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Landtagsbeschluss Umstrittene Änderung im Naturschutzgesetz

Der Bayerische Landtag hat eine Änderung des Naturschutzgesetzes abgesegnet. Nur noch die Bezirke dürfen Flächen von über zehn Hektar schützen. Damit ist wohl auch das aktuelle Schutzgebiet im Steigerwald Geschichte.

Stand: 26.03.2015 | Archiv

Blick in das Buchendach des Steigerwalds | Bild: picture-alliance/dpa

Bereits im Februar hatte der Umweltausschuss im Landtag mit den Stimmen der CSU-Mehrheit eine Änderung des Naturschutzgesetzes beschlossen. Für den Steigerwald bedeuetet das, dass wohl demnächst Schritte eingeleitet werden, das aktuelle Schutzgebiet wieder aufzuheben. Dort soll stattdessen ein kleineres Schutzgebiet nach dem von den Staatsforsten entwickelten Konzept eingerichtet werden.

SPD und Grüne warfen der Staatsregierung vor, den Naturschutz zu torpedieren. "Vierzig Prozent aller untersuchten Tiere, Pflanzen und Pilze in Bayern sind gefährdet", sagte der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn. "Das Naturschutzgesetz in Bayern jetzt sogar aufzuweichen, ist vor diesem Hintergrund vollkommen absurd." Grünen-Umweltexperte Christian Magerl sagte: "Der Steigerwald ist absolut nationalparkswürdig."

"Eine Änderung im Bayerischen Naturschutzgesetz, nur um ein in Landkreishoheit ausgewiesenes Schutzgebiet kassieren zu können – das ist Machtmissbrauch in alter CSU-Manier."

Christian Magerl, umweltpolitischer Sprecher der Grünen vor der Sitzung des Umwelt-Ausschusses im Februar

Rechtliche Schritte gegen Schutzstatus

Künftig kann ein Gemeinderat oder ein Kreistag nur noch einzelne Objekte oder kleinere Gebiete ausweisen. Für Flächen über zehn Hektar ist nun die Bezirksregierung zuständig. Für den Steigerwald bedeutet das, dass nun das die Schritte eingeleitet werden können, um das Schutzgebiet rechtlich wieder aufzuheben.

Bevölkerung wollte Schutzgebiet nicht

Die CSU hatte bereits im Februar ihren Beschluss im Umweltausschuss verteidigt. Sie argumentierte damit, dass der ehemalige Bamberger Landrat zwar einen Baum oder einen markanten Felsen als sogenannten Landschaftsbestandteil hätte unter Schutz stellen dürfen, aber kein Gebiet mit mehr als 770 Hektar. Der CSU-Angeordnete Steffen Vogel verwies außerdem darauf, dass das Schutzgebiet nicht von der Mehrheit der Bevölkerung getragen sei. Von 51 Kommunen hätten sich 50 gegen das Schutzgebiet ausgesprochen, sagte er.

Jahrelanger Streit

Im November 2014 war bekannt geworden, dass die bayerische Staatsregierung eine Ernennung des Steigerwald zum UNESCO-Weltnaturerbe anstrebt. Dafür sollte nicht weiter verfolgt werden, dass der Steigerwald mit seinen teils jahrhundertealten Buchenbeständen Nationalpark wird. Diese Frage sorgt schon seit Jahren für einen erbitterten Streit zwischen Nationalparkgegnern und -befürwortern. Ohne geschütztes Kerngebiet ist die geplante Bewerbung des Steigerwalds um den Titel UNESCO-Weltnaturerbe nach Ansicht von Experten wenig aussichtsreich.


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