Schutzgebiet Steigerwald Naturschutzrechtler rät zu Nationalpark
Ende Mai hat die Regierung von Oberfranken das Aufhebungsverfahren für das Schutzgebiet im Ebracher Forst eingeleitet. Der Tübinger Naturschutzrechtler Jochen Schumacher hält das für juristisch schwierig.
Der Tübinger Naturschutzrechtler Jochen Schumacher hält die Kehrtwende der Bayerischen Staatsregierung in Sachen Schutzgebiet Steigerwald für juristisch äußerst problematisch und stützt damit die Einschätzung von Bund Naturschutz und Landtags-Grünen, die das Aufhebungsverfahren der Regierung von Oberfranken scharf kritisieren und sogar dagegen klagen wollen.
Der Jurist geht davon aus, dass die Bezirksregierung nicht erfolgreich argumentieren kann, warum im Ebracher Forst plötzlich doch keine Schutzbedürftigkeit mehr besteht. Schließlich hätten vor der Ausweisung des Schutzgebiets im vergangenen Jahr weder die untere Naturschutzbehörde, noch die höhere Naturschutzbehörde oder das Ministerium Einwände erhoben.
"Da muss die Juristerei die Versäumnisse der Politik ausgleichen und das ist problematisch."
Jochen Schumacher, Naturschutzrechtler
Flächenschutz muss auch künftig bestehen
Eine Aufhebung des Schutzgebiets wäre laut Schumacher außerdem problematisch, weil es im Ebracher Forst sogenannte Vogelschutz- und FFH-Flächen gibt, die laut EU-Richtlinie dem Schutz des Lebensraums wildlebender Tier und Pflanzen dienen. Für beide Gebiete müsse ein entsprechender Flächenschutz gewährleistet werden. Das Noch-Schutzgebiet müsse also auch zukünftig unter Schutz gestellt werden.
Jurist betont Vorteile eines Nationalparks
Der Jurist spricht sich deshalb für die Errichtung eines Nationalparks aus. Da ein Nationalpark Steigerwald vor allem in der Forstwirtschaft, aber auch in Teilen der Bevölkerung, zahlreiche Gegner hat, rät er der Staatsregierung, die Bevölkerung besser zu informieren und ihnen die Vorteile eines Nationalparks zu vermitteln.
Staat klagt gegen sich selbst
Gespannt ist der Naturschutzrechtler, wie das Gericht über die Klage der Bayerischen Staatsforsten gegen das Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" entscheidet. Er bezweifelt, dass die Klage überhaupt zulässig ist. Denn die Staatsforsten hatten im März beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die untere Naturschutzbehörde Bamberg geklagt. Damit klage der Staat laut Schumacher quasi gegen sich selbst.
"Lex Steigerwald" sinnvoll
Die ebenfalls umstrittene, als "Lex Steigerwald" bezeichnete Änderung des Naturschutzgesetzes durch die Bayerische Staatsregierung, macht nach Ansicht des Juristen hingegen durchaus Sinn. Nach dem neuen Gesetz sind für Schutzgebiete ab zehn Hektar Größe nun die oberen Naturschutzbehörden zuständig und nicht mehr die unteren. So könnten auch Schutzgebiete ausgewiesen werden, die mehrere Landkreise umschließen.
Jochen Schumacher
Der 56-jährige Jurist zählt zu den führenden Experten im Naturschutzrecht. Er ist Chef des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen und Mitherausgeber der Fachzeitschrift Natur und Recht. Außerdem ist er Mitverfasser des Standardkommentars zum Bundesnaturschutzgesetz.
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Gertrud Link, Donnerstag, 18.Juni 2015, 15:37 Uhr
2. Schutzgebiet Steigerwald
Den Betreibern einer Aufhebung des Schutzgebiets Steigerwald, geht es wohl nur darum, den Wald abzuernten. Der Preis für Hartholz ist momentan rel. hoch und das erzeugt Gier.
Nicht auszudenken, wenn in diesem herrlichen Waldstück der Harvester wütet
GL, Donnerstag, 18.Juni 2015, 15:32 Uhr
1. Schutzgebiet Steigerwald
Den Betreibern der Aufhebung des Schutzgebietes Steigerwald geht es doch nur darum, den Wald " abzuernten". Der Holzpreis ist zur Zeit sehr hoch und das erzeugt Gier.
Nicht auszudenken, wenn in diesem herrlichen Waldstück der Harvester wütet