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Elektromobilität Start der Kaufprämie

Seit gestern können Verbraucher die Kaufprämien für Elektroautos beantragen. Die Förderung gilt rückwirkend für E-Autos, die seit dem 18. Mai gekauft wurden.

Von: Janina Lückoff

Stand: 02.07.2016

Ein E-Auto steht in Berlin an einer Stromtankstelle und wird aufgeladen | Bild: Michael Kappeler/dpa

Die Interessenten scharren offenbar schon mit den Hufen: Laut einer Vorlage aus dem Finanzministerium von Ende Juni hat die Diskussion um die Kaufprämie für Elektroautos im Vorfeld der Entscheidung zu Absatz-Einbußen in der Branche geführt. Jetzt können aber jetzt alle, die darauf gewartet haben, die Prämie beantragen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD, spricht von einem "wichtigen industriepolitischen Signal". Er sieht die Kaufprämie als Anreiz dafür, dass E-Autos Einzug in den Alltag finden.

Die Mittel sind begrenzt

Und so sieht der neue sogenannte Umweltbonus aus: Käufer von rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bekommen einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro; wer ein Plug-In-Hybrid-Auto kauft, also eines das per Stecker geladen wird und einen ergänzenden Verbrennungsmotor hat, bekommt 3.000 Euro. Dabei darf der Netto-Listenpreis des Neuwagens nicht mehr als 60.000 Euro betragen. Die Prämie, gezahlt jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Hersteller, gibt es bis 2019, sofern die dafür vom Bund eingeplanten 600 Millionen Euro bis dahin nicht aufgebraucht sind. Die Förderung gilt rückwirkend: Jeder, der seit dem 18. Mai ein entsprechendes Fahrzeug gekauft hat kann den Antrag einreichen. Das geht ausschließlich nach dem Autokauf und nur online über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: bafa.de.


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