95. Verhandlungstag, 19.3.2014 "Mal nach dem Rechten geschaut"
Belangloses mit Zschäpe gequatscht, von den Uwes angeblich nicht viel mitbekommen - einem mutmaßlichen Ex-NSU-Strohmann musste der Richter heute spärliche Informationen aus der Nase ziehen. Dafür könnte die Aussage eines anderen Zeugen Carsten S. belasten.
19. März
Mittwoch, 19. März 2014
"Man muss fragen und fragen und fragen. Ich will mich ja nicht selbst vernehmen." Aus diesen Worten von Manfred Götzl sprach deutliche Frustration. Mehr als eine Stunde befragte Götzl da schon den Zeugen Carsten R., und die spärlichen Antworten des 36-Jährigen und seine breiten Erinnerungslücken verärgerten den Vorsitzenden Richter sehr. Carsten R. kann sich zwar noch erinnern, dass er 1998 bei einer Wohnungsanmietung in Chemnitz als Strohmann auftrat und Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe dann einzogen. Wer ihn aber um die Hilfe bat und wer den Kontakt zu den drei Untergetauchten Neonazis aus Jena hielt, wollte Carsten R. zunächst komplett vergessen haben. Richter Götzl musste ihm die dann immer noch sehr spärlichen Informationen mühsam aus der Nase ziehen. "Sprache ist auch etwas Verräterisches und meine Wahrnehmung ist, dass sie mir ausweichen wollen", warf Götzl dem Zeugen vor, nachdem dieser erklärt hatte, die Fragen des Richters seien zu vage.
Wohnung für das Terrortrio angemietet
Carsten R. gehörte Ende der 1990er-Jahre zur rechtsextremen Szene in Chemnitz. Ein kleiner Kreis von Leuten dort habe von dem polizeilich gesuchten Trio aus Jena gewusst, dass sich in Chemnitz aufgehalten habe, sagte Carsten R. nun dem Gericht. Weil er nicht polizeibekannt gewesen sei, habe ein Freund ihn gebeten bei der Wohnungsanmietung als Strohmann zu helfen. Beate Zschäpe und er hätten sich dann der Maklerin gegenüber als Paar ausgegeben, erklärte Carsten R. zunächst. Später war er sich da nicht mehr sicher. Warum Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt auf der Flucht waren, will Carsten R. - er ist heute Personalsachbearbeiter bei einer Münchner Firma - damals nicht interessiert haben. Von August 1998 bis April 1999 wohnte das Trio den Ermittlungen zufolge in der Wohnung, die Carsten R. anmietete. Alle paar Monate habe er "mal nach dem Rechten" geschaut, erklärte R. nun vor Gericht. Er habe dann immer ca. eine Viertelstunde mit Zschäpe über Belangloses gesprochen, von den beiden Uwes aber nicht viel mitbekommen. Wie die Mietzahlungen abgewickelt wurden und woher die drei das Geld überhaupt hatten, wisse er nicht, sagte Carsten R.
War Schalldämpfer bestellt oder nicht?
Vor ihm sagte ein Beamter des Bundeskriminalamtes aus. Er vernahm 2012 den Zeugen Andreas S., der im Prozess die Aussage verweigert hat, um sich nicht selbst zu belasten. Er gab damals zu, an den Angeklagten Carsten S. eine Pistole mit Schalldämpfer verkauft zu haben - mutmaßlich jene Ceska-Pistole, mit der neun von zehn Morden begangen wurden, die dem NSU zugerechnet werden. Der Impuls zu dem Waffenkauf sei von den Angeklagten Carsten S. und Ralf Wohlleben gekommen, sagte Andreas S. in seiner Vernehmung durch Polizei und Bundesanwaltschaft. Die Pistole sei definitiv mit Schalldämpfer bestellt worden. Damit widersprach der Zeuge damals der Aussage von Carsten S. Er räumt zwar ein, die Waffe gekauft zu haben. Der Schalldämpfer wurde aber nach seiner Darstellung mitgeliefert, ohne bestellt gewesen zu sein. Für den Prozess ist die Frage, ob der Schalldämpfer geordert wurde von großer Bedeutung. Wenn er bestellt war, ist das nach Ansicht der Ermittler der Beweis dafür, dass mit der Pistole gemordet werden sollte.