im Brandschutt der Frühlingstraße (Zwickau) wurde ein Handy von Motorola gefunden mit SIM-Karte 0162-(…). Da waren zwei SMS von Vodafone gespeichert. Es wurde auf die Nachricht vom 5. Oktober 2004 und 14. Juni 2005 auf der mailbox hingewiesen. Rufnummer wurde nochmal auf einem Zettel gefunden mit handschriftlichem Zettel von Uwe Mundlos: "Aktion" gefunden. Vertrag für dieses Handy lief vom 17. Februar 2004 bis April 2006. Anschlussinhaber konnte Vodafone nicht mitteilen. Wir haben die Rechnung im Brandschutt gefunden, da war Annett F. aus Mülsen Anschlussinhaberin. Das Handy war eingeloggt. Anruf Telefonzelle. War in der Nähe des Wohnortes Zschäpe/Mundlos/Böhnhardt 2003 bis 2008. Rechnung von Caravan-Vertrieb Horn, 13. Juni 2005 Vermietung Wohnmobil vom 13.Juni bis 16. Juni 2005 auf Holger G., wie alle Anmietungen auf die Anschrift in Hannover.

Michael S./BKA: Zum Mordfall Kubasik (Mehmet Kubasik, erschossen am 4. April 2006, in seinem Kiosk ind Dortmund): Liegt auch wieder eine Rechnung von Caravan vor, 4. März 2006 bis 7. April 2006, wieder auf „Holger G.“

Michael S./BKA: Zum Mordfall Halit Yozgat (erschossen im April 2006, in seinem Internetcafé, in Kassel): Erwähnung DVD und Waffe, sonst keine weiteren Erkenntnisse. An Kulturvereine, Zeitung wurden DVDs verschickt. Sind mehrere im Laufe der Ermittlungen aufgetaucht. Genaue Zahl ist mir nicht bekannt. Auf zweiter DVD wird Text eingeblendet, anders als auf "Paulchen Panther"-DVD. Gibt keine Erkenntnisse, dass dieses Video versandt wurde.
10.40 Uhr: 15 Minuten Pause bis 10.55 Uhr

(Heike Borufka, HR)
11.27 Uhr: Zeuge, Sachverständiger Prof. Dr. Dr. Klaus-Steffen S., IRM (Institut für Rechtsmedizin) Kassel, 73 (Obduktion Halit Yozgat):
Zwei Kopfsteckschüsse. (…) (Es folgen die Einzelheiten der Schussverletzungen und deren Folgen)
11.35 Uhr: Familie Yozgat verlässt den Gerichtssaal / 11.36 Uhr: Ende.

(Paul-Elmar Jöris, WDR)
13.08 Uhr: Fortsetzung.
Zeuge: Kriminaloberkommissar/KOK Jan von C., Hessisches Landeskriminalamt/LKA (Asservatenauswertung Pistole Ceska und Pistole Bruni):
Waffen ausgewertet, die in Wohnmobil und Frühlingsstraße (Zwickau), Bericht geschrieben und Gutachten der Waffensachverständigen zitiert. Ceska bei allen, Pistole Bruni bei zwei Morden, Hülsenvergleich nach Vergleichs-Beschüssen, Individualspuren können verglichen werden. Herkunftsfeststellungen dauerten noch an. Zustand beider Waffen sehr schlecht, starke Brandspuren, Vergleichsbeschießungen möglich. Bei einer Waffe war Waffennummer unkenntlich gemacht worden, konnte von KTA (Kriminaltechnik) sichtbar gemacht werden.

Zeuge: Dr. Andreas H. von A., ehem. Leitender Archivdirektor Dortmund (Ehemann der „Zeugin vom Dachfenster“ Veronika von H./Dortmund).
Bin NS-Historiker, wissenschaftliche Erforschung des Nationalsozialismus und Widerstand. Unter meiner Leitung Gedenkstätte entstanden. Das erste Mal, dass mir was aufgefallen ist, war Mitte oder Ende 2004, starke Veränderungen auf dem Nebengrundstück Dortmund). Überdimensionaler Sichtschutz angebracht worden. Das war mir unerklärlich. Die darauf folgende Beobachtung war, dass ich an insgesamt drei Tagen Grabungsgeräusche gehört habe, als ich im Garten war. Hat mich interessiert (Frühjahr 2005). Bin in den nächsten Tagen ins Obergeschoss gegangen und habe vom Dachgeschoss zwei Personen gesehen. die auf der Hinterseite gegraben haben. Eine Person konnte ich von der Größe und vom Outfit her feststellen, bullige Figur und trug graue Wollmütze. Eine kleinere untersetzte Person. Die größere Person trug eine Camouflage-Hose. Die zweite Person war kleiner und war der anderen Person unterstellt. Das war ein hektisches Graben. Später habe ich noch eine dritte Person festgestellt. Vom Phänotyp würde ich sie der rechten Szene zuordnen.

Im Rahmen meiner Arbeit hatte ich auch mit Neonazis zu tun. Bei der ersten Grabungseinsicht: rechteckiger Aushub und die schaufelnden Personen hatten einen mal zwei Meter gegraben. An einem der nächsten Tage war Aushub mit schwarzer Folie abgedeckt. Das war allerdings sehr seltsam. Ausgrabungen fanden im ersten Halbjahr 2005 statt. Der nächste Abschnitt 30. März bis 1. Aprilwoche 2006, an einem Freitag (konnte früher nach Hause), meine Tochter hatte ihr Erstes Staatsexamen in Leipzig abgelegt. Möbelwagen brachte Möbel. Beim Parken ist mir als störend ein größeres Wohnmobil aufgefallen. Meine Frau hat dann einen Zettel angebracht, damit Wohnwagen parken konnte. Ein zweites Fahrzeug vom 31. März aufgefallen. War ein Kastenwagen und eine Person, die einer Person ähnlich sah, die gegraben hatte. Zeitsprung: 2011, nachdem in der Presse die Verbrechen des NSU und die Tatorte bekannt wurden sagte meine Frau: Das sind die drei Personen, die damals im Garten standen. Sie konnte 100prozentig sagen, das war Zschäpe.

Sie hatte ein Fernglas zur Hilfe genommen. Gefragt: Bist du sicher? Mir ihr darüber geredet, wie soll man damit verfahren. Brakeler Hellweg hätte Mosaiksteinchen sein können. War entsetzt oder überrascht, dass so etwas in unmittelbarer Nähe stattgefunden hat, konnte meiner Frau keine Ratschläge geben. Wir sind davon ausgegangen, dass zum Tatort Dortmund ermittelt worden war. Örtliche Polizei wollten wir nicht einschalten. Ich habe gesagt, das muss meine damalige Lebensgefährtin entscheiden. Diesen Schritt hat sie dann selbständig gemacht. Ich war mit dem Fest zur Pensionierung ausgelastet. Erst trat sie mit Journalist dann mit Nebenkläger in Verbindung.

Richter Götzl: Warum nicht Polizei?

Hatten zur örtlichen Polizei kein Zutrauen. Als Verbindungen zu Dortmund für uns deutlicher wurden (Brief veröffentlicht, Robin S.) war das eine Spur nach Dortmund. Als das mit dem Brief bekannt wurde, sagte meine Frau wutentbrannt: Jetzt muss ich etwas unternehmen! Sonst kann ich das nicht plausibel erklären.

Richter Götzl: Warum nicht GBA (Generalbundesanwalt)?

H: Der Weg war mir so nicht bekannt. Bundesanwaltschaft schien mir von der Ansiedlung… Haben wir jedenfalls nicht erörtert. Entscheidung hat meine Frau getroffen.

Richter Götzl: Haben Sie nicht mit Ihrer Frau über die Weitergabe an die Behörden gesprochen?
Zeuge H. von A.: Grundsätzlich haben wir über das Procedere wenig gesprochen. In den Gesprächen drehte es sich immer darum, an welcher Stelle man das Wissen kundtun könnte. Ich selbst habe das nicht forciert. Ich habe gesagt: Wenn du sie 100prozentig erkannt hast, musst du das kund tun, an wen auch immer. Das war in der Phase Ende 2011, Anfang 2012. Für mich standen andere Dinge im Fokus (Abschied). Ich habe damit gerechnet, dass meine Frau den richtigen Weg wählt. 2012 haben wir vielleicht zwischendurch gesprochen. Ich war nur fragmentarisch zu Hause.

(Heike Borufka, HR)
15.50 Uhr: Kriminalhauptkommissar (KHK) Rainer G., 45, BKA:
Von November 2011 bis August 2012 mit Ceska-Serie beschäftigt. Außerdem Herkunftsermittlung zu Waffen, die gefunden worden waren. Vermerk 28. März 2012. War einer der Sachstände, die wir hin und wieder geschrieben haben, wo wir diverse Erkenntnisse zusammengestellt haben.

"Paulchen Panther"-Video: Bilder der Opfer augenscheinlich nach der Tat. Gegebenenfalls täterseitig oder aus anderen Quellen integriert. Ergebnis: Alle drei Bilder zu allen drei Opfern sind mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit täterseitig gemacht worden. Herr Simsek lebte ja noch. Bild zeigt Opfer liegend auf der Ladefläche des Transporters. Mordopfer Tasköprü war von Vater gefunden worden. Hat ihn von hinter der Theke in Mitte des Raumes bewegt. Auf Video liegt das Opfer hinter der Theke. Simsek-Szene aus "Aktenzeichen XY" war nachgestellt und mit dem Aufdruck "Fälschung" im Video gezeigt. Auch mehrere Zeitungsartikel sichergestellt, die sich mit nahezu allen Taten der Ceska-Serie befasst haben, Ausnahme war Tat Nr. 5 in Rostock (Mord an Mehmet Turgut, der in einem Dönerimbiss für einen Freund eingesprungen war, Februar 2004). Die Artikel konnten auch teilweise mit Notizzetteln, die mit einzelnen Ziffern versehen waren, in Verbindung gebracht werden. Kriminaltechnische Untersuchungen: daktyloskopische Spuren (Fingerabdrücke) gefunden auf Artikeln aus der Zeitung "Kölner Express" (Sprengstoffanschlag Keupstraße Köln, 9. Juni 2004) vom 11. Juni 2004 und Artikel aus der Münchner „tz“ vom 30. August 2001, der sich mit Mord an Habil Kilic (29. August 2001) befasst hat. Fingerabdrücke auf Zeitungen von Zschäpe, aber keine Erkenntnisse, wie sie darauf kamen. Es waren regionale und überregionale Zeitungen. Die beiden Artikel mit Fingerspuren wurden nicht in den Videos verwendet. Über das Internet kann man an Funkfrequenzen kommen.
15.46 Uhr: Ende Zeugenbefragung.

Anregung RA Bliwier (Anwalt Familie Yozgat): Wir haben uns Beiziehungsantrag angeschlossen. Werden am Freitag Senat einen Auswertungsvermerk vom Polizeipräsidium Hessen, TKÜ T. Handy 3, 28. April 2006: "Hi A…, ich bins, B...... Wenn du dein Handy anmachst, kannste ja mal anrufen." Ist konkreter Hinweis einer TKÜ (telekommunikationsüberwachung). Ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, warum diese Protokolle nicht vorgelegt werden und Aktenbestandteile werden sollen. Behalte mir Antrag vor.
Richter Götzl: Zeugin E.  nicht in der Lage, nach München zu kommen. Möglicherweise werden wir bereits am Mittwoch zu Ihnen, Herr S., und den Fragen seitens der Verteidigung kommen.
Rechtsanwalt Pausch (Verteidiger Carsten S.): Mittwoch 9.30 Uhr Verhandlung beim BGH, wäre frühestens Nachmittag da.
Richter Götzl: Tag nutzen und mit der Vernehmung beginnen, nicht vor Ihrem Eintreffen. Einfach anrufen, aber bitte darauf einstellen.

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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