NSU-Prozess


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393. Verhandlungstag, 29.11.2017 Verfassungsschutz soll Verhaftung verhindert haben

Im NSU-Prozess wurden die Plädoyers der Nebenklage heute fortgesetzt. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens warf den Verfassungsschutzbehörden schweres Versagen vor. Die Morde der rechten Terroristen hätten ihrer Ansicht nach verhindert werden können.

Von: Alf Meier

Stand: 29.11.2017 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

29 November

Mittwoch, 29. November 2017

13 Jahre lang lebten die NSU-Terroristen im Untergrund. Erst im November 2011 flog die Terrorzelle auf. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wurden nach einem Überfall auf die Sparkasse in Eisenach von der Polizei ausfindig gemacht und töteten sich selbst. Eigentlich hätte der NSU viel früher dingfest gemacht werden können, sagt Rechtsanwältin von der Behrens, die vor Gericht ein Mitglied der Familie Simsek vertritt. Hätten die Verfassungsschutzbehörden zwischen 98 und 2003 nur einen Bruchteil ihrer Erkenntnisse an die Polizei weitergegeben, hätte es beispielsweise den Mord an Enver Simsek, dem ersten Opfer des NSU, im September 2000 in Nürnberg, nicht gegeben.

von der Behrens: Landeskriminalamt wurde behindert

So sei etwa der Aufenthaltsort des 2008 in Chemnitz untergetauchten Trios bekannt gewesen, das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen hätte die Zielfahndung des thüringischen Landeskriminalamtes aber behindert. Das Ausmaß der beim Verfassungsschutz vorhandenen Informationen lasse sich nur erahnen, sagte von der Behrens. Drei V-Männer hätten direkten oder indirekten Kontakt zum NSU gehabt. Deren Akten seien aber vernichtet worden.

Großes Netzwerk von Unterstützern

Vieles würde zudem dafür sprechen, dass nicht nur Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, sondern auch die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Andre E. Mitglieder des NSU waren. Auch habe es, entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft, ein großes Netzwerk von Unterstützern gegeben. Ohne deren Hilfe hätte der NSU weder so lange im Untergrund leben, noch die zum Teil sehr versteckt liegenden Tatorte auswählen können.

Warum der Verfassungsschutz untätig blieb, vermag auch Antonia von der Behrens nicht sagen. Sie ist sich aber sicher, dass der Zufall keine Rolle gespielt hat.


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