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Drittes Pflegestärkungsgesetz Kontrollen gegen Abrechnungsbetrug

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich heute mit dem geplanten 3. Pflegestärkungsgesetz. Experten werden sich auch zu den Maßnahmen äußern, die die Große Koalition zukünftig gegen den Abrechnungsbetrug in der Pflege ergreifen will.

Von: Arne Meyer-Fünffinger

Stand: 17.10.2016

Fahrzeug eines Pflegedienstes | Bild: picture-alliance/dpa

Ambulante Pflegedienste müssen sich schon bald auf genauere und auch unangekündigte Kontrollen einstellen. Dafür bekommen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse. So sieht es das III. Pflegestärkungsgesetz - stark vereinfacht dargestellt - unter anderem vor.

Systematischer Betrug

Zurück geht dieser Teil des Gesetzes auf Berichte von BR Recherche und der Welt am Sonntag. Beide hatten im April über eine Analyse des Bundeskriminalamtes berichtet, das den bundesweit systematischen Betrug durch Pflegedienste untersucht hatte.

Die Behörde war dabei auf unterschiedliche Betrugsmaschen gestoßen: Dienste, die nicht erbrachte Leistungen abgerechneten, Patienten, die Pflegebedürftigkeit vortäuschten, mit dem Ergebnis, dass der Allgemeinheit ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro entstanden sein dürfte.

Branche unter Generalverdacht

In der heutigen, rund dreistündigen Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz werden Experten unter anderem aus dem Gesundheits- und Pflegewesen zu Wort kommen. Während Krankenkassen, Patientenschützer und Gewerkschaften zusätzliche Kontrollen begrüßen, kommt von Pflegevertretern Kritik. Sie warnen davor, eine ganze Branche unter Generalverdacht zu stellen.

Kern des III. Pflegestärkungsgesetzes ist allerdings, dass der Bund die Kommunen beim Aufbau eines örtlichen Pflegenetzwerks unterstützen will.


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