NSU-Prozess: 92. Verhandlungstag Was wusste Hessens Verfassungsschutz?
Behinderte die Behörde die Mordermittlungen im Fall Yozgat? Was sagte V-Mann-Führer Andreas T., der am Tatort war, seinen Vorgesetzten? Der ehemalige Verfassungsschutz-Chef muss sich als Zeuge unangenehmen Fragen stellen.
Lutz I. verteidigt als Zeuge die eingeschränkte Kooperation seiner Behörde mit der Kasseler Polizei. Es war aus Sicht des Ex-Verfassungsschutzpräsidenten in Hessen vertretbar, eigene Quellen vor der Befragung durch die Ermittler zu schützen. Weitergehende Informationen über die Rolle des Verfassungsschützers Andreas T. will Lutz I. nicht gehabt haben. T. war beim Mord an Halit Yozgat am Tatort, meldete sich nicht bei der Polizei und wurde so zwischenzeitlich zum Tatverdächtigen. Als das bekannt wurde habe es "eine irre Aufregung" gegeben, erinnert sich der Behördenchef als Zeuge. Darauf mit welcher Ruhe und Gelassenheit das Amt in dieser Situation seine Geschäfte geführt habe, sei er heute noch stolz.