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Geschleuste Flüchtlinge Geschäftsmodell Menschenschmuggel

Immer mehr Menschenschmuggler profitieren vom anhaltenden Flüchtlingsstrom. Schleuserdienste haben längst kommerziellen Charakter angenommen. Gut organisierte Kriminelle verdienen damit ein Vermögen, aber nur die Drahtzieher.

Von: Stefanie Gentner und Ernst Eisenbichler

Stand: 14.08.2015 | Archiv

Geschleuste im Kofferraum  | Bild: Bundespolizei

Nach Drogenhandel sei Menschenschmuggel inzwischen das profitabelste Geschäft, behaupten die Italiener Andrea Di Nicola und Giampaolo Musumeci, Autoren des kürzlich erschienenen Buches "Bekenntnisse eines Menschenhändlers". Kein Wunder, dass die Organisierte Kriminalität in dieser Sparte längst zum Global Player wurde. International agierende Schleuserbanden haben Strukturen aufgebaut, um Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten wie Syrien oder gescheiterten bzw. verarmten Staaten in Afrika über den Land-, See- oder Luftweg zu transportieren. Die Kriminellen wissen: Für viele Flüchtlinge sind Schlepper die einzige Möglichkeit, Armut, Verfolgung und Hoffnungslosigkeit zu entkommen. Allein schafft es kaum noch ein Flüchtling ins sichere Zielland.

Ruinöse Preise

Der Schlepperdienst ist nicht billig - schließlich ist ein solches Unternehmen illegal, aufwändig und in der Regel äußerst riskant. Wer zum Beispiel aus Eritrea flieht, muss oft noch durch das Bürgerkriegsland Libyen, bevor er die Mittelmeerküste erreicht, wo auf ihn wiederum eine gefährliche Bootsfahrt wartet. Umgerechnet rund 10.000 Euro kostet im Schnitt eine Flucht aus der Heimat nach Informationen der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Um die horrenden Summen aufzubringen, müssen Menschen in den Herkunftsländern oft ihr gesamtes Hab und Gut verkaufen - und unterwegs mit Vergewaltigung, Tod durch Ertrinken oder Ersticken in Containern rechnen.

"Unkosten" abdecken

Die Preise variieren je nach Reiseziel und Schleppermethoden. So wird es gleich teurer, wenn zum Beispiel Spezialverstecke in Autos, Lastwagen oder Bussen anfallen oder gefälschte Pässe und Visa nötig sind. Ein Aufpreis kann auch das Freikaufen aus einem eventuellen Gefängnisaufenthalt unterwegs entstehen. In der "betriebswirtschaftlichen Logik" der Kriminellen fällt das noch unter "Unkostenabdeckung".

Der Profit der Hintermänner

Doch viele Banden verlangen wesentlich mehr als die "Unkosten" und schlagen aus der Not ihrer "Kunden" kräftig Profit. Dabei verdienen die, die die Schleusung direkt umsetzen - etwa Fahrer oder Herbergswirte -, noch am wenigsten. Den Löwenanteil holen sich die Hintermänner. Sie arrangieren die Schleusungen in den Transit- und Zielländern, kontrollieren sie aus der Distanz und nutzen dabei auch lokale Kontakte. Längst sind die Schlepperbosse daher grenzübergreifend vernetzt.

"Fracht"-Verlust im Kalkül

Immer häufiger kommt es vor, dass Schlepperbanden zwar kassieren, aber es billigend in Kauf nehmen, dass die "Migrationsleistung" gar nicht mehr erbracht wird. Sie lassen die Flüchtlinge in hilflosen Lagen zurück oder steuern sie in den möglichen Tod, etwa auf herrenlos treibenden Schiffen. Außerdem wird zunehmend das Phänomen beobachtet, dass Schleuser ihren Profit noch steigern, indem sie Flüchtlinge kidnappen und von deren Angehörige Lösegeld verlangen.

Buchung via Facebook

Eine gängige Methode, eine Flucht-Dienstleistung einzufädeln, bietet inzwischen das Internet. Schleuser posten zum Beispiel auf Facebook ihre Angebote inklusive Kontakttelefonnummer, Bootsfahrpläne, Wetteraussichten und natürlich Preise. In der Türkei, wo sich rund zwei Millionen geflohene Syrer aufhalten, öffnen immer mehr Vermittlungsbüros, wo Flüchtlinge die per Facebook gebuchte "Reise" zahlen. Das Portal duldet solche Seiten eigentlich nicht, doch Schleuser tricksen es unter anderem dadurch aus, dass sie sie nach kurzer Zeit löschen und unter anderem Namen wieder anbieten.

International strafbar erst seit 1990er-Jahren

Bis in die 1990er-Jahre war die Schlepperei in den meisten Staaten nicht unter Strafe gestellt. Erst dann kam es zu ersten Initiativen, um sie durch völkerrechtliche Verträge einheitlich zu kriminalisieren. Seitdem gilt Schlepperei als eine Art der Organisierten Kriminalität.

"Die 'Schlepperei von Migranten' bezeichnet die Herbeiführung der illegalen Einreise einer Person in einen Staat, dessen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen."
Artikel 3a im Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität


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