Schutzgebiet Steigerwald Naturschützer stellen Eilantrag gegen Abholzung
Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz kämpfen nun juristisch gegen eine Abholzung im Steigerwald. Mit einem Eilantrag am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen sie zunächst erreichen, dass die Aufhebung eines großen Schutzgebietes ausgesetzt wird.
Wie beide Verbände am Donnerstag (27.08.15) mitteilten, fürchten sie rasche Holzeinschläge in dem Gebiet. Die Aufhebung wäre ab September rechtskräftig gewesen. Demnach könnten die Bayerischen Staatsforsten ab dem 1. September dort Holz schlagen. Die vom Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, beschlossene Aufhebung des Waldschutzgebiets "Der Hohe Buchene Wald" bei Ebrach im Steigerwald soll nun einstweilen außer Vollzug gesetzt werden, so der BN und der Landesbund für Vogelschutz in einer Pressemitteilung.
Bis vors Bundesverwaltungsgericht
Der BN und der Landesbund für Vogelschutz kündigten an, in der Sache notfalls auch bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen. Das rund 800 Hektar große Schutzgebiet war im Frühjahr 2014 vom Landratsamt Bamberg unter Landrat Günther Denzler (CSU) ausgewiesen worden. Das wäre die Grundlage für eine Weltnaturerbe-Bewerbung des Steigerwalds gewesen. Durch das Schutzgebiet hätten sich die Wälder endlich wieder frei entfalten dürfen, sagte der Chef des Bund Naturschutzes, Hubert Weiger.
"Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern."
Hubert Weiger, Chef des Bund Naturschutzes
Ein Sprecher der Bayerischen Staatsforsten sagte am Donnerstag, man wolle das Gebiet in das bestehende Konzept für andere Steigerwald-Bereiche einbinden und spezielle Naturschutzbereiche schaffen. Der Naturschutz liege den Staatsforsten am Herzen, betonte er weiter.
Erbitterter Streit
Um den Steigerwald tobt seit Jahren ein erbitterter Streit: Umweltschützer wollen ihn wegen seiner uralten Buchenbestände zum Nationalpark machen, die Holzwirtschaft ist strikt dagegen und bekommt dabei Unterstützung von der Staatsregierung. Neben dem Eilantrag haben die Umweltschutzverbände auch eine Normenkontrollklage eingereicht – sie soll klären, ob die Ausweisung des Naturschutzgebietes nicht doch rechtmäßig war.
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dietmar nanz, Sonntag, 30.August 2015, 20:35 Uhr
6. steigerwald
wir sollten aufhören die Menschen zu wählen, die der Natur und uns als Teil davon die Lebensgrundlage entziehen.
sympathie träger, Donnerstag, 27.August 2015, 19:08 Uhr
5. weg mit diesem staatsorstengeiern !
als die bayerische regierung die bayerischen staatsforsten gründete , ich glaube unter hr. stoiber , war es das klare ziel mehr gewinn mit den staatswäldern zu erwirtschaften ! die anfängliche aufregung haben die meisten wähler wohl schnell vergessen ! trinkwasserschutz ist seit der energiewende , holz ist ja ein umweltfreundlicher energieträger wenn man den lobbyisten glauben will, auch kein argument mehr . nach diesen sommer sollte man sich vielleicht auch in den geldgierigen regierungskreisen fragen , wieviel wald wir in ein paar jahren , nach solchen trocken und hitzeperioden , noch haben werden ? man sollte die schäden welche dieser sommer angerichtet hat und die noch nicht überall sichtbar sind abwarten , bevor man wegen ein paar euro unsere letzten wälder dummköpfen zum abholzen überlässt !
schafft am besten diese beschissenen staatsforsten gleich ab und schafft wieder ein staatswaldverwaltung mit umweltauftrag !
Anita, Donnerstag, 27.August 2015, 18:22 Uhr
4. Steigerwald
Wie war das noch vor einigen Tagen? Die Meldung, daß Deutschland zu wenig Naturschutzgebiete habe und deshalb mit einer Klage aus Brüssel zu rechnen hat.
Das scheint auf keinen fruchtbaren Boden zu fallen. Wenn es so weiter geht, ist unser Land bald nur noch eine betonierte Fläche. Denken diese Verursacher eigentlich mal an ihre Kinder und Kindeskinder ?? Anscheinend nicht und das macht sprachlos, wenn nur noch Gewinndenken an der Tagesordnung ist. Ich hoffe sehr, daß die Naturschützer gewinnen, ansonsten ist nicht mal mehr die Natur vor Geldgier sicher. Aber das ist ja nichts Neues ( Arktis )
nobitur, Donnerstag, 27.August 2015, 17:47 Uhr
3. Steigerwald
Seehofer und sein ganzes Kabinett sollte sich schämen, dass sie den Nasturschutz mit Füssen treten.
Herr Seehofer treten Sie schnellstmöglich ab; Sie schaden Bayern!
Katharina S., Donnerstag, 27.August 2015, 15:45 Uhr
2. Steigerwald
Wenn der Rechtsstaat in Bayern noch den Hauch einer Chance hat, müsste dem Eilantrag eigentlich stattgegeben werden. Aber wir werden es erleben.
Antwort von heidi, Donnerstag, 27.August, 19:58 Uhr
WARUM ?
Antwort von heidi, Donnerstag, 27.August, 20:04 Uhr
@ Katharina Entschuldigung für die dumme Frage, natürlich sollte dem Antrag stattgegeben werden, habe ich falsch interpretiert.