NSU-Prozess Bundesanwaltschaft setzt Plädoyer fort
Bereits drei Tage lang hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess plädiert. Sie sieht Beate Zschäpe als Mittäterin überführt und damit voll verantwortlich für sämtliche Taten des NSU, also für zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle. Heute setzt die BAW ihren Schlussvortrag fort.
Am Tag vier des Plädoyers der Bundesanwaltschaft wird es hauptsächlich um die Frage gehen, wie das NSU-Trio den Terror finanzierte. Oberstaatsanwältin Anette Greger hatte bereits am vergangenen Donnerstag angekündigt, dass sie sich in ihrem Schlussvortrag als nächstes den Raubüberfällen des NSU widmen wird.
Es gilt als erwiesen, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt insgesamt 15 Überfälle auf Banken und einen Supermarkt begingen. Beate Zschäpe war nicht selbst dabei, gilt aber als Verwalterin des erbeuteten Geldes. Die Hauptangeklagte soll maßgeblich für die Finanzen des Terror-Trios zuständig gewesen sein.
Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin
Zschäpe hatte in ihrer Erklärung selbst eingeräumt, von den Raubüberfällen gewusst zu haben. Ein wichtiger Baustein für die Bundesanwaltschaft, um Beate Zschäpe die Mittäterschaft nachzuweisen. Sie sieht die Hauptangeklagte als gleichberechtigtes Mitglied in dem Terror-Trio, die von allen Taten des NSU wusste und ideologisch bis zum Schluss hinter dem rechtsextremen Terror der Gruppe stand. Das Plädoyer der BAW wird noch viele Stunden dauern, es ist nicht damit zu rechnen , dass sie noch vor der Sommerpause, die am Mittwoch beginnt, damit fertig wird.