NSU-Prozess


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NSU-Prozess Verteidiger fordern für Zschäpe maximal zehn Jahre Haft

Zwei der Verteidiger der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben für die 43-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von maximal zehn Jahren gefordert. Sie solle nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen verurteilt werden - nicht aber wegen Mordes, so Hermann Borchert und Mathias Grasel, Verteidiger des Vertrauens von Zschäpe.

Von: Thies Marsen

Stand: 26.04.2018 | Archiv

Die Angeklagte Beate Zschäpe sitz neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel im Gerichtssaal im Oberlandesgericht.   | Bild: dpa-Bildfunk/Matthias Schrader

Nicht mehr als zehn Jahre Haft fordern die Vertrauensverteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert für ihre Mandantin Beate Zschäpe. Sie habe sich zwar unter anderem der Beihilfe zu schwerem Raub und zu schwerer räuberischer Erpressung schuldig gemacht sowie der schweren Brandstiftung - in allen anderen Anklagepunkte sei sie jedoch freizusprechen.

Zschäpe sei keine Mittäterin

Die zentralen Vorwürfe der Bundesanwaltschaft weisen die Anwälte damit zurück: Zschäpe sei nicht Mittäterin gewesen bei zehnfachem heimtückischem Mord und mehr als 30-fachen Mordversuch. Zschäpe habe sich auch nicht der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU schuldig gemacht. Sie habe nichts gewusst von den Anschlägen und Morden, die Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verübten, obwohl sie mit ihnen mehr als 13 Jahre im Untergrund lebte.

"All diese Verbrechen wurden allein von Böhnhardt und Mundlos begangen", so Anwalt Grasel wörtlich. Dass beide Täter tot seien und nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten, rechtfertige es nicht, nun seine Mandantin dafür verantwortlich zu machen. Zschäpe habe stets erst hinterher von den Taten erfahren, habe diese abgelehnt, sei den beiden Uwes, und insbesondere ihrem Liebhaber Böhnhardt, jedoch so hörig gewesen, dass sie es nicht gewagt habe, auszusteigen.

Nur in Raubüberfälle eingeweiht

Lediglich in die 15 Raubüberfälle des NSU sei sie eingeweiht gewesen. Und sie habe schwere Brandstiftung begangen, als sie nach dem Selbstmord der Uwes die gemeinsame Wohnung in Zwickau anzündete. Zschäpes Anwälte zweifeln sogar an, dass es überhaupt eine terroristische Vereinigung NSU gegeben hat - ebenso, dass das Motiv für die Morde an neun Migranten Ausländerhass gewesen sei.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe dagegen lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Zschäpes Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, denen die Hauptangeklagte das Vertrauen entzogen hatte, werden gesondert ihre Strafmaß-Forderung verkünden.


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