NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 92. Verhandlungstag, 12.3.2014
Erster Zeuge ist an diesem Prozesstag ein ehemaliger Leiter des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Zentral ist bei seiner Vernehmung die Frage nach Gesprächen zwischen ihm und seinem Mitarbeiter Andreas T. nach dem Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6.4.2006.
Andreas T. war zur Tatzeit am Tatort, dem Internetcafe von Yozgat, will aber nichts von einem Mord mitbekommen haben. T. wird an diesem Verhandlungstag zur Tatortrekonstruktion vernommen.
Zeugen:
- Lutz I., ehem. Leiter, Hess. Landesamt f. Verfassungsschutz (Mordfall Yozgat)
- Andreas T., ehem. V-Mann (Mordfall Yozgat)
ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal
(Heike Borufka, HR)
9.44 Uhr: Beate Zschäpe kommt, heute in Jeans und im schwarz-weißen Ringelshirt, Haare heute offen. Sie wirkt entspannt und gut gelaunt, steht lange da, blickt zur Zuschauertribüne und schaut sich im Gerichtssaal um.
Im Publikum heute der Rechtsextreme Philipp H. und der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Karl Richter.
Auch mehrere Nebenkläger sind vertreten: die Eltern von Halit Yozgat, Yvonne und Michaela Boulgaridis, Gamze und Elif Kubasik, Mehmet Turgut, Karagöz, Karabulut.
Rechtsanwalt Narin (Nebenklage Boulgaridis) Beweisantrag: Es geht um Kenntnisse des Zeugen T. und weiterer Mitarbeiter des hess. Verfassungsschutzes.
Beantragt wird Iris P. (Verfassungsschutz Hessen) zu laden. Wird bekunden, dass sie am 24.3.2006 in einem Schreiben T. über die Mordserie dienstlich unterrichtet hat. Außerdem T. und Kollegen beauftragt, insbesondere V-Personen zu der Serie zu befragen und Erkundigungen einzuholen. Außerdem hat sie ihnen eine Grafik des BKA übergeben mit Anmerkungen zu einzelnen Straftaten
Frau E. (Verfassungsschützerin aus Kassel, die auch schon Zeugin war) teilte mit, dass P. unmittelbare Vorgesetzte von T. war. Wurde bereits am 24.3.2006 beauftragt, seine Quellen zu befragen. Weniger als 2 Wochen später war T. nach eigenen Angaben aus privaten Gründen im Internetcafe von Halit Yozgat.
Zeugin E. gab an, es sei ihr nicht bekannt, ob hess. Verfassungsschutz vor Mord an Halit Yozgat über Serie Kenntnisse hatte.
9.5.2006 legte VS-Mitarbeiter T. in einem abgehörten Telefonat nahe, so nah als möglich an der Wahrheit zu bleiben und dass er sich überlegen sollte, seit wann er von der bundesweiten Mordserie gewusst hat.
Verfassungsschutz war zu der Zeit längst mit der Mordserie befasst. 14.6.2006 traf sich P. auf einer Autobahnraststätte mit T., um über die Vorgänge zu sprechen. Sie wurden dabei von der Polizei observiert. Schlussfolgerung: Andreas T. und seine unmittelbare Vorgesetzte waren mit der Mordserie befasst.
Bundesanwalt Diemer: Müssen genau prüfen, ob Strafprozessordnung dafür eine Gesetzesgrundlage bietet. Deshalb brauchen wir das schriftlich.
Götzl bittet darum, dass der Antrag kopiert wird und lässt Zeuge I. aufrufen
I. kommt, verbeugt sich vorm Gericht.
Lutz I., 72 Jahre alt, war Leiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz von 1999 bis 2006, bin von Beruf Jurist, bin 1969 in hess. Verwaltung eingetreten, jetzt im Ruhestand, wohnhaft in Wiesbaden.
Götzl: Es geht uns heute um die Thematik Gespräche zwischen Ihnen und Hr. T., insbesondere um die Zeit nach dem 6.4.2006. Habe beim hess. Innenministerium Aussagegenehmigung beantragt, die auch erteilt wurde (verliest die Aussagegenehmigung)
Götzl: Was können Sie uns berichten?
I.: Zum Tattag war ich im Osterurlaub. Ich habe dann nach meiner Rückkehr nichts über das Ereignis in Kassel erfahren. Es hat dann noch eine Woche gedauert, bis ich an einem Freitagabend nach einem Theaterbesuch von einer Mitarbeiterin des Hauses einen Anruf bekam, dass Hr. T. unter Mordverdacht stehe und die Ermittlungsbehörden so schnell wie möglich Unterlagen für die Bearbeitung des Falles brauchten.Ich habe dann am Samstag die erbetenen Unterlagen [verschickt]. Es rief dann noch der Polizeipräsident (von Kassel) an. [Ich habe die notwendigen Unterlagen] zusammenstellen lassen und die sind noch am Nachmittag des Sonnabend an das Polizeipräsidium in Kassel abgegangen. An die Adresse des Polizeipräsidenten. Ich hatte dann noch ein Gespräch mit dem Landespolizeipräsidenten, der mich anrief und mich fragte, was sei, und sagte, dass sich meine Behörde möglichst aus dem gesamten Sachverhalt zurückziehen soll und dass, wenn möglich, keinerlei Kontakt mit der Polizei entstehen sollteund er hat mir nochmal ans Herz gelegt, dass ihm das sehr wichtig sei, weil es für die hess. Polizei ein wichtiger Fall sei. Zu dieser Zeit war Hr. T. in U-Haft. Wir mussten nun versuchen, den Dienstbetrieb der Außenstelle in irgendeiner Weise aufrechtzuerhalten. Wir mussten Quellenübergabe machen und für die Sicherheit der Dienststelle sorgen. Wir wussten ja gar nicht, was los ist. Mehr hatte ich nicht erfahren. Soweit ich weiß, hat die Polizei, das ist ihr gutes Recht, die Maßnahmen unseres Hauses auch durch technische Maßnahmen begleitet. War nicht ganz unproblematisch. Und eingedenk an die Worte des Landespolizeipräsidenten habe ich mich da auch total zurückgehalten. Hr. T. ist dann nach einer Woche aus der U-Haft entlassen worden. Daraufhin hat das Sicherheitsreferat auch Kontakt zu ihm aufgenommen. Ich hatte ihn dienstlich aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben zu dem Vorfall. Hat er dann auch schriftlich abgegeben. Daraufhin wurde er nach meiner Erinnerung für 3 Monate suspendiert. Einen Kontakt zu ihm hatte ich in dieser Zeit nicht. Es hat mit Hr. T. nur noch einmal einen persönlichen Kontakt gegeben. Nachdem sich das Verfahren ja hinzog, wurde es nötig, ihn für weitere Zeit zu suspendieren (sagt "dementieren"!). Da ist er aufgefordert worden, ins Amt zu kommen. Im Beisein des Sicherheitsreferats habe ich ihn dann empfangen, habe ihm die Suspension bis auf weiteres ausgehändigt und habe bei diesem Verwaltungsakt zu ihm gesagt, wenn er mir noch irgend etwas zu diesem Sachverhalt zu sagen habe, dann wäre es jetzt der letzte mögliche Zeitpunkt. Habe ihn daran erinnert, dass er einen kleinen Jungen hat. Wörtlich habe ich zu ihm gesagt: "Sie haben jetzt einen kleinen Jungen, denken Sie daran, was Sie dem schuldig sind". Daraufhin hat er gesagt, er habe mir nichts mehr zu sagen, es bliebe bei seiner dienstlichen Erklärung. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
G: Auch mal persönlichen Kontakt zu ihm gehabt?
I: Nein, das einzige und letzte Mal im Zusammenhang mit seiner Suspension (sagt er immer statt "Suspendierung"). Als er sie sich in meinem Dienstzimmer abgeholt hat. Er hat eine dienstliche Erklärung abgeben, die den Aufenthalt bestätigt hat, aber sonst nichts.
G: Geht mir um Ihre Erinnerung
I: Er hat meines Erachtens die Sache bedauert, aber es hielt sich mehr im Abstrakten. Und wie gesagt, meine Ermahnung hing damit zusammen, dass er Vater eines Kindes war und auch dieses Kind eine Perspektive brauchte. (Zeuge schnauft hörbar laut ins Mikrofon)
G: Haben Sie sich mit Hr. F. (Leiter der VS-Außenstelle in Kassel) mal über T. unterhalten?
I: Nein. Wie gesagt, Hr. F. unterstand der Operativabteilung, dafür gab es einen Leiter.
G: Und da gab es keinen persönlichen Kontakt zwischen Ihnen beiden?
I: Nein
G: Uns liegt ein TKÜ-Gesprächsprotokoll (Telefonüberwachung) vom 29.5.2006 zwischen F. und T. vor. F. zu T.: "und wie du das beim Irrgang gemacht hast, hast dich nicht so restriktiv verhalten wie bei der Polizei und hast alles dargestellt"
I: Also, ich habe mit T. keinen Kontakt gehabt. Das kann ich ausschließen. Kein Gespräch nach diesem Ereignis.
G: Welche Unterlagen lagen F. vor?
I: Diese Abwicklungen hat das Sicherheitsreferat gemacht
G: Wer zuständig?
I: Leiter war Regierungsdirektor H. Die Beamten des gehobenen Dienstes kann ich heute nicht mehr darlegen. Es war ja eine irre Aufregung. Ich weiß nicht, worüber die Kollegen alle geredet haben und welche Gerüchte aufkamen. Nach ungefähr einer Woche hatte sich das dann beruhigt. Bin heute noch stolz darauf, mit welcher Ruhe und Gelassenheit das Amt dann seine Geschäfte geführt hat.
G. hält erneut vor aus dem Abhörprotokoll vor.
I: Ich habe den Herrn gar nicht getroffen. Es ist ausschließlich die dienstliche Erklärung, die er abgegeben hat. Ich habe jedenfalls nicht erfahren, was an diesem Tattag wirklich geschah.
G: Wer war beauftragt, mit T.Kontakt aufzunehmen?
I: Komme nicht mehr auf den Namen, aber H. (der Leiter des Sicherheitsreferats) ist mindestens einmal mit in Kassel gewesen. Haben versucht, uns Gewissheit zu verschaffen ohne irgendeinen Einfluss zu nehmen. War schwierige Situation damals, Amt war verkleinert worden. Mein Vorgänger hatte Vorschlag aufgegriffen, dass überzählige Postbeamte aufgenommen werden (Gelächter im Publikum). Wir waren mit der Aquisition nicht immer ganz zufrieden. (auch Andreas T. war so ein ehemaliger Postbeamter)
(Holger Schmidt, SWR)
I: Ich hatte allerdings den Eindruck, ich kam mal in Kontakt mit ihm, dass er ein durchaus geeigneter Mitarbeiter war. Ich habe ihn dann auch für die Ausbildung zum gehobenen Dienst vorgeschlagen und er hat die Ausbildung beim Regierungspräsidium Kassel gemacht. Mit gutem Erfolg. Ich habe ihn dann noch einmal bei einer Veranstaltung im Winter 2005 / 2006 gesehen, aber nicht mit ihm gesprochen. Er kam dann in die Außenstelle Kassel. Es war mir ein Anliegen, die Außenstelle zu verstärken und es passte ja auch die landsmannschaftliche Verbindung, jemand der mit den Leuten da klar kommt.
(Heike Borufka, HR)
G: Was hat sich jetzt herausgestellt zur Rolle T.s? Welche Informationen haben Sie bekommen? Schnitt ist jetzt der Sommer 2006.
I: Das Haus fand nach erster Aufregung zu seiner Disziplin zurück. War sehr beeindruckt, dass die Kollegen das mit sehr großer Ruhe bearbeitet hatten. Die Polizei machte ihre Ermittlungen. Es war dann so, dass ich im Frühsommer einen Anruf bekam, nicht vom Polizeipräsidenten in Kassel, sondern von den Ermittlern selbst. Der schlug ein Gespräch vor. Da habe ich mich erkundigt, ist der Polizeipräsident, also der Polizeiverwalter und ein Staatsanwalt dabei? Das konnte er mir nicht zusagen. Daraufhin habe ich gesagt, dann möchte ich auf das Gespräch vorerst verzichten. Eine Woche später wurde dann Hr. T. als Verfassungsschützer in der Öffentlichkeit bekannt. Diese Info bekam ich vom Pressesprecher des Ministers. Dann gab es dazu natürlich parlamentarische Aktivitäten, sowohl der Ausschuss für Verfassungsschutz als auch der Datenschutzbeautragte, der die Entscheidung, dass wir uns zurückgehalten haben, für richtig hielt. Gab Gespräch mit Generalstaatsanwalt, der mich dazu bat. Da bin ich natürlich sofort erschienen. Da war auch der Leitende Oberstaatsanwalt aus Kassel anwesend. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Dinge in Frageform an uns gerichtet werden, die die Staatsanwaltschaft braucht. Diese Anfrage kam noch in meiner Dienstzeit. Habe dazu auch ein Votum abgegeben. Durchaus in Richtung wohlwollendes Votum, man könne schon mehr sagen. Staatsanwaltschaft wollte Quellen wissen, zwei waren gefährdet, lagen aber nicht im Rechts-Bereich, sondern im Ausländerbereich. Die Bundesbehörde riet von Offenlegung ab. Dann ging ich (aus dem Amt), der Rest erfolgte dann von meinem Nachfolger. Man wollte zunächst Quellen wissen, dann wollte man an Quellen heran.
G: Ging es um die Identität der Quellen?
I: Auch, ja
G: Wollten Sie nicht möglichst schnell Klärung herbeiführen? Einer Ihrer Mitarbeiter Beschuldigter in Mordfall? Für Sie doch auch Frage, wie ist Ihr Mitarbeiter involviert? Welche Rolle spielt Ihr Haus?
I: Sicher, aber das entspannte sich ja bereits nach einer halben Woche. Es gab keine weiteren Anhaltspunkte
G: Was war der Stand Ihrer Informationen zur Rolle T.s?
I: Mit seiner Entlassung aus der U-Haft galt für ihn uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Der Mann wurde auch angehalten, sich möglichst zurückzuhalten, in der Öffentlichkeit. Nicht an Presse zu gehen. Gab Anfrage des "Spiegel", haben wir ihm weitergeleitet. Wir mussten versuchen, unsere Arbeit zu machen, unsere Quellen zu retten und nicht zu verunsichern. Selbst der Datenschutzbeautragte hat es zumindest für ein vertretbares Verfahren gehalten.
G: Welche Info haben Sie bekommen über Rolle von T. am 6.4.2006?
I: Ich habe keine weiteren Informationen bekommen
G: Von welchem Sachverhalt sind Sie ausgegangen?
I: Nach seiner Entlassung aus der U-Haft habe ich Prinzip der Unschuldsvermutung verfolgt.
G: Das ist eine abstrakte Antwort auf eine sehr konkrete Frage. Mir geht's darum, welche Informationen Sie dazu hatten, wo sich T. am 6.4. aufgehalten hatte und was er gemacht hat.
I: Nach allem, was ich weiß, hat er in diesem Lokal gechattet und ist dann gegangen. Weiß nur, dass er an dem Nachmittag dieses Tattages in diesem Geschäftslokal gewesen ist und es verlassen hat, ohne den Geschäftseigentümer anzutreffen. Und wenn ich mich richtig erinnere, hat er wohl auch noch das Geld für die Dienstleistung auf den Tisch gelegt. Mehr weiß ich nicht.
G: Woher hatten sie diese Informationen?
I: Bekam ich 14 Tage später
20 Minuten Pause bis 11.10 Uhr
(Heike Borufka, HR)
Fortsetzung 11.17 Uhr Vernehmung des Zeugen I.
G: Was ist Ihnen denn als Ergebnis der Kontakte von Seiten der Sicherheitsabteilung berichtet worden?
I: Nach meiner Erinnerung ging die Sicherheitsabteilung auch von seiner Unschuld aus. Die Sicherheitsabteilungen in den Verfassungsschutzbehörden hatten eine gewisse Eigenständigkeit, um die Vertrauensbasis aufzubauen, um irgend etwas in Erfahrung zu bringen. Habe hier jedenfalls keine Informationen bekommen, die meine Einschätzung nach der Entlassung hätten ändern können. Wenn es etwas Gravierendes gegeben hätte, hätte ich das erfahren. Aber es hat sich ja eigentlich nichts neues ergeben.
I: Da der Landespolizeipräsident sich jegliche Einmischung verbeten hatte, haben wir uns um diesen Sachverhalt nicht gekümmert. Habe mich sehr engagiert in Betreuung Ausländerbeiräte und exponiert in Rechtsextremismus. Deshalb ist es für mich schon auch so etwas wie eine persönliche Tragik, das erleben zu müssen. (Gelächter im Publikum)
G: War T. beauftragt zu Daten, die hier verhandelt werden, Informationen zu holen?
I: Schwerpunkt seiner Arbeit lag nach meiner Erinnerung im Ausländerbereich (Islamismus).
G: Wer war Vorgesetzte von T.?
I: In Kassel Hr. F., in Wiesbaden war es Frau Dr. P. direkt und Hr. M. als Abteilungsleiter.
G: Haben Sie Kenntnis, dass T. von Vorgesetzten beauftragt wurde, in Mordserie tätig zu werden?
I: Keine Kenntnisse
Weingarten (Bundesanwaltschaft): Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt die Frage gestellt, ob es für T. einen beruflichen Grund gegeben hätte, sich dort aufzuhalten?
I: Nein, denn es wurde dann ja offenkundig, dass er sehr oft dort war und Privates abgewickelt hatte
W: Hat es von Seiten der Aufsichtsbehörde oder aus dem parlamentarischen Raum Arbeitsaufträge an Sie gegeben, ob es berufliche Veranlassung für T. gegeben hat (im Cafe zu sein)?
I: Nein, das war nicht der Fall
W: Haben Sie die Quellen von T. befragen lassen, ob irgendwelche Bezüge ruchbar wurden?
I: Darüber habe ich keine Informationen bekommen.
W: Anwesenheit eines Verfassungsschützers am Tatort ist in der Öffentlichkeit mit hochgezogenen Augenbrauen wahrgenommen worden. Scheint nicht plausibel, dass Sie nicht gefragt wurden, ob es nicht dienstliche Bezüge gab.
I: Hat uns alle ziemlich entsetzt intern, dass sich Hr. T. dort aufgehalten und vergnügt hat. Wenn es nicht das große Verfahren gegeben hätte, wäre das von mir auch disziplinarisch verfolgt worden. Ich hätte das nicht gebilligt.
Rechtsanwalt Bliwier (Nebenklage Yozgat): Ist Ihnen bekannt geworden, dass es erhebliche Spannungen gab zwischen den Ermittlern und dem Landesamt für Verfassungsschutz?
I: Mir ist nur eine Kontroverse eines Beamten des gehobenen Dienst bekannt geworden, der unqualifizierte Äußerungen gemacht hat: "Auf so eine Behauptung hin können wir nicht offenbaren"
B: "Wenn es so einfach wäre, müsse man nur Leiche neben eine Quelle legen." - Meinen Sie das?
I: Ja
B: 30.6. Gespräch MKK Kassel, LfV und STA. Einsicht in Ergebnisse Polizei Und STA?
I: Nach meiner Erinnerung hängt das zusammen mit dem Versuch, dass man insbesondere an die Quelleninformationen und persönlichen Informationen des Hr. T. kommen wollte. Wäre mit Polizei gerne ins Gespräch gekommen, wenn Staatsanwalt dabei gewesen wäre. Das war aber nicht der Fall
B: Das meine ich nicht. Staatsanwalt Dr. F. wollte was vom Landesamt. Sind Sie darüber informiert worden? Was wissen Sie über Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaft?
I: Ich drücke mich nicht, weiß aber nicht mehr, ob ich darüber informiert worden bin.
B: Am 30.6. hat Hr. H. (vom Sicherheitsreferat des VS) alle Ersuchen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Halte Ihnen das vor, weil Sie sagen, Sie hätten auf ausdrücklichen Wunsch der Ermittler sich zurückgehalten.
I: Weiß nicht.
B: Hat H. alleine entschieden? [ohne Rücksprache mit I.]
I: Muss ich so annehmen
B: Der Landespolizeipräsident hat festgehalten, kein Interesse an sachfördernder Kooperation. Eigene Geheimhaltung wird über die mögliche Aufklärung gestellt. Der Landespolizeipräsident war zutiefst frustriert, dass das Landesamt sich rausgehalten hat. Ist Ihnen diese Einschätzung irgendwann mal bekannt geworden?
I: Dass es zunehmend zu einem Dissens kam, habe ich schon gespürt. Dachte, ließe sich mit Gespräch mit Leitendem Oberstaatsanwalt und Generalstaatsanwalt ausräumen.
B: Sie reden vom August, ich vom Juni. Ist ja denkbar, dass H. in eigener Verantwortung abgelehnt hat
I: Polizeipräsident aus Kassel hat mich in der Nacht nach der Festnahme angerufen. Und ich hatte mit ihm noch einmal Kontakt, weil wir das Gefühl hatten, dass T.gefährdet war durch Aktivitäten von Leuten, die mit dem Fortgang des Verfahrens nicht einverstanden waren
B: Meine ich nicht. Laut Email hat der Polizeipräsident Sie angerufen und ihn um Teilnahme gebeten
I: Wenn es der Anruf ist, den ich vorhin erwähnt habe, dann war das nicht Hr. H. (der Polizeipräsident, sondern ein Kriminalbeamter. Denn ich habe gefragt, ist Polizeipräsident dabei und die Staatsanwaltschaft und das konnte man mir nicht zusagen.
B. hält aus Email vor: "I.hat seine Teilnahme mit Hinweis auf fehlende Ebenenadäquanz abgelehnt"
I: Ich wollte bei diesem Gespräch den Polizeipräsidenten als Verwaltungsbeamten dabei haben oder den Staatsanwalt, der darüber zu entscheiden hat.
B: Wollten sich selbst absichern?
I: Hab versucht, meine Pflicht zu tun, sowohl dem Amt als auch dem Mann gegenüber.
B: Laut Mail waren Sie bereit, zu persönlichem 4-Augen-Gespräch mit dem Polizeipräsidenten zu kommen, wollten sich aber nicht mit einem Staatsanwalt oder Polizeibeamten unterhalten.
I: Ich habe den Staatsanwalt ausdrücklich verlangt, habe nur Bedenken geäußert, mit einem Polizeibeamten zu sprechen, der sofort alles, was ich sage, zu einem neuen Verfahren machen könnte.
B: Warum eigentlich? Was hätten Sie denn mitteilen können, was man hätte aufschreiben können?
I: War meine rechtliche Auffassung. Meine Befürchtung hat sich bestätigt, als eine Woche später Verfassungsschützer in der Öffentlichkeit offenbart wurde.
B: Das war also Ihre Sorge?
I: Ja
B: Wussten Sie von Telefonüberwachung gegen T.?
I: Hat uns große Schwierigkeiten gemacht, weil die ganzen Dienstgeschäfte abgehört worden sind.
B: Wann haben Sie denn erfahren, dass es eine Überwachung der Anschlüsse von T. gegeben hat?
I: Spät erfahren, weil sich Kollegen beschwert haben, dass sie bei Dienstgeschäften observiert worden sind.
B: Gab es Anweisungen an T., wie er sich im Ermittlungsverfahren verhalten soll?
I: Nicht bekannt.
B: 21.6.06: Staatsanwaltschaft will, dass T.s Unterstützung durch das LfV aufgehoben wird, um an Informationen zu kommen. Am 30.6. findet das Gespräch statt. Die Staatsanwaltschaft ist frustriert, weil das LfV (Landesamt für Verfassungsschutz) nicht kooperiert. Hat H. (der für VS bei Gespräch war) sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt?
I: Nach meinem Wissen nicht. Aber eine solche Entscheidung hätte besprochen werden müssen.
B: Hr. I., haben Sie gewusst, dass am 30.6. ein Gespräch mit Teilnahme der Staatsanwaltschaft stattgefunden hat?
Rechtsanwalt Heer (Verteidigung Zschäpe): Beanstande, weil nicht zur Sache gehörend.
Bundesanwalt Diemer: Sehe das im Kern genauso, dass hier Fragen gestellt werden, die mit dem angeklagten Vorwurf nichts zu tun haben. Vermengung von Vorträgen, Akteninhalten, Stellungnahmen, dazwischen Frage, die in der Regel mit Sache nichts zu tun hat.
Götzl zu Bliwier: Sollten Beweisthema im Blick behalten. Das ist Ihr Antrag, nämlich was hat Hr. T. Herrn I. berichtet. Sollte man nicht aus dem Auge verlieren und das zu machen, was der Untersuchungsausschuss in Berlin gemacht hat…. Ist nicht Thema, das nachzuholen.
B: Man wird ja mal Rolle des Amtes hinterfragen dürfen
G: Hier geht's um ganz konkrete Vorwürfe. Dann kommen wir auch voran.
Heer bittet um Gerichtsbeschluss über seine Beanstandung.
Pause bis 12.20 Uhr
(Heike Borufka, HR)
Fortsetzung 12.32 Uhr
Beschluss: Frage ist zulässig, weil Informationsfluss im LfV hinterfragt wird.
Bliwier: Letzte Frage von mir. War Ihnen das bekannt, dass am 30.6. diese Besprechung stattfinden würde?
I: Ist nun schon eine Weile her. Ich kann Ihnen nur eins sagen, der Anruf der Polizei zu dem Termin, zu dem ich kommen sollte, war für mich völlig überraschend
B: Sie kommen zurück aus dem Urlaub, erfahren von Misere und dann haben Sie gesprochen, Sie haben dienstliche Äußerung bekommen. Hatten Sie Kenntnisse, wie es zur Ermittlung von Hr. T. kam?
B: Mit anderen Mitarbeitern gesprochen, ob T. Ihnen etwas gesagt hat?
I: Nein
B: Kein Gespräch mit Fr. E. oder anderen? Das einzige, was Sie veranlasst haben, war Suspendierung?
I: Ja
Götzl Mittagspause bis 13.45 Uhr
(Heike Borufka, HR)
Rechtsextreme haben Zuschauertribüne verlassen.
13.50 Uhr Fortsetzung Befragung Lutz I., Ex-Direktor Verfassungsschutz Hessen
I: Ich habe mich bei meiner Vernehmung für heute nur auf meine Erinnerung verlassen. Ich habe nichts nachgelesen.
Rechtsanwalt Kienzle (Nebenklage Yozgat): Hätten Sie die Möglichkeit gehabt?
I: Weiß ich nicht
K: Warum eigentlich nicht?
I: Fühle mich nach wie vor durchaus im Stande, sachlich Auskunft zu geben. Wollte keinen fragen, der hier wiederum auch wieder gefragt werden könnte.
K: Was haben Sie vor ihrer Vernehmung im Bundestagsausschuss gelesen?
I: Im Amt die Dinge, zum Teil auch handschriftliche Vermerke.
K. hält aus Protokoll (des Ausschusses) vor: Klingt, als hätten Sie aus internen Vermerk vorgelesen.
I: Kann sein, dass stichpunktmäßig zu diesem Termin von meiner Behörde, nicht von mir aufgeschrieben worden ist. Das hatte ich dabei.
K: Warum heute nicht für nötig gehalten? Ging um dieselben Vorgänge.
I: Weil ich geglaubt habe, dieser Vernehmung hier gerecht werden zu können.
K: Wie groß sind die Aktenbestände im Landesamt?
I: Kann ich Ihnen nicht sagen. Habe ich nicht gesehen. Habe nur Vorgänge gesehen, die mich persönlich betrafen.
K: Haben Sie eigene Ermittlungen im Fall Yozgat gemacht?
I: Nein, habe lediglich Ministerium empfohlen, sich mit Familie mal zu unterhalten
K. hält Passage aus U-Ausschuss vor. "Habe Menge Analysen zu dem Fall geschrieben und permanente Diskussionen im Amt geführt." - Kommt da eine Erinnerung zurück?
I: War für uns völlig unklar, worum es sich handelte in dem Fall. Polizei ging davon aus, dass es sich um internes Problem der betroffenen Bevölkerung handelt (Empörung im Publikum). Wir haben uns natürlich Gedanken gemacht, was kann es denn auch sein, aber da gab es für uns keinerlei Anhaltspunkte. Ein gravierender Moment war der Augenblick, wo offenbart wurde, dass hier ein Verfassungsschützer in der Nähe des Tatorts war. Da habe ich in einem handschriftlichen Vermerk festgehalten, dass ich jetzt für lange Zeit glaube, das die Aufklärung jetzt sehr schwierig wird. Weil der, der die Verantwortung für die Taten hat, sich neu orientieren muss, weil er jetzt weiß, dass da jemand ist und er das auf sich beziehen kann.
K: Verstehe Ihre Antwort nicht. Wie stand das in Bezug zu Ihrem Mitarbeiter? Was haben Sie genau analysiert?
I: Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, wie es auf den Täter wirkt, dass in unmittelbarer Nähe seiner Tat ein Verfassungsschützer war. Und was könnte das bedeuten für sowohl die Aufklärung des Falles als auch für den Fortgang möglicherweise des Verbrechens.
I: Auf mich ist im November 2005 ein Anschlag verübt worden. Ich schließe nicht aus, dass dieser Anschlag aus der rechtsextremistischen Ecke kam. Bin bei meiner Wohnung wochenlang beobachtet worden. Die Polizei war außerstande, das zu klären. Bin in der Garage meines Hauses überfallen worden. Ich saß im Auto. Habe geistesgegenwärtig die Hupe betätigt. Daraufhin ergriff er die Flucht. Geschah morgens früh, als ich zum Dienst wollte. Die Angelegenheit hat mir und meiner Familie sehr zugesetzt, zumal auch mein Enkel bei Ausspähung ins Visier der Täter kam. Hatte sogar Ministerium geschrieben, dass ich auch deswegen im März 2006 aus dem Amt scheide. Bin bis zum Ende geblieben. Wir hatten die WM. Ich erwähne das nur deshalb, weil ich mir in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus nie etwas geschenkt habe, auch an die Öffentlichkeit gegangen bin und diese Dinge beim Namen genannt habe. Bin dann noch bis Oktober 2006 im Amt geblieben. Und so bin ich nun heute auch bei Ihnen, weil sich das in dieser Weise schicksalhaft gefügt hat.
K: Ausgangspunkt war Frage, wie Ihre Bemerkung zu rechts- und linksextremer Szene im Zusammenhang mit Ihrer Analyse stand, dass T. am Tatort war und Aufklärung verhinderte. Wo ist der Zusammenhang?
I: Die Geschichte ist doch die: Jemand, der Zeit seines Lebens derartige Analysen zu machen hat, macht sich durchaus Gedanken, wie man der Sache beikommt. Das hat noch gar nichts damit zu tun, ob es Rechts- oder Linksextremismus ist. Im Zusammenhang mit dem Verbrechen habe ich mich gefragt, ist das ein Fehler, wenn man der Gegenseite mitteilt, dass sie das auf sich beziehen kann.
Götzl zu Kienzle: Sie sollten Ihr Beweisthema, das Sie beantragt haben, nicht aus den Augen verlieren.
K: Tue ich nicht. Mit wem haben Sie damals darüber diskutiert?
I: Weiß nicht mehr. Hatten ein sehr kollegiales Verhältnis. Gehe davon aus, dass wir das diskutiert haben. Vermutlich Herr H. (der vom Sicherheitsreferat), Herr M. und Herr Ho. Aber wir hatten keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, aus welcher Ecke das kam
K: Quellen von T.: Welche Hinweise gab es auf die rechte Quelle, die er führte?
I: Quelle vom MAD (Militärischen Abschirmdienst) übernommen. Er ging eher in das national-konservative Lager.
(Kienzle fragt nach Benjamin G. (dem betreffenden V-Mann von T.), Götzl interveniert, erscheint ihm nicht plausibel und droht an, die Fragen nicht mehr zuzulassen)
K: Wann stellte sich die Hoffnung, dass die Quelle Informationen zu Neonazibereich bringt, als falsch raus?
I: Das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen, nehme aber an, nach relativ kurzer Zeit.
Rechtsanwältin Dierbach (Nebenklage Yozgat): Wissen Sie, ob Frau P. sich an Sie oder andere Mitarbeiter Ihrer Behörde gewandt hat im Zusammenhang mit 7 Morden?
I: Davon ist mir nichts bekannt.
D: Gibt möglichweise Mail vom 24.3.2006 mit der Frage, gibt es Dinge, die V-Männer dazu sagen können? Die Serie mit bis dahin 7 Tötungsdelikten. Wissen Sie von dieser Mail?
I: Nein
D: Hat Frau P. mit Ihnen nie darüber gesprochen?
I: Nein
Rechtsanwalt Scharmer (Nebenklage Kubasik): Woher wissen Sie, dass T. mehrfach im Internetcafe war?
I: Wurde erzählt
S: Von wem?
I: Das weiß ich heute auch nicht mehr. Es ist jedenfalls gesagt worden, dass er Kunde dieses Cafes sei.
Rechtsanwältin Wierig (Nebenklage Tasköprü): Wie lief Austausch mit dem Verfassungsschutz in Thüringen?
I: Bei mir ging das über die Abteilung Auswertung.
W: Kennen Sie Mitarbeiter aus thüringischen Amt, die aus Hessen stammen?
I: Ja, das weiß ich. Waren zur Tatzeit dort nicht mehr tätig.
W: Sagt Ihnen Hr. W. (V-Mann-Führer von Tino Brandt beim VS Thüringen) etwas?
I: Ja
W: Gab es Austausch auf Gebiet Rechtsextremismus?
I: Nicht mit mir, aber ich kann mir das gut vorstellen. Hr. W. galt in unserem Hause als ganz tüchtiger Beamter
Wierig: War W. mit Werbung oder Führung von V-Männern in Hessen befasst?
I: Muss ich nachdenken. Ist sehr lange her. Schließe nicht aus, dass er mit Werbung beschäftigt war. Weiß es aber nicht mehr genau.
W: Gibt es Regelungen, wer als V-Mann geworben werden kann?
I: Ja, gibt klare Vorstellungen.
Rechtsanwalt Heer (Verteidigung Zschäpe) beanstandet Fragen: Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen.
I: Grenzt jetzt in der Tat an meine Befugnisse (er meint seine Aussagegenehmigung)
W: Gab es in Hessen Anweisung, dass weibliche V-Leute nur von einer Frau oder zwei Männern geführt werden dürfen?
(Diemer und Heer beanstanden die Frage)
Götzl: Bin auch der Meinung, dass die Frage unzulässig ist. (Schickt den Zeugen raus, weil Wierig die Frage aufrecht erhalten will)
Wierig: Auf neuer Ladungsliste ist auch Juliane W. (Gewährsperson von W.) und W. selbst. Der hat Tino Brandt angeworben.
Diemer: Hat mit Verfahren nichts zu tun. Hier sind 5 Personen angeklagt, die hinreichend verdächtig sind. Das (Wierigs Fragen) kann doch in keinster Weise mit Aufklärung dieser Straftaten zu tun haben.
W: Juliane W. ist die Ex-Freundin von Hr. Wohlleben. Viel dichter kann sie nicht dran sein. Deshalb ist es relevant.
Diemer: Deshalb wird sie ja auch vernommen
Heer: Alles, was über Aussagegenehmigung hinausgeht, darf nicht beantwortet werden. Kann doch nicht sein, dass er verleitet wird, hier Dienstgeheimnisse zu verraten.
Götzl: Ist unzulässig (die Frage).
Wierig kündigt eigenen Beweisantrag an
Der Zeuge Lutz I. wird wieder reingerufen
Rechtsanwältin Pinar (Nebenklage Tasköprü): Von wem ist die Aufsichtsbehörde unterrichtet worden?
I: Von mir, habe gemeldet, dass ein Mitglied des Landesamtes für Verfassungsschutz unter Mordverdacht steht. Die Staatsanwaltschaft hat uns gebeten, den und den hören zu können. Daraufhin hat man das dem Minister berichtet und gesagt wir haben dazu folgende Meinung. Dann hat das Ministerium entschieden.
P: Möchte gerne wissen, was an Ihre Behörde herangetragen wurde?
I: Die Staatsanwaltschaft Kassel hat dazu eine schriftliche Anfrage an uns gerichtet. Die haben wir geprüft, Votum abgegeben und ans Ministerium weitergeleitet
P: Und was stand in der Anfrage?
I: Wir wollen den hören und den hören (Gelächter).
P: Ohne Begründung?
I: Ja. Das waren Personen, die mit T. zu tun hatten. Es waren 3 Quellen von Hr. T.
P: Wollte Staatsanwaltschaft auch mit Kollegen von T. sprechen?
I: Nein. Da wir Bedenken hatten, haben wir das an das Ministerium weitergeleitet.
Kurz darauf wird Zeuge entlassen.
I: Bedanke mich auch für diese sehr angenehme Atmosphäre, die mir begegnet ist.
(Heike Borufka, HR)
Fortsetzung 15.32 Uhr
Götzl lässt nun Andreas T. aufrufen.
G: Rechtsanwalt Kienzle bittet darum Video von der Tatortrekonstruktion zu zeigen.
T: Ich bin im Bilde
Video wird gezeigt
Bliwier: Schon mal gesehen?
T: Nein
B: Noch Erinnerung an Situation, wie es aufgenommen wurde?
T: Ja natürlich. Hatte Termin bei Polizei in Kassel. Mir wurde dann gesagt, dass ich dahin fahren sollte und eröffnet, dass das Video gemacht werden sollte. Bin alleine da hingefahren worden.
B: Was mitgeteilt worden?
T: Nur noch, dass es darum gehen sollte, ein Video zu erstellen, damit die Polizei das hat.
B: Sofort gefilmt?
T: Kann ich heute nicht mehr sagen. Weiß, dass mehrere Polizisten dort waren. Weiß noch, dass ich Polizisten zu mir gerufen habe und ihnen gezeigt habe: von meinem Platz aus konnte ich nichts sehen.
B: Geschwindigkeit, mit der Sie sich dort bewegt haben, war so wie am Tattag?
T: Ich denke, dass ich mich bemüht habe, das zu rekonstruieren und mich nicht verstellt habe.
B: Ist Ihnen mitgeteilt worden, zum Thema Zeitabläufe, was zum Beispiel andere Zeugen im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben?
T: Soweit ich weiß nicht. Wüsste nicht, dass mir im Detail irgendwelche Zeugenaussagen unterbreitet wurden. Wäre auch ungewöhnlich gewesen, glaube ich mal.
B: Dass es da um ein Zeitfenster ging (Begehung des Mordes und Ihr Aufenthalt dort), ist Ihnen das bekannt?
T: Dass es da ein enges Zeitfenster gibt, wusste ich zu dem Zeitpunkt damals schon.
B: Wissen Sie was darüber, dass es im März 2006 einen Besuch vom BKA an der Dienststelle bei Ihnen gegeben hat?
T: Daran kann ich mich nicht erinnern
B: Email 24.3.06 von Fr. P.: Seit 2000 7 Tötungsdelikte, immer ein und dieselbe Tatwaffe. Sagt Ihnen das was?
T: Sagt mir jetzt nichts
B: Soll vor all diesen Ereignissen gewesen sein
T: Ist mir nicht in Erinnerung
B: War Ihnen damals bekannt, wie eine Ceska-Pistole aussieht?
T: Nein. War im Schützenverein, habe verschiedenste Waffen gesehen, aber diese nein
B: Frau E. (Kollegin von T. beim VS in Kassel) hat T. zur Polizei geschickt. Bei Polizei Mord an Hr. Yozgat angesprochen?
T: Möglich ist es, kann mich nicht mehr konkret erinnern.
B: In Vernehmung gesagt, nicht angesprochen
Rechtsanwalt Anwalt Top (Nebenklage Yozgat): Wie damals angefangen (Chat, wegen dem er auch an jenem Tag im Internetcafe war)?
T: Denke, bin auf diese Seite gegangen, musste mich dann mit den Handydaten anmelden. Habe Passwort zugeteilt bekommen.
Top: Wie kam Kontaktaufnahme zustande?
T: Ich glaub, da waren irgendwelche Bilder, die konnte man anklicken
Top: Hat man sich denn auch zu bestimmten Zeiten für Live-Chat verabredet?
T: Denke, dass das möglich war
Top: Mit wem Anfang April?
T: Die nannte sich Tanny Manny, wie sie genau heißt, weiß ich nicht
Top: Wenn Sie beide online waren, wie lange gechattet?
T: Weiß ich nicht
Top: Kam es auch mal vor, dass Sie mit ihr abends oder am späten Abend gechattet haben?
T: Will das nicht ausschließen, kann ich nicht sagen
Top: Auch von zu Hause aus?
T: Will das nicht ausschließen, aber weiß konkreten Umstände nicht mehr
Top: Können Sie sich daran erinnern, dass Sie Ihr ein Bild von sich übers Handy geschickt haben?
T: Denke das eher nicht und übers Handy denke ich auch nicht. Da hätte ich meine Nummer preisgeben müssen.
Top: Hatten Sie Möglichkeit, zu Hause ins Internet zu gehen?
T: Nein, nur über offene W-Lan-Verbindungen.
Top: Ihre Arbeitszeiten. Wann haben Sie morgens regelmäßig mit der Arbeit begonnen?
T: Hatte keine regelmäßigen Arbeitszeiten. Üblicherweise gegen 7 im Büro, war aber unterschiedlich, kam immer darauf an, was anlag.
Top: Wenn Sie ausschließen, dass Sie am Do, 6.4., tagsüber nicht im Cafe waren, weil Sie so spät Feierabend gemacht haben. Wann müssten Sie am Mittwoch Schluss gemacht haben, dass Sie glauben, Sie waren dort?
T: Hatte Mittwoch früher Schluss gemacht und deshalb gedacht, ich war da. Es war damals so, hatte mir ein entsprechendes Raster zurecht gelegt.
Top: Laut Stempelkarte am 5.4. um 7.02 Uhr bei Dienststelle erschienen und um 16.07 Uhr haben Sie Dienststelle verlassen, am 6.4. um 7.00 Uhr und um 16.43 Uhr gegangen. Wie konnten Sie selbst ausschließen, dass Sie am Donnerstag nicht im Internetcafe waren?
T: Wenn ich heute mit Wissen und Vernunft nachdenke, komme ich zu anderen Schlüssen. Aber die Gedanken waren damals so
Top: Zu V-Mann G.: Wie lief da im Jahr 2006 die Kontaktaufnahme ab?
T: Entweder habe ich ihn angerufen und Termin vereinbart oder er hat sich gemeldet, denn Übergabe von Geld kann nur persönlich stattfinden
Top: Regelmäßig quittiert?
T: Ja, Quittungen in Wiesbaden
Top: Gab's Infos auch mal telefonisch?
T: Will ich nicht ausschließen. War nicht soviel, musste mich sowieso einmal im Monat mit ihm treffen.
Top: Wie lange dauerten Telefongespräche in der Regel mit G.?
T: Ein paar Minuten
Top: Wo in der Regel mit Gärtner getroffen?
T: Unterschiedlich, man versucht das so zu machen, dass es keine regelmäßigen gleichen Orte gibt
Top: Auch mal in Internetcafe getroffen?
T: Einmal in Kasseler Innenstadt, wollte ihm da mal was zeigen.
Scharmer: Im Internetcafe von Yozgat waren Sie nur außerhalb der Dienstzeiten?
T: Nur zu privaten Zwecken, nie mit der Quelle. Wenn ich tagsüber hingefahren bin, dann in Pausenzeiten. Es war ja kein normaler Bürojob, Arbeitszeit war sehr flexibel gestaltet.
S: Vorhalt aus Vernehmung bei der Polizei am 22.4.2006 V: "An demselben Montag nachmittag war ich in Polizeipräsidium zu Besuch, hatte aber mit der Tat nichts zu tun. Hr. M. (Staatsschutz der Polizei Kassel) sprach Tat an, ich habe aber nichts dazu gesagt."
T: Keine Erinnerung mehr dran. Ich habe kein Zeitgefühl mehr gehabt, ständig Vernehmungen.
S: Bewusst die Unwahrheit gesagt?
T: Kann mich nicht erinnern
Rechtsanwalt Narin (Nebenklage Boulgaridis: Wann Festnahme?
T: 21.4.2006.
N: Wussten Sie, dass Telefon überwacht wurde?
T: Stand erstmal unter Schock. Ich habe es mir nie so richtig bewusst gemacht. Ich glaube, meine Frau hat es sich eher bewusst gemacht. War in ersten Wochen auch erstmal in erster direkten Zeit im Schockzustand. Und dann nach Veränderung im familiären Bereich waren mir andere Dinge wichtig.
N: Frau in abgehörtem Telefonat zu Freundin: "Er hat mir nie klipp und klar gesagt, dass er es nicht getan hat"
T: Frau war vollkommen verzweifelt
N: Wie privates Verhältnis zu Benjamin G. (T.s V-Mann aus dem rechten Lager)?
T: Gabs nicht. Er wusste nicht mal meinen Namen
N: Als Sie des Mordes verdächtigt wurden, hatten Sie da Akteneinsicht?
T: Nein
N: Über Ihre Dienststelle Einzelheiten erzählt bekommen?
T: Das ein oder andere erfahren, weiß aber nicht mehr, ob bei Telefonaten oder Polizeikreisen. Hab irgendwann erfahren, dass für bestimmte Termine ein Alibi gefunden werden konnte.
N: Wie viele Gespräche mit Präsi oder Direktoren des LfV Hessen?
T: Mit I. und wohl auch einmal mit Eisvogel.
N: Worüber?
T: Mit Eisvogel ging es darum, dass er mir deutlich gemacht hat, dass er das Verhalten von mir missbilligt. z.B. Aufenthalt im Internetcafe in der Nähe von Beobachtungsort und es ging um Weiterbeschäftigung. War zu diesem Zeitpunkt noch offen.
Zschäpe-Verteidiger Stahl: Mandantin fühlt sich nicht mehr verhandlungsfähig.
Götzl wird sauer, weil Narin noch 15 Minuten braucht und er mit T. fertig werden will. Götzl bittet Zschäpe durchzuhalten.
Bliwier erinnert an noch ausstehende Vernehmung von F. (T.s Vorgesetzter beim VS Kassel) und Fragen, die danach an T. folgen könnten.
Disput über die Reihenfolge der Zeugenvernehmung und die Frage, ob T. nochmal kommen muss.
Heer: Zschäpe sieht sich nicht mehr in der Lage, zu folgen. Die Pausen sind keine echten Pausen, ist keine Erholung. Sie ist jetzt nicht mehr verhandlungsfähig.
T. muss wiederkommen
17.15 Uhr Ende für heute
Hinweis
Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.