NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 297. Verhandlungstag, 13.7.2016

Heute wird als einziger Zeuge und über viele Stunden David Petereit vernommen - stellvertretender Landesvorsitzender der NPD Mecklenburg-Vorpommern und zeitweise Herausgeber des rechten Magazins "Weißer Wolf".

Von: Tim Aßmann, Christoph Arnowski

Stand: 13.07.2016 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

In dem Magazin "Weißer Wolf" finden sich Bezüge zum NSU, vor allem geht es um eine Grußbotschaft an den NSU in einem der Hefte. Des Weiteren soll der "Weiße Wolf" Spenden von der Terrorzelle erhalten haben. Petereit kann sich aber an viele wichtige Details angeblich nicht erinnern.

Zeuge:

  • David Petereit, NPD-Landtagsabgeordneter (zeitweise Hrsg. der Zeitschrift "Weißer Wolf")

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Tim Aßmann, BR)
Beginn 9.49 Uhr.
Zuhörertribüne zu knapp zwei Dritteln gefüllt, viele Zuschauer im Studenten-Alter.

Richter Manfred Götzl: Wir haben für heute den Zeugen Petereit geladen. Ist er erschienen?
Es kommt (schwarzes Hemd, braune Hose) und in Begleitung eines Rechtsbeistands der Zeuge Petereit, David, am 8. Januar 1981 geboren in Rochlitz, Landtagsabgeordneter, "zu laden über meinen Rechtsanwalt".

(Christoph Arnowski, BR)
(Wirkt sehr selbstsicher, wie er das vorträgt.)

(Tim Aßmann, BR)
Verlesung: Genehmigung der Vernehmung des MdL Petereit durch die Landtagspräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.

Götzl: Geht uns um den sogenannten NSU-Brief und darum, inwiefern sich der "Weiße Wolf" mit dem NSU beschäftigt hat. Bitte erst mal von sich aus schildern. Bitte schön!
David Petereit: Weiß ja, wieso ich hier bin. Geht um die sogenannte Grußbotschaft an den NSU aus dem Heft Nr. 18, "Weißer Wolf", der zu diesem Zeitpunkt von mir herausgegeben wurde, was ich auch nie bestritten habe. Bei Durchsuchung wurde Brief mit Absender NSU bei mir gefunden, konnte mich damals nicht daran erinnern, kann es heute nicht. Habe das dem Bundeskriminalamt (BKA) gesagt. Wenn ich es gewusst hätte (sich erinnert hätte), hätte es zwei Möglichkeiten gegeben: entweder sich zu melden oder wegzuschmeißen, weil niemand bei klarem Verstand sich ja sonst dazu geäußert hätte. Das ist alles, was ich dazu sagen kann.

(Christoph Arnowski, BR)
Götzl: Was ist mit Grußwort gemeint, wie kam es dazu?
P: Auf Seite 2 oder 3 des Heftes befindet sich ein Text: "Es hat Früchte getragen, der Kampf geht weiter." Genau weiß ich nicht, aufgrund dessen wurde bei mir durchsucht und der Brief gefunden.

(Tim Aßmann, BR)
Petereit: Weiß nicht mehr, warum dieser Text da drin ist, wer dafür verantwortlich ist. Ich weiß es ehrlich nicht mehr. Weiß über Presse von dem Text. Hätten Sie mich vor drei Jahren gefragt, könnte ich gar nichts dazu sagen.
G: Wie kam es zu diesem Rundbrief ("Weißer Wolf")? Von wem stammen die Beiträge?
P: War ursprünglich Rundbrief an Kameraden, Freunde. Auflage wurde immer größer und es kam ein Haufen Rückmeldungen. War wie freiwillige Mitarbeit, gab keine Redaktion, habe ich alleine gemacht. Weiß nicht, ob es die Leute, die mir was zugesendet haben, wirklich gibt. Ich kenne die teilweise gar nicht.

G: Von wem wurde das Vorwort gemacht?
P: Denke, von mir.
G: Pseudonym?
P: Ja.
G: Welches?
P: Eiwaz.

Petereit werden nun Textstellen vorgehalten - am Richtertisch.
G: Welche Textstellen stammen nun von Ihnen?
P: Ich kann über dieses Heft, über alle Hefte, nichts mehr mit Konkretheit sagen. Ich gehe davon aus, dass ich das da alles reingesetzt habe. Wie die Entscheidung fiel, wie das da reinkam, kann ich Ihnen nicht sagen.
G: "Vielen Dank an den NSU. Es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter." - Was verbinden Sie denn jetzt mit diesem Text?
P: Ich habe da überhaupt keine Verbindung ... Es ist so lange her ... Meine Erinnerung ist gegen Null, was solche Sachen angeht von früher.
G: Habe Sie so verstanden, dass das von Ihnen stammt?
P: Ich gehe davon aus, ja.
G: Was sagt Ihnen der Text? Kommt da Zusammenhang mit irgendwelchen Ereignissen?
P: Nein.
G: Wer dankt jetzt dem NSU wofür?
P: Genau darauf kann ich Ihnen keine Antwort geben, weil ich es nicht weiß.
G: Sie gehen davon aus, dass der Text von Ihnen ist?
P: Genau, aber ich habe dieses Heft nicht jetzt rausgegeben, sondern zehn Jahre früher ... sind ja nicht der erste, der mir diese Fragen stellt ... ist alles leer.

(Christoph Arnowski, BR)
Götzl: "Es hat Früchte getragen." - Wer ist das "Es"?
P: Weiß ich nicht, alles leer, Sie sind ja nicht der einzige, der fragt, auch das BKA hat gefragt.
Götzl: "Der Kampf geht weiter"?
P: Wenn ich es jetzt auslegen müsste, alles - nur nichts Strafrechtliches. Üblicher Sprachgebrauch in rechten Kreisen. Aber das finden Sie auch bei der SPD.

(Tim Aßmann, BR)
G: Brief war in Ordner: Was ist denn da aufbewahrt worden?
P: Alles, was mit dem "Weißen Wolf" zu tun hatte. Waren zwei Ordner. Kann es Ihnen nur allgemein sagen.

(Christoph Arnowski, BR)
P: In einem die Ausgaben, in einem, was nicht Platz gefunden hat.
G: Wann haben Sie zuletzt die Ordner angeschaut?
P: Als das BKA da war.

(Tim Aßmann, BR)
G: Haben Sie Spenden bekommen?
P: Gab natürlich Geld, immer mal wieder, von Leuten, die das Heft bezogen haben. Waren Unkostenbeiträge in unterschiedlicher Höhe, wurde in der Regel über Postweg abgewickelt.
G: In welchem Umfang?
P: Zum Teil Hartgeld auf Papier aufgeklebt.
G: Unkostenbeiträge?
P: Bin mir nicht mehr sicher, war gestaffelt, sind sicherlich auch mal mehrere hundert Euro geflossen. Haben bestimmt 1,50 pro Heft genommen.
G: Größere Beträge. 1.000? 2.000?
P: Nein, also wenn da irgendwelche vierstelligen Beträge um die Ecke gekommen wären, da könnte ich mich bestimmt dran erinnern.

Götzl hält Verfassungsschutz-Deckblattmeldung über anonyme Spende von 2.500 Euro an "Weißen Wolf" vor.
P: Wenn ich irgendwann mal so viel Geld bekommen hätte, wüsste ich das. An sowas kann ich mich nicht erinnern. Vielleicht müssen Sie da mal den Behördenleiter vorladen. Vielleicht kann der da Licht ins Dunkel bringen.
G: Vorhalt aus Meldung: "Macht weiter so. Das Geld ist bei Euch gut aufgehoben" - Können Sie sich daran erinnern?
P: Nein. Der bei mir gefundene Brief hat einen solchen Tenor, aber wenn Sie mich vor drei Jahren danach gefragt hätten? Nein.

(Christoph Arnowski, BR)
Götzl: Sie haben gesagt, Sie hätten ihn auch wegwerfen können, weil Sie damit nichts zu tun haben wollen. (Belehrt den Zeugen, dass er die Wahrheit sagen muss.)

(Tim Aßmann, BR)
G: Sie sind zur Wahrheit verpflichtet als Zeuge. Sie dürfen nichts verschweigen.
P: Das ist mir klar. Das ist mir durchaus bewusst. Ich kann Ihnen doch nicht sagen, was Sie vermutlich hören wollen
und nach zwei Jahren Berichterstattung ... Ich weiß ja auch, was da für ein Dreck geschrieben wird gerade über meine Person, aber das ist eben nicht meine Erinnerung. Meine Erinnerung geht gegen Null in dieser Zeit.
G: Begriff NSU. Wann zum ersten Mal aufgefallen?
P: Weiß ich ziemlich genau. NPD hatte Parteitag in Neuruppin und da stand in der Zeitung "Wohnmobil ausgebrannt" und so. Parteitage sind ja nicht immer so spannend. Da hatte man Zeit zum Zeitung lesen. Kann Ihnen aber nicht das Datum sagen. Nur den Anlass.
G: Ab wann Herausgeber (vom "Weißen Wolf")?
P: Kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ab da, wo das Postfach in Neustrelitz angegeben ist, habe ich es auf jeden Fall versandt.

Nun ist von Rune im" Weißen Wolf" die Rede - im Pseudonym Eiwaz.
Götzl: Welche Bedeutung hat die Rune?
Petereit: Weiß ich nicht mehr.
Raunen auf der Zuhörertribüne.

(Christoph Arnowski, BR)
Götzl: Warum haben Sie die Bezeichnung ausgewählt?
P: Das weiß ich nicht mehr, ich denke mal, ich habe mir unter vielen Runen eine ausgesucht, die ich gut fand, einfach so.
Götzl: Zurück zum Geld, das Sie bekommen haben. Einmal Unkostenbeiträge von Beziehern. Gab es noch sonstige Spenden?
P: Nein.
Götzl: Werbung?
P: Ja, wo Sie das ansprechen, kleinere Beträge, 25 Mark oder Euro, in einem der letzteren Hefte ist Aufstellung. Viertelseite, halbe Seite, ganze Seite.
Götzl: Was ist mit dem Geld geschehen?
P: Das habe ich beiseitegelegt und damit den Druck des nächsten Heftes finanziert.
Götzl: Wie kam das Geld?
P: Kam per Post in der Regel. Manchmal auch persönlich übergeben.

(Tim Aßmann, BR)
G: Hat noch jemand mitgearbeitet?
P: Nach meiner Erinnerung nicht. Wenn einer zwei, drei Sachen geschickt hat, die veröffentlicht wurden, ist er ja kein Mitarbeiter. Entschieden habe ich.
G: Unter dem Namen Eiwaz mal irgendwelche Verkäufe im Internet getätigt?
P: Keine Ahnung.

G: Kennen Sie einen der Angeklagten?
P: Ist mir natürlich durch den Kopf gegangen.
G: Ob Sie sie persönlich kennen?
P: Weiß ich nicht genau, bin mir ziemlich sicher, dass ich irgendwo mal Ralf Wohlleben kennengelernt habe, aber keinen persönlichen Kontakt. Hr. E. (André E.), da kenn ich den Bruder, wusste nicht, dass die Zwillinge sind, könnte nicht sagen, ob ich da den einen oder den anderen traf.
G: Kontakt Wohlleben zeitlich einordnen?
P: Um die Jahrtausendwende bin ich schon ein bisschen durch die Republik gefahren, muss sich im Laufe der Jahre gelegt haben. Darüber hinaus habe ich ein sehr schlechtes Namens- und Gesichtergedächtnis. Ist eine Sache, die passiert häufiger, also nicht nur vor Gericht, falls Sie da so einen Eindruck haben.

G: Erinnerung an BKA-Vernehmung?
P: Ja, die haben Eindruck hinterlassen.
G: Inwiefern?
P: Ja, war erstes Mal, dass ich mit denen zu tun hatte. Haben ja auch zweimal durchsucht, zehn Minuten später nochmal, auch noch Vernehmung. Nachdem das durch die Republik ging, wurden meine PKWs angesteckt, die da durchsucht wurden. Ja, ich kann mich genau an diesen Tag erinnern.
G: Vorhalt: "Kennen Sie Wohlleben? Ja, kenne ihn aus Funk und Fernsehen."
P: Wenn es da so steht, wird es so gewesen sein. Habe ja eben gesagt, dass ich nicht ausschließe, ihn irgendwo getroffen zu haben. Für mich ist das kein Widerspruch.
G: Warum dann damals bei Vernehmung nicht gesagt, was Sie heute gesagt haben?
P: Hat vielleicht damit zu tun, dass dazwischen zwei bis drei Jahre ins Land gegangen sind.

(Christoph Arnowski, BR)
Götzl: Wann ist Ausgabe 18 erschienen?
P: 2000, 2001? Kann ich Ihnen auch nicht genau sagen. Möglicherweise steht auf der ersten Seite ein Datum, müsste da stehen.
Götzl: Haben Sie mal Pressemitteilung zur Herausgeberschaft abgegeben?
P: Nein, habe ich nicht.
Götzl: Vorhalt Ausgabe 1, 2002, Ausgabe 18.
P: Dann muss das 2002 gewesen sein.
Götzl: Mir geht es darum, wann der Rundbrief erschienen ist.
P: Das ist mir klar, aber ich weiß es nicht.
Götzl: Hatten Sie zum "Weißen Wolf" auch eine Homepage?
P: Es gab mal eine Internetseite, aber wann, kann ich nicht sagen. Ich könnte noch was zu Thomas Richter [V-Mann "Corelli"] erzählen, das werden Sie ja als nächstes fragen. Ist ja eine ziemlich schillernde Figur.
P: Habe ihn in irgendwann in Dresden getroffen, bot kostenlosen Speicherplatz auf "Oikrach"-Server an, dann lief er noch als Fotograf rum, aber besonders innig war die Beziehung nicht.

(Tim Aßmann, BR)
P: Irgendwann muss es Speicherplatz auf einem Server gegeben haben, den Richter betrieben hat. Er hatte mir den kostenlos angeboten, als ich ihn mal in Sachsen-Anhalt kennengelernt habe. Dass er sich so freizügig angeboten hat, das erklärt sich ja nun.

Pause bis 10.50 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 11.01 Uhr.

Götzl: Sie hatten vorhin gesagt, dass der bei Ihnen gefundene Brief so einen Tenor gehabt hätte ("Macht weiter so. Geld ist bei Euch gut aufgehoben" - wie in der VS-Deckblattmeldung steht).
Petereit: Ja, habe ich gesagt.
G: Wie viele Briefe gab es?
P: Insgesamt?
G: Die bei Ihnen aufgefunden wurden.
P: Wurde ein Brief gefunden.
G: Wie viele mit Bezug zum NSU erhalten?
P: Bis das BKA ihn gefunden hat und auch bis jetzt, habe ich nicht mal Erinnerung an diesen einen.

Der Brief wird an die Wand projiziert, Petereit kommt an den Richtertisch: Gehe davon aus, dass dies eine Kopie des Briefes ist, der bei mir gefunden wurde.
Der Zeuge darf wieder Platz nehmen.

G: Gab es im "Weißen Wolf" mal Spendenaufruf von Ihrer Seite?
P: Kann ich nicht sagen, aber auch nicht ausschließen.

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten (Vertreter der Bundesanwaltschaft): Sie haben verneint, mal Presseveröffentlichung zu Ihrer Herausgeberschaft des "Weißen Wolfs" gemacht zu haben?
P: Richtig.
W: Halte vor aus Ihrer BKA-Vernehmung: "Ich möchte etwas zu meiner Presseveröffentlichung vom 28. März 2012 sagen. Möchte nicht mit Trio in Verbindung gebracht werden, bin erst ab Ausgabe 20 verantwortlich, möchte Schaden von mir und meiner Partei abwenden."
P: Gibt Pressemitteilung der NPD dazu, die ist nicht von mir. Habe mich wahnsinnig darüber aufgeregt, kann sein, dass sich das (Aussage in der Vernehmung) darauf bezogen hat. Verantwortlich dafür war unser damaliger Fraktionsgeschäftsführer.
Inhaltlich habe ich mit dieser Erklärung gar nichts zu tun.
W: Haben Sie das denn so zu Protokoll gegeben beim Bundeskriminalamt?
P: Das weiß ich nicht. Möglicherweise wurden auch Sachen aufgeschrieben, die so nicht gesagt wurden und beim Rüberlesen über das Protokoll ist das dann verschwommen.
W: Liest sich für mich so, als ob Sie das in der Vernehmung eigeninitiativ aufgegriffen hätten ...
P: Weiß ich nicht mehr. Also, es ist nicht so, dass ich dazu eine Pressemitteilung gemacht habe. So, wie Sie es vorlesen, würde ich es aber auch so verstehen.

RA Seda Basay (Nebenklage-Anwältin der Angehörigen des ermordeten Enver Simsek): Homepage der NPD Mecklenburg Vorpommern: Persönliche Erklärung des MdL Petereit: "Habe Fanzine erst ab Ausgabe 20 betreut." - Ist das Ihre persönliche Erklärung?
P: Vermutlich ja.
B: Persönliche Erklärung?
P: Ja, also ... mit der Erinnerung ist echt schlecht heute. Tut mir leid.

RA Edith Lunnebach (Nebenklage-Anwältin der Opfer des Anschlags in der Kölner Probsteigasse): Erstellung des "Weißen Wolf": Wie haben Sie es ganz konkret gemacht?
P: Ich habe die Sachen, die mir wichtig erschienen, zusammengestellt.
L: Am Computer erstellt?
P: Ja.
L: Wie haben Sie das am Computer erstellt? (das Vorwort mit der NSU-Danksagung)
Es wird ihm nochmal vorgehalten.
L: Ist hervorgehoben. Sehen Sie da Unterschiede im Schriftbild?
P: Oh ja, natürlich. Die Schrift ist dicker und größer - genau wie das Postfach.

L: Hatten Sie Entscheidungsmöglichkeit, was Sie hinein bringen?
P: Ja, natürlich.
L: Gab es mal Dinge, die Sie nicht veröffentlich haben, weil sie Ihnen nicht passten?
P: Ja, keine konkreten Erinnerungen, aber da gab's was. Gab mal was Germanisches, Rituale und so. Das war Unsinn - nicht veröffentlicht.
L: Kann ich daraus schließen, dass Ihnen das (NSU-Danksagung) nicht unsinnig erschien?
P: Sie können daraus schließen, was Sie wollen, aber konkret kann ich es Ihnen nicht sagen.
P: Nach meiner Erinnerung habe ich NSU zum ersten Mal auf dem Parteitag in Neuruppin wahrgenommen.
L: Haben Sie Kürzel von Organisationen verwandt, zu denen Sie überhaupt keine Informationen hatten?
P: Das kann durchaus möglich sein.

Götzl ermahnt den Zeugenbeistand, den Zeugen nicht zu beeinflussen.

(Christoph Arnowski, BR)
Lunnebach: Was hat er (der Zeugenbeistand) denn genau gesagt?
P: Das können wir jetzt abkürzen, ich habe keine Erinnerung.
Zeugenbeistand: Ich habe gesagt, er hat keine Erinnerung, damit erübrigen sich alle Fragen, alles ist Spekulation.

(Tim Aßmann, BR)
L: Sie sagten (in Vernehmung), Sie hätten den Ordner, in dem der Brief war, durchgesehen. Wissen Sie noch, wann das war?
P: Nein, das weiß ich nicht, aber es gab ja vor der Durchsuchung den Bericht des apabiz (Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum e.V.) und da kann es durchaus sein, dass ich den nochmal durchgeschaut habe.
P: Bin mir sehr sicher, dass ich dieses Schreiben nicht vorher gesehen habe.

RA Bernd Max Behnke (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Mehmet Turgut): Hatten sie 2004 Kenntnis von Turgut-Mord?
P: Dass dort (gemeint ist Rostock) auch ein Mord geschah, davon werde ich wohl in der örtlichen Presse gelesen haben.
Petereits Rechtsbeistand nennt diese Frage sachfremd. Götzl kann das nicht nachvollziehen.
Rechtsbeistand: Es geht um den NSU und den "Weißen Wolf" und nicht um irgendwelche Taten.
Nun ist Götzl verblüfft.
G: Wüsste nicht, warum diese Frage unzulässig sein sollte.
Rechtsbeistand: Habe es dargelegt.
Behnke: Wann haben Sie davon erfahren?
RA Olaf Klemke (Verteidiger von Ralf Wohlleben) moniert die Frage.
Klemke: Petereit hat nicht gesagt, dass er sich definitiv erinnert, das gelesen zu haben.
Behnke: Er hat gesagt: "Ich habe das aus der Presse erfahren."
Götzl sieht es auch so, Behnke formuliert Frage dennoch um.
P: Da ich politisch interessiert bin, werde ich das wohl gelesen haben.
Bin nicht sicher, ob ich da schon in Rostock gelebt habe. Wann, sagten Sie, war das?
B: Februar 2004.
P: Bin mir nicht sicher, glaube, habe da noch nicht mal in Rostock gewohnt.

(Christoph Arnowski, BR)
Behnke: Das war in Rostock, war das in Ihrer Nähe?
Petereit: Bin mir nicht ganz sicher, ich meine, Lehre erst im Frühjahr beendet. Ich glaube, dass ich erst im Oktober mit dem Studium in Rostock begonnen habe, da wäre ich dann in Neustrelitz gewesen, 150 Kilometer.

(Tim Aßmann, BR)
B: Haben sie 2004 im Februar am "Weißen Wolf" mitgearbeitet?
P: Kann Ihnen nicht sagen, ob es den "Weißen Wolf" da überhaupt noch gab.
B: War "Vielen Dank an den NSU" als Ermunterung für weitere Straftaten gedacht?
Frage wird moniert, Behnke zieht sie zurück.
B: Seit wann sind Sie MdL (Mitglied des Landtags) in Mecklenburg-Vorpommern?
Klemke beanstandet die Frage, Behnke erhält sie aufrecht.
Der Rechtsbeistand des Zeugen schaltet sich ein.
Götzl: Hier redet nicht jeder, wann er will.
Behnke: Habe Erkenntnisinteresse, inwiefern sich die Fraktion mit dem Thema beschäftigt hat - insbesondere vor dem Hintergrund der Tat in Rostock.
RA Michael Andrejewski (Rechtsbeistand des Zeugen und ebenfalls NPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern): Ist sachfremd und zurückzuweisen.

Es gibt nun Streitereien darüber, wer wann reden darf und RA Sebastian Scharmer (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Mehmet Kubasik) ruft laut in den Saal hinein.

(Christoph Arnowski, BR)
Zeugenbeistand interveniert, im Zivilprozess wäre das eine unzulässige Ausforschung.
Behnke: Vertrete Angehörige eines Opfers.
Klemke: Das Verfahren richtet sich nicht gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands im Landtag Mecklenburg Vorpommern.

(Tim Aßmann, BR)
Behnke darf weiter fragen.
B: In der Zeit, in der Sie im Landtag waren, wurde in Rostock ein Mahnmal eingeweiht. Hatten Sie davon Kenntnis?
Klemke: Was hat das mit der Sache zu tun?
B: Wollen Sie freiwillig darauf antworten, Herr Zeuge?
Götzl: So geht es tatsächlich nicht. Das ist Missachtung mir gegenüber. Die Frage ist beanstandet.
B: Dann nehme ich die Frage zurück, behalte mir weitere vor. Glaube, wir brauchen jetzt mal eine Pause.
Götzl: Das bestimmen auch nicht Sie.

RA Antonia von der Behrens (Nebenklage Kubasik) möchte Vorhalte vorbereiten.
Mittagspause bis 12.45 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 13.05 Uhr mit dem Zeugen Petereit (weiterhin begleitet durch seinen Rechtsbeistand Michael Andrejewski, ebenfalls NPD-MdL in MV)

Antonia von der Behrens: Wer hat das Heft vor Ihnen gemacht?
Petereit: Mike F.
vdB: Seit wann kennen Sie ihn?
P: Weiß ich nicht mehr.
vdB: Wann ungefähr Heft übernommen?
P: Weiß nicht mehr, muss ihn davor gekannt haben.
vdB: Politische Bezüge zu F.?
P: Nein.
vdB: Sagt Ihnen Silvia F. was?
P: Die Frau? Ja, natürlich. Müssten beide in der HNG ("Hilfsgemeinschaft Nationale Gefangene") gewesen sein.
vdB: Hat Ihnen einer von beiden von drei Untergetauchten aus Jena berichtet?
P: Nein.
vdB: Name Mundlos mal gefallen?
P: Nein.
vdB: Vorhalt: Postfach änderte sich ab Ausgabe 13 des "Weißen Wolf". Dort auf Seite 2 ursprüngliche Postadresse durchgestrichen, neue Adresse in Neustrelitz eingetragen.
Kommt da Erinnerung?

RA Wolfgang Stahl (Zschäpe-Verteidigung) beanstandet Vorhalt, will wissen, was das für Kopien sind und woher die kommen? (die Kopien, aus denen von der Behrens vorhält).
Götzl hält den Vorhalt für korrekt, Stahl will Herkunft der Kopien wissen.
Der Zeuge muss nun kurz raus - und nachdem ihn Götzl auffordert, geht auch der Rechtsbeistand des Zeugen raus.
vdB: Sind Kopien einer Originalausgabe. Mehr sage ich dazu nicht.
Stahl: Ich möchte gerne wissen, woher diese Dinge stammen.
vdB: War bisher nicht Gegenstand der Beweisaufnahme.
Stahl: Dieses Heft an sich war Gegenstand.
Götzl: Es ist immer interessant zu wissen, woher etwas stammt, aber den Vorhalt an sich hindert das meines Erachtens nicht.
Weingarten: Es war unter anderem der Rechtsanwalt Stahl, der hier den Verfahrensbeteiligten, auch der Rechtsanwältin von der Behrens, erklärt hat, dass selbstverständlich aus Verteidigerwissen vorgehalten werden darf.
Stahl: Das kann man nicht miteinander vergleichen.
von der Behrens sieht keine Veranlassung, weitere Informationen zur Herkunft des Vorhaltes zu machen.
Götzl: Gibt es Gründe dafür?
vdB: Ja, und ich sehe auch verfahrensrechtlich keine Gründe, das hier zu tun.
vdB: Nach meiner Kenntnis ist das Heft so gedruckt worden - mit den handschriftlichen Anmerkungen.
Stahl: Dann würde ich darum bitten, das Original hier vorzuhalten.
RA Alexander Hoffmann (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Kenne keine Regelung, dass man Vorhalt im Original machen muss.
RA Nicole Schneiders (Verteidigerin von Ralf Wohlleben) schließt sich der Beanstandung an.
Klemke: Authentizität muss geklärt werden, bevor vorgehalten werden kann.
Weingarten: Kommt aus unserer Sicht auf die Frage an, in welcher Form vorgehalten werden kann. Wenn die ersten Fragen auf die Authentizität gerichtet sind, ist das völlig unproblematisch.
Pause bis 14.00 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 14.27 Uhr mit dem Beschluss: Frage wird als ungeeignet zurückgewiesen.
Zeuge kann wieder rein.

Von der Behrens hält nun die Kopie vor und fragt, ob der Zeuge die Handschrift wieder erkennt.
Petereit: Sieht aus wie meine Handschrift, ja.
vdB: Haben Sie unabhängig von dem Vorhalt in einer Ausgabe eine Postfachadresse durchgestrichen und eine neue eingefügt?
P: Weiß ich nicht, sieht ja offensichtlich so aus.
Erinnerung habe ich nicht, aber würde es so deuten (dass er damit die Herausgeberschaft übernommen hat).
Götzl ermahnt den Zeugenbeistand erneut dem Zeugen nichts vorzusagen.
vdB: Vorhalt aus Ausgabe Nr. 14: "Eine wichtige Mitteilung folgt nun: Ab sofort wird sich die Redakt. vom Weißen Wolf ändern. An meine Stelle tritt nun ein junger Kamerad ... ich werde weiter darauf achten, dass weiter alles auf dem rechten Weg bleibt." - Haben Sie Erinnerung daran, ab diesem Vorwort die Herausgeberschaft übernommen zu haben?
P: Nein.
Von der Behrens will nun nach dem Rechtsgutachten fragen, dass der Zeuge zum Heft eingeholt haben will. Stahl und Klemke beanstanden, Zeuge muss raus, von der Behrens erklärt, herausfinden zu wollen, ob das Gutachten durch Geldspende finanziert wurde.
Es werden Stellungnahmen eingeholt, Weingarten hält sie für zulässig, von der Behrens erhält Frage aufrecht.
Pause bis 14.55 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 14.58 Uhr.
Beschluss: Frage zulässig.

Von der Behrens: Ab wann und durch wenn haben Sie das Heft prüfen lassen?
P: Ab wann, weiß ich nicht mehr. Ist durch Anwalt geprüft worden.
vdB: Wieviel bezahlt?
P: Weiß ich nicht, ehrlich.
vdB: Vorhalt: Heft mit Gutachten vom 5. September 2003 für unbedenklich erklärt. Kommt da Erinnerung, ob das das erste Mal war, dass Sie Heft haben prüfen lassen?
P: Nein, kommt keine Erinnerung.
vdB: Teile des Heftes auch bunt gedruckt?
P: Ja, gab irgendwann auch bunten Umschlag.
vdB: Wissen Sie noch, ab welcher Ausgabe?
P: Nein.
vdB: Will Heft vorhalten, Stahl beanstandet, kann Sachzusammenhang nicht erkennen. Klemke ist nicht klar, woher die Fragestellerin wissen will, dass jenes Heft, das sie vorhalten will, das erste mit buntem Umschlag war.
Zeuge muss wieder raus.

Von der Behrens will mit der Frage klären, ob eine aufwendigere Gestaltung des Heftes mit einer besseren Finanzierung und damit einer möglichen Geldspende zu tun haben könnte.
Chefankläger Herbert Diemer (Vertreter der Bundesanwaltschaft): Es geht um mögliche Spenden an den "Weißen Wolf". Der Zeuge ist deshalb da. Ich halte die Frage für zulässig.
RA Michael Kaiser (Verteidiger von André E.): Zeuge hat bereits gesagt, eine Spende in dieser Höhe sei ihm nicht erinnerlich.
Klemke: Einen Zeugen, der hier sowieso schon mehrfach angegeben hat, keine Erinnerung mehr zu haben, so etwas zu fragen, kann nur suggestiv sein.
RA Anja Sturm (Zschäpe-Verteidigung) mahnt nochmal an, die Herkunft der Kopien, mit denen von der Behrens vorhält, zu klären.
Pause bis 15.35 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Pause verlängert bis 16.15 Uhr.

Weiter um 16.21 Uhr.
Beschluss: Frage nach Layoutprogramm ist zulässig, dient unmittelbar der Überprüfung der Aussage des Zeugen Petereit.
Zeuge kommt wieder rein.

RA Hoffmann: Mit welchem Layoutprogramm haben Sie den "Weißen Wolf" produziert?
P: Das kann ich Ihnen nicht mehr genau sagen, ich vermute mit Word.
H: Rechner?
P: Ich vermute, auf einem Windows-PC.
H: Ihrem eigenen?
P: Ja.
H: Haben Sie den noch?
P: Nein.
H: Was damit gemacht?
P: Weiß ich nicht mehr.
H: Backup-Sicherungen gemacht?
P: Ob ich heute noch Daten habe? Nein, habe ich nicht.
H: Heft bei Druckerei drucken lassen?
P: Später ja. Anfänglich wurden die Sachen einmal ausgedruckt und kopiert.
H: Von Ihnen?
P: Nein, von anderen, aber ich weiß nicht mehr genau, wo das hingegangen ist.
P: Hatte keinen eigenen Kopierer, aber ich wüsste nicht mehr, wer das gemacht hat. Ich habe dann lose Blätter bekommen und zusammengetackert.
H: Die ganze Auflage?
P: Zunächst schon, später nicht mehr.
H: Welche Druckerei war das?
P: Muss ich das beantworten?
Götzl: Ja.
P: Geht ja in Richtung Ausforschung.
G: Sehe nicht, welcher Grund dem entgegen stehen sollte.
P: Vielleicht ist das ja gar nicht wichtig für ihr Verfahren hier. Da müsste ich Sie mal um Entscheidung bitten, ob ich das beantworten muss. Ich möchte es nicht beantworten.
G: Sehe das als Beanstandung. Stellungnahmen?
Klemke: Ich denke, dass Frage nicht zur Sache gehört.
Weingarten: Vermag Beanstandungswürdigkeit nicht zu erkennen.
Andrejewski: Güteabwägung - Wir hätten Gefährdung der Druckerei, wenn öffentlich würde, dass sie für den "Weißen Wolf" gearbeitet hat. Dagegen steht, dass die Frage nicht verfahrensrelevant ist.
Hoffmann: Nicht gerichtsbekannt, dass auch nur eine Aussage hier zu einem Übergriff geführt hat.
RA Mehmet Daimagüler (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Ismail Yasar): Güteabwägung ist richtig, aber dann auch abwägen. Gefährdung einer Druckerei gegen Aufklärung von zehn Morden. Diese Abwägung führt dazu, dass diese Fragen beantwortet werden müssen.
Pause bis 16.50 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 16.56 Uhr.
Beschluss: Frage ist zulässig.

Hoffmann: Sie haben nochmal gehört?
P: Ja.
H: Dann würde ich bitten, sie zu beantworten.
P: War die Druckerei am Torstberg.
H: Sie haben Hefte dann zur Post gebracht?
P: Ja, habe ich.
H: Können Sie mir sagen, wer 2002 noch Postfach-Zugriff hatte?
P: Nach meiner Erinnerung niemand.
H: Sie kennen Maik E. Woher?
P: Von irgendwelchen Veranstaltungen. Wohnt meines Erachtens in Brandenburg und da trifft man sich auf irgendwelchen Veranstaltungen mal wieder. Wer ihn mir vorgestellt hat und wann, weiß ich nicht mehr.
H: Würden Sie sich bitte Mühe geben, das zu konkretisieren.
P: Ob ich mir Mühe geben würde, kann ich mit "Ja" beantworten, aber ob es etwas bringt, wage ich zu bezweifeln. Habe ihn einmal sicher getroffen, war jener Märkische Kulturtag, von dem die Journalistin Andrea R. behauptet hat, sie sei da zusammengeschlagen worden.
H: Haben Sie mit Maik E. bei diesem Treffen oder bei anderen, an die Sie sich allgemein erinnern können, Unterhaltungen geführt?
P: Da, wo ich mich konkret erinnern kann, ja.
H: Duzen Sie sich?
P: Ja, is so üblich.
H: Hatte "Weißer Wolf" Internetpräsenz?
P: Ja.
H: Wer hat die betrieben?
P: Ich meine, das war ich alleine, aber ich weiß es nicht mehr genau.
H: Entsprach der Inhalt dem Heft oder waren da auch andere Sachen?

Stahl beanstandet, sieht keinen möglichen Bezug auf Spendenzahlung.
Zeuge soll raus, wäre aber bereit, Frage zu beantworten. Das ändert aber nichts an der Beanstandung, der Zeuge muss raus, Klemke schließt Beanstandung an.
Hoffmann: Frage zielt darauf ab festzustellen, ob "Weißer Wolf" Projekt war, dass so war, dass die Mitglieder des NSU es hätten fördern wollen.
Klemke und Stahl können die Relevanz nicht erkennen.
Diemer: Wir sollten darauf achten, dass wir uns nicht zu weit vom Gegenstand der Befragung entfernen.
Diemer hält die Frage für nicht zulässig.
Pause bis 17.35 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 17.38 Uhr.
Beschluss: Frage wird als nicht zur Sache gehörend zurückgewiesen.

Der Zeuge Petereit kommt wieder rein.
Hoffmann fragt nun nach einem "Septimius", der in einer der "Weißer Wolf"-Ausgaben erwähnt wird. Frage wird beanstandet, Zeuge muss wieder raus, darf aber gleich wieder rein, weil Hoffmann die Frage noch gar nicht komplett gestellt hatte. Der Zeuge hat dann keine Erinnerung daran, wie der betreffende Text zu ihm kam.
Hoffmann hat keine Fragen mehr.

RA Hardy Langer (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Mehmet Turgut): Wie war es Ihnen möglich den richtigen Artikel für "den NSU" zu wählen, wenn man gar nicht wissen kann, was der NSU ist?
Petereit: Habe gesagt, ja, ich habe dieses Heft alleine erstellt, aber auch, dass ich keine Ahnung habe, wie dieser Satz an diese Stelle kommt und deshalb werde ich Ihnen auch nicht sagen können, wie dieser Artikel an diese Stelle kommt.
Langer will einen Vorhalt machen. Damit das entsprechende Dokument kopiert werden kann.
Pause bis 18.00 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 18.43 Uhr.
Beschluss: Frage ist zulässig, dient dem Zweck, die Angaben des Zeugen zu überprüfen.

RA Basay: Frage noch präsent, Herr Petereit?
Petereit: Sie haben mich zur Webseite "Mitteldeutscher Gesprächskreis" befragt.
B: Ob Sie sich mit dem "Weißen Wolf" angeschlossen haben.
P: Ich habe überhaupt keine Ahnung, was das gewesen sein soll, habe keine Erinnerung daran.
Basay: Vorhalt: "Durchsuchung bei Wohlleben: Auf Festplatte wurde Mitgliederliste zum "Mitteldeutschen Gesprächskreis" ermittelt, dort ist Petereit aufgeführt mit dem Synonym Eiwaz." - Kommt Ihnen dazu Erinnerung?
2. Vorhalt: "Auch Mitgliedsbeiträge gezahlt." - Waren Sie Mitglied? Haben Sie Beiträge bezahlt?
Während Götzl den Vorhalt sucht, beanstandet ihn Schneiders bereits. Es werde nicht von Mitgliedsbeiträgen, sondern Mitgliederbeiträgen gesprochen.
B: Eiwaz? Kommt Ihnen da Erinnerung? Waren Sie Mitglied in dem Gesprächskreis?
Stahl beanstandet, hält es für Wiederholungsfrage.
B: Wenn Mitglied Eiwaz aufgeführt wird, dann ist die Frage doch zulässig.
Stahl: Jajaja.
Petereit: Ob ich überhaupt der Eiwaz bin, der da der Eiwaz ist ... keine Ahnung. Eine Erinnerung habe ich an sowas nicht.
B: Vorhalt aus Durchsuchung Wohlleben: "Festplatte: Mit Suchbegriff Eiwaz konnten mehrere Dateien gesichert werden mit "Eiwaz", "Weißer Wolf" und Webseite "Weißer Wolf" und E-Mail-Adresse." - Diese E-Mail haben Sie ja heute schon als Ihre bezeichnet. Kommt Ihnen da Erinnerung?
Petereit: Nein.

RA Yavuz Narin (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen der ermordeten Habil Kilic und Theodoros Boulgarides): Sie meinten, Eiwaz könnte ja jeder sein. Auf Wohlleben-Festplatte findet sich Datei eiwaz.dat und Inhalt lautet: "Der Weiße Wolf" (Narin nennt auch noch andere Inhalte mit Titelnamen, in denen "Weißer Wolf" genannt wird). Auch E-Mail der-weiße-wolf@web.de (gehörte Petereit).

Narin will weiter fragen zu möglichen Zugriffen von Eiwaz auf eine Webseite. Stahl beanstandet.
Weingarten beanstandet: Es spricht einiges dafür, dass es sich bei Eiwaz (diesem Eiwaz) um einen Schweizer aus Graubünden handelt, der das eine Seite weiter auch schreibt. Das vorzuhalten, hätte zum korrekten Vorhalten gehört.
Narin: Ich finde das äußerst naiv von der Bundesanwaltschaft zu glauben, einer sei Schweizer, nur weil er das schreibt.
Narin versucht weiter zu fragen, sie ist aber beanstandet, meint es schon ausreichend erläutert zu haben.
Götzl moniert den Vorhalt.
Narin und Götzl debattieren nun über die Art, wie Narin vorhält.
Der Zeuge muss raus.

Narin erklärt, was er vorhält. Eine Zahlenkolonne von Login-Daten, aus der sich keine Frage ergibt.
Götzl: Sie verkennen Sinn und Zweck eines Vorhalts.
Götzl: Es geht um Fragen, Herr Rechtsanwalt Narin. Fragen!
Narin: Ziehe die Frage zurück. Habe ja noch eine Stange von anderen Fragen. Werde hier ja noch Prügel von Ihnen beziehen.
Zeuge kommt wieder rein.

Narin: Kannten Sie Herrn Rechtsanwalt E.?
Petereit: Nein.
N: Kannten Sie nicht?
P: Neiiiin.
N: Gut, dann erübrigen sich einige Fragen.

N: Was verbinden Sie mit "Combat 18"?
P: Möchte das keiner beanstanden?
G: Also wir brauchen hier keine Show. Ihnen steht die Frage, ob das jemand beanstanden möchte, nicht zu.
P. sagt, was er über "Combat 18" weiß.
N: Hmm.

N: Kennen Sie die "Turner Diaries"?
P: Sind mir natürlich ein Begriff, immer wieder Thema von Berichterstattung.
N: Haben Sie mal was über die "Turner Diaries" verfasst?
Stahl beanstandet, Narin stellt Frage zurück.
N: Kennen Sie Publikation "White Arian Law and Order"?
Stahl und Klemke beanstanden. Götzl will wissen, wohin die Frage führen soll.
Narin will nun aus der genannten Schrift vorhalten, Götzl weist ihn schon mal auf richtiges Vorhalten hin.
Narin will anders fragen, Stahl beanstandet, Petereit muss den Saal verlassen.

Narin erläutert, Götzl kann keinen Zusammenhang erkennen.
Narin: Zeuge hat 2002 Interviews mit der "Weißen Bruderschaft Erzgebirge" auch über "White Arian Law and Order" im Internet veröffentlicht.
Götzl (unterbricht): Kann keinen Zusammenhang erkennen.
Narin: Im "White Arian Law and Order" wird damals die Strategie des NSU beschrieben.
Götzl: Es geht um Fragen an den Zeugen. Was wollen Sie denn dann eigentlich von dem Zeugen wissen?
Narin: Ob dem Zeugen bekannt war, dass die E.s (Maik E. und sein Zwillingsbruder, der Angeklagte André E.) als "Weiße Bruderschaft Erzgebirge" diese Strategie veröffentlicht haben ... terroristische Gesamtstrategie ... (Narin redet nun zusammenhanglos, ich kann ihm nicht mehr folgen, weiß nicht, was er meint)
Stahl: In der Publikation ist von einem NSU nicht die Rede.
Götzl zu Narin: Sie interpretieren, ziehen Schlüsse und wollen sie dann offensichtlich mit dem Zeugen erörtern.
Narin will die Frage aufrechterhalten.
Weingarten: Wenn ich Herrn Narin richtig verstanden habe, geht es darum, sich zu einem möglichen Kontakt zu André E. und zum Zeugen vorzuarbeiten. Vorbereitungsfrage - aus meiner Sicht zulässig.
Stahl: Wir waren in der tiefsten Verschachtelungsebene. Da kann man schon etwas direkter fragen.
Beanstandung wird zurückgenommen.
Zeuge wieder rein.

Götzl: Haben Sie die Frage noch in Erinnerung?
Petereit: Nee, irgendwie nicht.
Narin: Haben Sie 2002 etwas über "Arian Law and Order" publiziert?
P: Nein.
N: Sagt Ihnen die "Weiße Bruderschaft Erzgebirge" was?
P: Nicht aus 2002. Das erste, was ich dazu gehört habe, war aus Berichterstattung über diesen Prozess.
Narin will vorhalten. Kopierpause bis 19.50 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 19.54 Uhr.
Hinweis von Götzl: Morgen keinen Sachverständigen, nur einen Zeugen, überschaubares Programm.
Narin bittet nun Götzl, den Vorhalt zu machen. Götzl sagt, das sei nicht seine Aufgabe.
Narin: Unter URL "wolf88whitepower ..." (ewig lang, kann ich nicht mitschreiben) findet sich Interview. Haben Sie auf dieser Domaine etwas publiziert?
Zeuge schließt das aus.
Zeuge geht nun an den Richtertisch. Webseite wird vorgehalten.
Narin: Ist das die Seite, die Sie damals angelegt haben für den "Weißen Wolf" 2002?
Petereit: Das ist möglich, möchte nicht ausschließen, dass das auf verschiedenen Seiten war.
Bevor Richter (Thomas Richter alias V-Mann "Corelli") Speicherplatz anbot, war das auf verschiedenen Seiten gewesen.
Nun wird weitere Seite vorgehalten.
Petereit: Erinnerung kommt nicht, aber ist auf jeden Fall mein Postfach, dass da oben steht.
Narin: Da steht Interview mit der WBE, steht für "Weiße Bruderschaft Erzgebirge". Kommt da Erinnerung, ob Sie das eingestellt haben?
P: Nein, kommt keine.
N: Haben Sie auf Ihrer Internetseite auch Gewinnspiele veranstaltet?
P: Keine Ahnung.
Narin hält nun vor, dass dort Gewinnspiel zu den "Turner Diaries" stand. Der Zeuge hat daran keine Erinnerung.

N: Ist Ihnen erinnerlich, was Sie auf Ihrer Internetseite veröffentlicht haben, was über das Gedruckte hinausging? Rubriken?
P: Weiß ich nicht mehr.
N: Briefe von Kameraden aus der Haft abgedruckt?
P: Kann natürlich sein. In dem Heft waren auch ab und zu solche Dinger drinnen.
N. lässt nochmal Webseite vorhalten.
N: Kommt Ihnen jetzt Erinnerung?
P: Nein.
N: Unter anderem Haftbericht aus der JVA Chemnitz. Thomas St. wird genannt. Verbinden Sie damit etwas?
P: Gab hier ja einen Thomas St., aber ob der das ist?
Es wird weiterer Auszug gezeigt, der Zeuge sagt, er habe keine Erinnerung mehr.
Stahl beanstandet, sieht keinen Zusammenhang zu André E.
Narin: Hatten Sie mit dem Kürzel NSU, außer in Ausgabe 18 des "Weißen Wolf", mal zu tun?
P: Nein.
N: Mal mit Thomas Richter an Publikationen oder CD zusammengearbeitet?
N: Vorhalt: Bild: Zu sehen: Aufschrift NSU/NSDAP mit zwei Händen.
P: Ich kenne das Bild, wurde mir durch das BKA schon mal vorgehalten. Da geht's um das Cover der sogenannten NSU-CD richtig?
N: Haben Sie an der Erstellung mitgewirkt?
P: Nein.
N: weiterer Vorhalt: Bild: Reichsadler mit Hakenkreuz.
P: Auch durch BKA und NSU-Leaks. Vorher nicht bekannt.
N: Kennen Sie den Urheber?
P: Nein.
N: Dann darf ich mich bedanken.

RA Adnan-Menderes Erdal (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Benötigen Sie Aussagegenehmigung vom Verfassungsschutz?
P: Nein.

RA Daimagüler: "Kampf soll härter geführt werden" - Wogegen denn?
P: Gegen das Böse, für das Gute ... Ich weiß doch nicht mehr, was damals für Probleme oder Ziele anstanden. Da müsst ich jetzt nur spekulieren.
Fragen Sie doch, worauf Sie hinaus wollen?
D: Der Satz stammt von Ihnen und ich wollte wissen, worauf er sich bezieht.
Klemke beanstandet, Frage sei beantwortet worden, Götzl sieht das auch so.
D: Was hat Herstellung eines Blattes gekostet?
P: Ich vermute, so um 1,50 Euro?
D: Und was hat der Vertrieb gekostet?
P: Das übliche Porto für Großbrief und was das war, weiß ich nicht mehr.
D: Buch geführt?
P: Nö.
D: Sie hatten doch Einnahmen?
P: Ja, klar.
D: Wurden die nicht beim Finanzamt gemeldet?
P: Nein.
D: Hatten Sie externe Hilfe bei Buchhaltung?
P: Nein.
Klemke beanstandet nachträglich, weil ja Buchhaltung vorher verneint wurde. RA Schneiders sieht keinen Sachbezug.
D: Wurden Sie wegen Volksverhetzung verurteilt?
P: Ja.
Klemke beanstandet, Sachzusammenhang fehle.
D: Nach meiner Erkenntnis Verurteilung wegen CDs mit explizitem Gewaltaufruf.
Eine derartige Verurteilung erlaubt Rückschlüsse auf Glaubhaftigkeit einiger der Aussagen, die der Zeuge heute getätigt hat.
Diemer: Fragen nach Tatsachen, die dem Zeugen zur Unehre gereichen können, dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Aufklärung erforderlich sind. Das ist mir hier nicht ersichtlich.
RA Andrejewski: Urteil in dem Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Über die Revision ist noch nicht entschieden worden.
Daimagüler bleibt bei seiner Frage.
Götzl: Pause bis 20.35 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 20.42 Uhr.
Beschluss: Frage wird als ungeeignet zurückgewiesen (mit der bereits von Diemer ins Spiel gebrachten Begründung).

Narin: Es hat sich noch eine Nachfrage ergeben: Kennverhältnis zu Wohlleben: Sie hatten gesagt, "um die Jahrtausendwende war ich viel unterwegs". Waren Sie auch in Jena/Thüringen unterwegs?
P: Kann ich nicht mit Bestimmtheit ausschließen.
N: Im Erzgebirge?
P: Glaube nicht.
Zeuge entlassen.

Schluss um 20.46 Uhr.

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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